Das Gothaer Hinweisgeberstelle

Bild: whistleblower - das Gothaer Hinweisgebersystem

Compliance-Verstöße frühzeitig erkennen

Gesetzeskonformes und integres Verhalten ist eines der Ziele des Compliance-Management-Systems und hat für die Gothaer höchste Priorität. Durch den Aufbau der Compliance-Organisation möchte die Gothaer potenzielle Risiken und Compliance-Verstöße frühzeitig erkennen und diesen entgegenwirken. Wer konkrete, begründete Hinweise auf schwere Rechtsverletzungen oder Regelverstöße bei der Gothaer hat, kann für deren Meldung das externe Hinweisgebersystem für die Gothaer nutzen:

Rechtsanwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek

Magnusstr. 13, 50672 Köln

Montag bis Freitag 9:00 – 19:00 Uhr

Telefon: +800 40020040 (kostenfrei)

E-Mail: go-compliance-hotline@heuking.de

Nicht für Beschwerden

Das Hinweisgebersystem der Gothaer ist für die Meldung von Rechtsverletzungen und / oder Regelverstößen, selbstverständlich auch solcher das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) betreffend, angelegt.

Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren nach dem LkSG

Es hingegen nicht für Beschwerden im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Zusammenhang mit konkreten Versicherungsverträgen und/oder diesbezüglichen Vermittlertätigkeiten gedacht. Wer im Hinblick auf seinen Versicherungsvertrag oder eine Dienstleistung des Gothaer Konzerns unzufrieden ist, kann sich an die Ansprechpartner, welche sich aus den jeweiligen Versicherungsunterlagen ergeben, an seinen persönlichen Berater oder in besonderen Fällen an das Beschwerdemanagement der Gothaer wenden.

Das Hinweisgebersystem des Gothaer Konzerns

  • Die interne Meldestelle des Gothaer Konzerns ist bei der Konzerncompliance-Funktion eingerichtet
  • Der Eingangskanal für Meldungen von Rechtsverstößen ist über die oben genannte Rechtsanwaltskanzlei organisiert
  • Ist sowohl von Mitarbeitern des Gothaer Konzerns als auch von Externen wie Kunden, Dienstleistern oder Lieferanten der Gothaer nutzbar

Hinweise

  • Werden unabhängig, vertraulich und fair bearbeitet
  • Können auf Wunsch auch anonym abgegeben werden

Bei anonymen Hinweisen sollten möglichst viele Details und - sofern vorhanden - auch Unterlagen, die den Verdacht stützen, ergänzt werden. Denn nur, wenn sich hinreichend konkrete Untersuchungsansätze ergeben, kann ein Hinweis letztlich etwas bewirken.