Eltern freuen sich mit ihren Kindern über den Einzug in ihr eigenes Haus.

Mit Sicherheit ins Traumhaus

Versicherungscheck für Bauherren

Das Errichten des Traumhauses kann schnell zum Albtraum werden. Der Grund: Bauarbeiten sind teuer und gefährlich – und auf der Baustelle kann immer etwas schiefgehen.

Der Gothaer Ratgeber macht den Versicherungscheck für Bauherren – und erklärt die wichtigsten Versicherungen auf dem Weg in die eigenen vier Wände. Informieren Sie sich am besten jetzt gleich über sinnvolle Bauherren-Versicherungen.

Der Traum vom Eigenheim – Versicherungsschutz in der Bauphase

Häuslebauen liegt im Trend. Klar, die niedrigen Zinsen sorgen eben für einen regelrechten Bau-Boom. Jährlich gibt es laut Statistischem Bundesamt mehr als eine Viertelmillion neue Genehmigungen für Wohngebäude in Deutschland.

Was viele Bauherren nicht wissen: Bereits während der Bauphase kommt es auf den richtigen Versicherungsschutz an. Denn mit Bauvorhaben sind teils erhebliche Haftungsrisiken verbunden – die nur selten über die private Haftpflichtversicherung mit abgedeckt sind. Das Problem: Nach dem BGB haftet man in Deutschland für Schäden unbegrenzt, also im Ernstfall mit seinem gesamten Vermögen. Gleichzeitig benötigt auch der gerade entstehende Sachwert – Ihr neues Zuhause in spe – eine entsprechende Absicherung. Und nicht zuletzt kann schnell etwas passieren, wenn Sie selbst oder Ihre Freunde auf der Baustelle mit anpacken. Sind Sie dann bei einem Unfall gegen die finanziellen Folgen geschützt?

Versicherungsschutz fürs Traumhaus – schon vor dem Einzug wichtig

Die größte und wichtigste Investition im Leben – für die meisten ist damit wohl das eigene Haus gemeint. Wer sich nicht für eine Bestandsimmobilie entschließt, sondern selbst unter die Häuslebauer gehen möchte, benötigt dringend schon vor der Einweihungsparty Versicherungsschutz. Zu den wichtigsten Policen gehören:

  • Rohbauversicherung
  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Unfallschutz – für Helfer und Eigentümer

Gefahren auf der Baustelle – Haftungsrisiken mit einer Bauherren-Versicherung absichern

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Selbst, wenn der erste Spatenstich noch nicht getan ist, gilt auf Ihrem neu erworbenen Grund und Boden: Sie als Eigentümer haften für Schäden, die Dritten durch Gefahren entstehen, die mit Ihrem Grundstück verbunden sind. Liegt das erworbene Land noch längere Zeit brach und wird erst zu einem späteren Zeitpunkt bebaut, haftet der Grundstücksbesitzer dennoch bereits bei Unfällen auf dem unbebauten Grundstück, wenn andere zu Schaden kommen. Für die Phase direkt nach dem Grundstückskauf gibt es deshalb bereits die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Je nach Anbieter und Immobilie ist es unter Umständen möglich, die private Haftpflichtversicherung um diesen Schutz (temporär) zu erweitern – oder gleich mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Spätestens mit Baubeginn sollte eine Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen werden. Während der Bauphase haften Sie als Bauherr bei eventuellen Schadenersatzansprüchen. Verletzt sich zum Beispiel ein Passant durch ein herabstürzendes Bauteil oder ein Kind beim Spielen auf der Baustelle, greift statt der Privathaftpflichtversicherung meist nur eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung. Sie bietet Häuslebauern Versicherungsschutz bei Ersatzansprüchen Dritter – und tritt auch dann ein, wenn der Bauherr seine so genannten Verkehrssicherungspflichten verletzt, etwa weil er die Baustelle nicht ausreichend abgesichert hat. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung kann bei kleineren Um- oder Anbaumaßnahmen bereits in einem bestimmten Umfang in der Privat-Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen sein – oder kann für wenig Geld beim Versicherer als zusätzlicher Baustein mit höheren Deckungssummen angedockt werden. In jedem Fall lohnt sich eine Überprüfung des bestehenden Haftpflichtschutzes. Tipp: die Bauherrenhaftpflichtversicherung bereits beim Grundstückskauf abschließen, sofern klar ist, dass das Gebäude voraussichtlich binnen zwei oder drei Jahren fertig wird. Dann ist das unbebaute Grundstück schon vor dem Baubeginn mitversichert.

Versicherungen für Handwerker

Sachschäden in der Bauphase absichern

Rohbauversicherung

Neben den Haftungsrisiken gilt es aber auch, die für die meisten Menschen größte Investition des Lebens gegen Sachschäden abzusichern. Zu den wichtigen Bauherren-Versicherungen gegen Sachschäden gehört zunächst die Rohbauversicherung. Sie sichert das Haus in der Bauphase mindestens gegen Schäden ab, die durch Feuer – also Brand, Blitzschlag oder Explosion – entstehen können. Weil gerade ein Brand einen großen finanziellen Schaden nach sich ziehen kann, gilt die Rohbauversicherung als absolutes Muss – an dem Bauherren aber in der Regel sowieso nicht vorbeikommen. Denn die finanzierende Bank legt meist Wert auf ausreichenden Versicherungsschutz – auch schon in der Bauphase. Viele Versicherungsgesellschaften bieten deshalb die Option, eine Rohbauversicherung, die mindestens bis zu sechs Monate vor Fertigstellung des Gebäudes gilt, als kostenfreien Zusatzschutz im Rahmen der zeitlich anschließenden Wohngebäudeversicherung abzuschließen.

