Bagger und Bauarbeiter: Bauherrenhaftpflicht schützt vor Schäden
Eltern haften für ihre Kinder: Damit kann sich der Bauherr im Schadensfall nur schwer herausreden. Entsprechend wichtig ist die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung.
Eine Baustelle birgt viele Gefahren, die aber durch eine gute Vorbereitung und eine "saubere" Baustelle verhindert werden können. Eine gute Baustellenführung ist Grundvoraussetzung, um als Bauherr Haftungsrisiken zu minimieren. Wenn beispielsweise am Abend der Müll einfach liegen gelassen wird oder die Dämmmatte in einer Pfütze liegt, zeigt das, dass hier nicht genügend Sorgfalt im Spiel ist. Auch wenn hierfür die Verantwortung weitgehend bei der ausführenden Firma liegt, sollte der Bauherr im eigenen Interesse darauf Einfluss nehmen.
Bauherrenhaftpflicht als existenziell wichtige Versicherung
Die Private Haftpflichtversicherung bei selbst genutzten Immobilien oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei vermieteten Immobilien greift beim Neubau nicht. Haftungsfälle können jedoch Ihre Existenz vernichten, indem hohe Forderungen gegen Sie als Bauherrn gestellt werden.
Genau wie bei anderen Haftpflichtversicherungen auch, unterscheiden sich die Tarife bei der Bauherrenhaftpflicht vor allem durch die Deckungssumme. Die Gesamtdeckungssumme sollte mindestens fünf Millionen Euro betragen. Unterschieden wird auch, wie viel in jedem einzelnen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden bezahlt wird. Davon abgesehen ist die Bauherrenhaftpflicht ein ziemlich unkompliziertes und standardisiertes Produkt.
Bauherrenhaftpflicht: Bauherr ist Ansprechpartner
Natürlich kann es sein, dass letztendlich der ausführende Handwerker haften muss, weil er Dinge getan oder unterlassen hat, die zu dem Schaden geführt haben. Erster Ansprechpartner für den Geschädigten ist aber immer der Bauherr selbst. Und dieser ist auch verpflichtet, "seine" Baustelle von Gefahrenquellen zu bereinigen – oder bereinigen zu lassen.
Bei der Auswahl der Baufirmen oder beauftragter Handwerker ist große Sorgfalt erforderlich. Neben der gründlichen bautechnischen und rechtlichen Prüfung von Verträgen sollten sich Bauherren unbedingt Referenzen einholen. Und gerade für private Bauherren bietet es sich an, bei einer baubegleitenden Qualitätskontrolle das eigene Laienverständnis durch den Sachverstand eines geschulten Baufachmannes zum Beispiel des Bauherren-Schutzbundes (BSB) zu unterstützen.
Kurz erklärt: Was ist die Deckungssumme?
Mit der Gesamtdeckungssumme wird festgelegt, wie viel Geld der Versicherer pro Schadensfall insgesamt bezahlt. Je höher diese Deckungssumme also ist, desto besser ist es. Davon unterschieden werden die Einzeldeckungssummen pro Person-, Vermögens- oder Sachschaden. Beispielsweise könnten durch einen Unfall mehrere Personen zu Schaden gekommen sein. Der Schaden ist dann bis zur Einzeldeckungssumme pro Person abgedeckt – vorausgesetzt, die maximale Deckungssumme wird nicht insgesamt überschritten.
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