Gothaer Grund­stücks­finanzierung

Baufinanzierungen scheitern oft an steigenden Grundstücks­preisen, da die Grundstücksfinanzierung vom Bauherren bzw. der Bauherrin falsch bewertet wird. Gehen Sie entspannt auf Grundstückssuche! Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zur Grund­stücks­fi­nan­zie­rung oder Bau­finanzierung hilf­reich zur Seite und er­mitteln aus den An­geboten von über 100 Partner­banken die besten Kondi­tionen für Sie.

  • Erstklassige Konditionen für Ihre Grundstücksfinanzierung
  • Kompetente Beratung durch unsere Baufinanzierungs-Expert*innen
  • Schnelle, unbürokratische Realisierung Ihrer Finanzierung

Weitere Informationen zur Gothaer Grundstücksfinanzierung

Tilgungsmöglichkeiten

Aus den verschiedenen Finan­zierungs- und Tilgungs­möglichkeiten finden wir die beste und günstigste Finan­zie­rungs­lö­sung für Sie. Ihre Gothaer Bau­finan­zierungs-Ex­pert*innen be­raten Sie gerne und berück­sichtigen dabei Ihre Wünsche und finan­ziellen Möglich­keiten.

Bartilgung (Annuitätendarlehen)

Bei dieser Möglichkeit tilgen Sie Ihr Darlehen mit laufenden Zahlungen. Die Kombination verschiedener Tilgungsvarianten ist ebenfalls möglich.

Bausparvertrag als Tilgungsersatz

Bestimmen Sie Ihre monatliche Belastung genau. Nach dem ersten Sollzinsbindungszeitraum Ihres Darlehens unterliegen Sie keinen Zinsschwankungen mehr, denn mit dem Abschluss Ihres Bau­spar­vertrages haben Sie so­gleich die Kon­dition für Ihr Bau­spar­darlehen verein­bart.

Fondsgebundene Lebensversicherung

Eine Möglichkeit, Ihr Bau­finan­zierungs­darlehen zurück­zu­zahlen, ist der Ein­satz einer fonds­ge­bun­denen Lebens­versicherung. Be­stehende Ver­träge können in die Fi­nan­zierung ein­gebaut werden.

Kapitalbildende Lebensversicherung

Wenn Sie eine Immobilie zur Kapitalanlage finanzieren, bietet sich der Einsatz einer kapi­tal­bildenden Lebens­versicherung als Til­gungs­ersatz an. Die Schuldzinsen sind über die gesamte Dar­lehens­laufzeit als Werbungs­kosten voll abzugsfähig.

Kapitalbildende Renten­versicherung mit Kapital­wahlrecht

Sie schließen eine Ren­ten­ver­si­che­rung mit Kapital­wahl­recht zur Alters­vor­sorge ab. Bei Fällig­keit können Sie zwischen der Zah­lung einer monat­lichen Rente oder der Aus­zahlung in einer Sum­me wählen. Für Ihre Fi­nan­zierung be­deutet das: Die Ren­ten­ver­sicherung, die Sie zur Alters­vor­sorge ab­ge­schlossen haben, tilgt bei Fällig­keit Ihr Finan­zie­rungs­darlehen.

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