Die Rohbauversicherung schützt zwar im Brandfall, nicht aber bei Schäden, die zum Beispiel durch Schlechtwetter- bzw. Naturereignisse entstehen. Eine Bauleistungsversicherung hingegen sichert den Bauherren in der Bauphase gegen unvorhergesehene Schäden an Bauleistungen sowie am Baumaterial ab und tritt beispielsweise auch bei Diebstahl fest eingebauter Teile ein. Beschädigungen und Zerstörungen durch Vandalismus oder eindringendes Regenwasser bei extremen Starkniederschlägen sind ebenso abgedeckt wie solche durch Herstellungs- und Konstruktionsfehler. Tipp: Häuslebauer können die Prämien für die Bauleistungsversicherung anteilig auf Baufirmen und Handwerker umlegen.

Unfallversicherung für Bauherren – und für Bauhelfer

Und was könnte sonst noch wichtig sein? Zum Beispiel die Bauhelfer-Unfallversicherung. Wenn Verwandte und Freunde auf der Baustelle helfen, besteht für sie Versicherungspflicht – auch wenn sie unentgeltlich mit anpacken. Lässt sich der Bauherr also vom Familien- und Freundeskreis unterstützen, dann gilt: Alle Helfer müssen bis spätestens eine Woche nach Baubeginn bei der Berufsgenossenschaft für Bauwirtschaft angemeldet werden – andernfalls droht ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.

Anders sieht es bei Bauherren und ihren Ehepartnern aus, die selbst auf der Baustelle tätig werden. Da sie selbst nicht bei der Bauberufsgenossenschaft gegen Unfallschäden bei Eigenleistungen am Bau pflichtversichert werden können, macht deshalb der Abschluss einer privaten Unfallversicherung Sinn, um zumindest die finanziellen Folgen solcher Risiken abzusichern.

Insgesamt gilt: Grundsätzlich ist bei einem Unfall zwischen einer privaten Unfallversicherung und der gesetzlichen Pflichtversicherung bei der Bau-Berufsgenossenschaft zu unterscheiden. Da die gesetzliche Unfallversicherung der Bau-Berufsgenossenschaft nur eine Grundabsicherung bieten kann, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung für den Bauherrn, seinen Ehepartner und eventuell auch für die freiwilligen Helfer.

Worst Case: Versicherungsschutz für den Bauherren und seine Familie

Selbst wenn Baustelle und Haus ausreichend versichert sind, kann weiteres Ungemach drohen. Dann nämlich, wenn die Finanzierung zusammenzubrechen droht, weil der Bauherr berufsunfähig wird und er seine Raten für die Hypothek nicht mehr aufbringen kann. Hier schützt eine Berufsunfähigkeitsversicherung vor existenzieller Not. Kombiniert mit einer Risikolebensversicherung ist die Familie darüber hinaus auch im Todesfall abgesichert.

Sicherheit auf der Baustelle – Ihre Verantwortung als Bauherr

An fast jedem Bauzaun ist es zu lesen: Eltern haften für ihre Kinder. Stimmt aber leider nur selten. Im Schadensfall auf Ihrer Baustelle können Sie sich mit Verweis auf die Beschilderung nur schwer herausreden – denn Ihre Verkehrssicherungspflichten sind umfangreich. Eine Baustelle birgt viele Gefahren, die aber durch eine gute Vorbereitung und eine "saubere" Baustelle verhindert werden können. Eine gute Baustellenführung ist Grundvoraussetzung, um als Bauherr Haftungsrisiken zu minimieren. Wenn beispielsweise am Abend der Müll einfach liegen gelassen wird oder die Dämmmatte in einer Pfütze liegt, zeigt das, dass hier nicht genügend Sorgfalt im Spiel ist. Auch wenn hierfür die Verantwortung weitgehend bei der ausführenden Firma liegt, sollte der Bauherr im eigenen Interesse darauf Einfluss nehmen.

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Natürlich kann es sein, dass letztendlich der ausführende Handwerker haften muss, weil er Dinge getan oder unterlassen hat, die zu dem Schaden geführt haben. Erster Ansprechpartner für den Geschädigten sind aber immer Sie als Bauherr selbst. Sie sind es, der verpflichtet ist, die Baustelle von Gefahrenquellen zu bereinigen – oder bereinigen zu lassen. Daher ist es wichtig sich mit einer passenden Bauherren-Versicherung zusätzlich abzusichern.

Bei der Auswahl der Baufirmen oder beauftragter Handwerker ist große Sorgfalt erforderlich. Neben der gründlichen bautechnischen und rechtlichen Prüfung von Verträgen sollten sich Bauherren unbedingt Referenzen einholen. Und gerade für private Bauherren bietet es sich an, bei einer baubegleitenden Qualitätskontrolle das eigene Laienverständnis durch den Sachverstand eines geschulten Baufachmannes zum Beispiel des Bauherren-Schutzbundes (BSB) zu unterstützen.

Bauherrenhaftpflicht: Bauherr

Fazit

Der Weg ins eigene Traumhaus kann durchaus gefährlich und schadenträchtig sein – und immense Kosten verursachen. Umso wichtiger ist der Versicherungsschutz durch den Abschluss passender Versicherungen für Bauherren – damit die wichtigste Investition in Ihrem Leben von Anfang an auf einem sicheren Fundament steht.

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