Gothaer Kranken­ver­si­che­rung für Beam­te/Beam­tinnen

  • Privatpatient*in bei ambulanten Arzt- und Zahnarztleistungen
  • Freie Wahl von Ärzten/Ärztinnen, Zahnärzten/Zahnärztinnen und des Krankenhauses
  • Kostenerstattung für Heil­prak­ti­ker*innen
Gothaer Krankenversicherung für Beamte: Junge Frau am Obststand



Was ist die Krankenversicherung für Beamte/Beamtinnen?

Als Beamter/Beamtin oder Angestellte*r im öffentlichen Dienst mit Anspruch auf Bei­hilfe erstattet Ihr*e Dienstherr*in für Sie und berücksichtigungsfähige An­ge­hörige einen Teil der Krank­heits­kosten. Ihre Ansprüche an eine private Kran­ken­ver­si­che­rung sind sehr hoch.

Lassen Sie es sich gut gehen! Unsere Kran­ken­ver­si­che­rung für Beam­te und Be­am­tinnen bietet Ihnen leis­tungs­starken Ge­sund­heits­schutz zum güns­ti­gen Bei­trag.

Leistungen der Gothaer Krankenversicherung für Be­am­te/Be­am­tin­nen

Ambulante Behandlung

Die Krankenversicherung für Beamte/Beamtinnen bietet:

  • Ärztliche Behandlung innerhalb der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
  • Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel
  • Brillengläser und Kontaktlinsen
  • Brillengestelle bis zu 110 Euro
  • Orthopädische Schuhe bis zu 165 Euro pro Jahr
  • Psychotherapie (ab 31 Sitzungen ist die Zustimmung des Versicherers erforderlich)
  • Heilpraktiker*in
  • Auslandsschutz

Zahnbehandlung und Zahnersatz

Die Krankenversicherung für Beamte/Beamtinnen erstattet:

  • Zahnbehandlung, Zahnersatz, Zahnkronen und Kieferorthopädie innerhalb der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)/Zahnärzte (GOZ)
  • Höchstsätze für Zahnersatz, Zahnkronen und Kieferorthopädie in den ersten drei Versicherungsjahren (entfallen bei Unfall):
    • 2.050 Euro in den ersten beiden Versicherungsjahren
    • 4.100 Euro in den ersten drei Versicherungsjahren
  • mehr

Höchstsatz ab dem viertem Versicherungsjahr bzw. bei Unfall:

  • 10.250 Euro pro Versicherungsjahr

Wird vor Beginn der Behandlung ein Heil- und Kostenplan mit Nachweis der medizinischen Notwendigkeit vorgelegt, entfällt der Höchstsatz bei unserer Krankenversicherung für Beamte/Beamtinnen ab dem vierten Versicherungsjahr.

Stationäre Behandlung mit Wahl­leis­tun­gen bei der Kran­ken­ver­si­che­rung für Be­am­te/Be­am­tin­nen

  • Allgemeine Krankenhausleistungen
  • Gesondert berechnete Unterbringung und Verpflegung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie privatärztliche Behandlung innerhalb der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
  • mehr
  • Werden tariflich zugesicherte Leistungen nicht in Anspruch genommen, erfolgt die Zahlung eines Ersatzkrankenhaustagegeldes
  • Auslandsschutz

Stationäre Behandlung ohne Wahl­leis­tun­gen

  • Allgemeine Kran­ken­haus­leis­tungen

Stationäre Wahlleistungen können durch eine stationäre Ergänzungsversicherung in unsere Krankenversicherung für Beamte/Beamtinnen eingeschlossen werden. Diese Kombination empfiehlt sich in Bundesländern ohne Beihilfeanspruch auf stationäre Wahlleistungen.

Zuzahlungen

Bei der Krankenversicherung für Beamte/Beamtinnen werden 100 Prozent der verbleibenden Restkosten unter Anrechnung von Beihilfeleistungen und Leistungen aus der Grundversicherung für folgende Leistungen erstattet:

  • Brillenfassungen bis zu 110 Euro
  • Differenzkosten für gesondert berechnete Unterbringung und Verpflegung im Ein- oder Zweibettzimmer bei stationärer Behandlung
  • mehr
  • Krankentransporte bis zu einer Entfernung von 100 Kilometern
  • Laborarbeiten und Materialien bei zahnärztlicher Behandlung werden unter Anrechnung der Beihilfeleistungen und der Leistungen der Grundversicherung erstattet. Bei der Bemessung der Leistungen aus diesem Tarif wird eine Beihilfefähigkeit der Aufwendungen von 60 Prozent zugrunde gelegt.
  • Für Laborarbeiten und Materialien ist der Erstattungsbetrag für jede versicherte Person begrenzt auf insgesamt:
    • 1.025 Euro in den ersten beiden Kalenderjahren
    • 2.050 Euro in den ersten drei Kalenderjahren

Erstattungshöchstsatz ab dem vierten Kalenderjahr bzw. bei Unfall:

  • 4.100 Euro pro Kalenderjahr

In den Beihilfevorschriften vorgesehene Selbstbeteiligungen werden nicht erstattet.


Weitere Informationen

Informationen zur Gothaer Kran­ken­ver­si­che­rung für Be­am­ten­an­wär­ter*innen

Die Leistungen unserer Kran­ken­ver­si­che­rung für Beamten­an­wärter*innen (Kom­fort­schutz) ent­sprechen denen des Kom­fort­schutzes für Be­amte/Be­amtinnen.

Versicherungsfähig bei der Kranken­ver­sicherung für Beamten­an­wärter*innen sind Per­sonen, die als An­wärter*innen oder Referen­dar*innen in der Aus­bildung zu einem Be­ruf beim Amt stehen und we­der Dienst­bezüge nach einer Be­soldungs­ord­nung noch eine Ver­gütung nach einem Tarif­vertrag er­halten. Die Versicher­barkeit, auch für unter­halts­berechtigte Familien­an­gehörige, ist bis Alter 33 möglich.

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