Gothaer Skipper­ver­sicherung

Stellen Sie sich vor, Sie führen ein ge­char­tertes Boot mit einigen Ur­laubs­gästen und ver­ur­sachen plötz­lich einen Boots­unfall. Das Boot prallt in Küsten­nähe an einen Fel­sen und wird be­schädigt, ei­nige Pas­sa­giere werden verletzt. Natür­lich sollte das Boot durch das Charter­unter­nehmen ver­sichert sein. Aber was, wenn dies nicht der Fall ist? In einem sol­chen Falle hilft Ihnen die Gothaer Skipper­versicherung und wen­det die finanziellen Schäden ab.

Informationen zur Skipper­ver­sicherung

Warum ist eine Skipperver­sicherung sinn­voll?

Wenn Yachthaftpflicht- und Kasko­ver­sicherer bei einem Schaden durch den Skip­per nicht ein­springen oder die Deck­ungs­summe bzw. der Ver­trags­umfang nicht genügt, sorgt eine Skipper­ver­sicherung dafür, dass Sie als ver­ant­wortlicher Boots­führer bzw. ver­ant­wort­liche Boots­führerin nicht in finan­zielle See­not geraten. Die Skipper­ver­siche­rung der Gothaer ersetzt Schäden, die aus dem Führen eines Charter­bootes ent­stehen. Außer­dem werden un­be­rechtigte Scha­dens­ersatz­an­sprüche ab­ge­wehrt.

Welche Schäden werden bei der Skipper­ver­siche­rung ab­ge­deckt?

Eine Skipperversicherung deckt im Fall grober Fahr­lässig­keit am Boot ent­standene Schäden ab. Darüber hin­aus bietet sie Sich­er­heits­leis­tungen bei einer Be­schlag­nahme in einem aus­ländischen Hafen. Macht das Charter­unter­nehmen An­sprüche für Ver­dienst­aus­fälle infolge eines ver­schul­deten Kaskos­chadens gel­tend, kommt unsere Skipper­ver­siche­rung auch dafür auf - bis zu 25.000 Euro.

Für wen und in welchem Zeitraum gilt der Ver­sicherungs­schutz?

Die Skipperversicherung der Gothaer bietet Schutz für Sie als Skipper und für Ihre Crew bei Personen- oder Sach­schäden rund um den Glo­bus. Außer­dem über­nimmt sie bis 1.500 Euro die Hotel- und Fahrt­kosten, die bei Ab­bruch des Törns wegen Fahr- und See­un­tüchtig­keit des Bootes nach einem schuld­haft ver­ur­sachten Schaden ent­stehen. Auch Schäden durch das Ziehen von Wasser­ski­läufern bzw. Wasser­ski­läufer­innen und Wake­boards fällt unter den Ver­siche­rungs­schutz.

Die Skipperversicherung läuft über einen Zeit­raum von min­destens einem Jahr. In dieser Zeit gelten sämt­liche Törns mit­ver­sichert. Eine zeit­liche Be­grenzung gibt es nicht.

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Sie möchten sich mit der Gothaer Skipper­versicherung zu­verlässig und günstig ab­sichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Infor­ma­tionen? Wir be­ra­ten Sie gerne persönlich oder tele­fo­nisch! Wenden Sie sich ein­fach an unsere kompe­tenten Gothaer Berater*innen.

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