Renovierung vom Eigenheim: Der Schutz bei Baumaßnahmen
Am eigenen Traumhaus herumbasteln: Bei der Modernisierung der selbst bewohnten Immobilie kann auch Dritten viel passieren. Gegen finanziellen Schaden schützt die Haftpflichtversicherung.
Der Eigentümer eines Grundstücks trägt die gesetzliche Haftpflicht für Gefahren, die für Dritte von ihm ausgehen. Das trifft auch auf Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude zu. Wird zum Beispiel das Dach neu eingedeckt, dann schützt eine Haftpflichtversicherung vor dem Schaden eventuell herabfallender Dachziegel. Passende Bauversicherungen schützen ebenfalls davor. Vom Prinzip her ist die Haftungsfrage zunächst einfach: Der Hauseigentümer muss für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch seine Modernisierungsmaßnahme entstehen, zahlen. Das kann aber richtig teuer werden, denn gerade Personenschäden können in die Millionen gehen. Somit ist er nach außen hin auch immer der erste Ansprechpartner für den Geschädigten. Im Hintergrund muss dann geklärt werden, inwiefern das Verschulden beim Bauherrn liegt oder beim ausführenden Handwerksbetrieb.
Private Haftpflichtversicherung deckt den Hausbau
Für selbst bewohnte Häuser gilt: Die Haftpflichtversicherung sichert auch das Modernisierungsvorhaben. Wenn Sie eine Gothaer Private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, ist die Bauherrenhaftpflicht bis zu einer bestimmten Bausumme dort bereits beitragsfrei mitversichert, zum Beispiel bei der Gothaer PrivathaftpflichtTop bis zu einer Bausumme von 100.000 Euro. Sollte dies nicht reichen oder auch der Neubau des eigenen Familienhauses anstehen, dann muss eine spezielle Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Wird die Immobilie nicht selbst bewohnt, greift die Privathaftpflichtversicherung nicht. Dann muss eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Oberste Pflicht bei der Renovierung des Eigenheims ist die ausreichende Sicherung der Baustelle. Gut organisierte Handwerkerbetriebe werden in ihren Gewerken in der Regel für genügend Sicherheit sorgen, um der sogenannten Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Allerdings kann auch hier Kontrolle durch den Grundstückseigentümer nicht schaden. Ohnehin ist es sinnvoll, sich auch bei größeren Modernisierungsvorhaben fachlichen Rat und Unterstützung durch eine baubegleitende Qualitätskontrolle an die Seite zu holen.
Gothaer Tipp
Auch die Hausratversicherung, die das eigene Inventar schützt, spielt bei der Modernisierung bzw. der Renovierung des Eigenheims eine Rolle. Der Versicherer sollte unbedingt über den Beginn und die Dauer der Maßnahme informiert werden, weil sich für ihn das Risiko zum Beispiel eines Einbruchs in den oberen Etagen eines Hauses erhöht. Und noch für einen anderen Fall gilt das: für den Umzug. Für den Zeitraum des Umzugs besteht sowohl in der Ursprungswohnung als auch parallel dazu im neuen Traumhaus der Schutz durch die Versicherung.
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