Gothaer Pferdehaft­pflicht

  • Hohe Deckungssummen wählbar
  • Erstklassige Leistungen zum günstigen Beitrag
  • Wir zahlen auch dann, wenn Sie die/der Geschädigte sind und fremde Tierhalter*innen nicht zahlen können

Ihre Leistungen der Gothaer Pferdehaftpflicht

Pferdehaftpflicht
Deckungssumme
5, 10 oder 20 Mio. €
Forderungsausfalldeckung Mindestschadenhöhe 2.500 €
Vorübergehende Auslandsaufenthalte
Schäden durch einen Deckakt
Kautionsleistung im Ausland Bis 200.000 €
Schäden durch Fohlen
Reiter*in und Reitbeteiligung
Teilnahme an Rennen und Turnieren
Mietsachschäden an Immobilien
Mietsachschäden an Pferdeanhängern Bis 10.000 €
Mietsachschäden an Reitutensilien Bis 2.000 €
Gelegentliche entgeltliche oder unentgeltliche private Tätigkeit als Reitlehrer*in

Mit der Pferdehaftpflicht fest im Sattel sitzen

Einmal nicht aufgepasst und schon passiert es: Der Wallach Charly ent­wischt seiner Besitzerin Nadine M. auf der Weide und läuft auf die nahe gelegene Straße. Ein Autofahrer muss Charly ausweichen und landet im Gra­ben. Beiden ist nichts passiert, der Blechschaden am Fahrzeug ist al­ler­dings beträchtlich. Zum Glück hat Nadine M. eine Pferdehaftpflicht ab­ge­schlossen. Diese übernimmt die Kosten für die Reparatur des Fahr­zeugs.

Das leistet die Gothaer Pferdehaftpflicht

Vor dem Gesetz ergibt sich allein aus der Haltung des Pferdes eine Gefahr (Gefährdungshaftung).

Wir haften bei allen Schäden, die Ihr Pferd verursacht, und übernehmen die Kosten für Sie. Neben Ihnen als Pferdehalter*in sind auch die Rei­ter*innen des Pferdes und Reit­be­tei­ligte mitversichert. Bei Reit­be­tei­li­gun­gen ver­sichern wir bei der Pferde­haft­pflicht sogar ge­setz­liche An­sprüche aus der Reit­be­teiligung gegen Sie als Ei­gen­tümer*in mit. Auch Miet­sach­schäden an Pferde­an­häng­ern, Reit­uten­si­lien und Stal­lun­gen gelten als mitversichert.

Sie und Ihr Pferd genießen auch im Ausland den vollen Ver­si­che­rungs­schutz: Innerhalb Euro­pas gewähren wir eine zeitlich un­be­grenzte Deckung, weltweit sind Sie für maximal drei Jahre versichert. Die Versicherungssumme können Sie frei wählen. Wir bieten Ihnen De­ckungs­sum­men zwischen fünf und 20 Millio­nen Euro. Mit einer Selbst­be­teiligung können Sie den Beitrag senken.

Mit der Gothaer Pferdehaftpflichtversicherung sitzen Sie fest im Sattel

Die Pferdehaftpflicht der Gothaer deckt jedoch nicht nur Schäden ab, die Ihr eigenes Pferd verursacht. Profitieren Sie ebenfalls von der For­de­rungs­aus­fall­deckung der Gothaer Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung: Wenn Sie durch ein an­de­res Pferd ge­schädigt werden, die/der Besitzer*in keine eigene Haft­pflicht­ver­si­che­rung ab­ge­schlos­sen hat und Sie keine Ent­schä­di­gung er­halten, können Sie ab einer Scha­den­höhe von 2.500 Euro Leis­tun­gen aus Ihrer eigenen Pfer­de­haft­pflicht erhalten.

Falls Sie noch mehr zum Thema Pfer­de­haft­pflicht­versicherung erfahren möch­ten oder die Pferdehaftpflicht on­line abschließen wollen, geht es hier für Sie weiter.

Gothaer Versicherung vor Ort. Finden Sie persönliche Berater*innen in Ihrer Nähe.

Berater*in in der Nähe

Haben Sie Fragen zur Gothaer Pferdehaftpflicht?

Sie möchten sich mit unserer Pferde­haft­pflicht zuverlässig und güns­tig ab­sichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere In­for­ma­tionen? Wir beraten Sie gerne per­sön­lich oder telefonisch!

Versicherungsbedingungen

Das könnte Sie auch interessieren

Tierkrankenversicherung: Hund und Katze mit Gothaer absichern.

Tierkrankenversicherung

Mit der Gothaer Tierkranken­ver­si­cherung sind Sie und Ihr Hund oder Ihre Katze bei Ope­ra­tio­nen und Heil­be­hand­lun­gen finanziell auf der sicheren Seite.

Gothaer Jagdhaftpflichtversicherung: Drei Jäger mit ihren Jagdgewehren im Arm loben ihren Jagdhund

Jagdhaftpflichtversicherung

Als mehrfacher Testsieger sichern wir Ihr Jagdrisiko mit der Jagd­haft­pflicht­ver­sicherung um­fas­send und günstig ab. Ihre Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung können Sie so­fort on­line ausdrucken.

Tierhalterhaftpflicht: Ein junger Mann lacht, weil sein Hund ihm das Gesicht ableckt.

Tierhalterhaftpflicht

Die Tierhalterhaftpflicht schützt Sie zuverlässig vor Schaden­er­satz­an­sprüchen Dritter bei Schä­den, die Ihr Hund oder Ihr Pferd ver­ur­sacht hat und wehrt un­be­rech­tigte Ansprüche ab.