Bei der Vermögensschadenhaftpflicht für Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst ist das Risiko eines Rückgriffes des Dienstherrn gegen den Richter/Beamten/Angestellten versichert. Dies setzt voraus, dass dem Beamten/öffentlich Bediensteten grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird und im übrigen die Voraussetzungen eines so genannten Amtshaftungsanspruchs erfüllt sind (Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB sowie entsprechende Landesgesetze).
Neben den verschiedenen Ämtern und Behörden der Verwaltung zählen zum öffentlichen Dienst auch Gerichte und Justizbehörden, Gemeinden, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Kammern, Landschaftsverband, Landesversicherungsanstalt, Berufsgenossenschaft).
Versichert sind Vermögensschäden. Hierbei handelt es sich um Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.
Schadenbeispiele
Allgemeine Verwaltung: Erteilung falscher Auskünfte, Nichtgeltendmachung von Regress- oder Ausgleichsansprüchen, unrechtmäßige Versagung beantragter Genehmigungen oder Bescheinigungen, falsche Auslegung oder Anwendung von Vorschriften, Frist- und Terminversäumnisse
Richter: Fehlerhafte Eintragungsverfügungen in das Grundbuch, Handels- und Vereinsregister: Aufhebung von Beweisterminen ohne Abbestellung der Zeugen, unrichtige Belehrung über Rechtsmittelfristen, verspätete Einstellung der Zwangsvollstreckung
Staatsanwälte: Bestellung der Zeugen zu einem falschen Termin, falsche Auskunft über den Stand eines Strafverfahrens, nicht rechtzeitige Entlassung von Inhaftierten
Rechtspfleger oder sonstige Justizbeamte: Falsche Kostenfestsetzung, Erteilung fehlerhafter Erbscheine, falsche Eintragungen ins Grundbuch, Handels- und Vereinsregister, verzögerte Ausfertigung von Vollstreckungsbescheiden
Gerichtsvollzieher: Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen ohne vorherige Zustellung des Vollstreckungstitels, Nichtbeachtung von Vorpfändungen, verspätete Zustellung, Versteigerung trotz Einstellung der Zwangsvollstreckung, verfrühte oder verspätete Pfandfreigabe