Als Oberbegriffe für beide sind Elektrorad oder Elektrofahrrad bekannt. Diese unterteilen sich in drei Unterkategorien:
Das klassische Pedelec (Pedal Electric Cycle): Das Pedelec unterstützt den Fahrer während des Tretens mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h sowie einer Motorleistung von maximal 250 Watt. Es ist dem Fahrrad gleichgestellt, sodass Sie für das Pedelec kein Versicherungskennzeichen benötigen.
Das S-Pedelec (schnelles Pedelec): Das S-Pedelec kann eine maximale Geschwindigkeit von 45 km/h erreichen und benötigt eine Betriebserlaubnis. Die Leistung des Motors darf maximal 500 Watt betragen. Im Gegensatz zum klassischen Pedelec muss das S-Pedelec versichert werden und benötigt ein Versicherungskennzeichen.
Das E-Bike im engeren Sinne: Das E-Bike im engeren Sinne kann mit einem Elektromofa verglichen werden. Es wird mit einem Elektromotor angetrieben und fährt, auch ohne in die Pedale zu treten. Das E-Bike gilt bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h und einer maximalen Motorleistung von 500 Watt als Kleinkraftrad. Auch für dieses Fahrzeug ist eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen erforderlich.