
Der gesetzliche Schutz bei Unfall-Invalidität reicht keinesfalls aus: Die Berufsgenossenschaften leisten nur bei Unfällen, die während der Arbeit oder auf dem Weg dorthin passieren.
Dies sind aber nur etwa 30 Prozent aller Unfälle. Eine Erwerbsminderungsrente wird erst ab einem Invaliditätsgrad von 20 Prozent gezahlt. Mit der Gothaer Unfallrente können Sie Ihren erreichten bzw. angestrebten Lebensstandard bei
Unfall-Invalidität sichern. Dabei können Sie wählen, ob Sie die Rente lebenslang oder nur bis zum 65. Lebensjahr erhalten wollen.
Lebenslange Zahlung der vereinbarten Unfallrente ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent |
Zahlung der vereinbarten Rente ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent bis zum 65. Lebensjahr. Diese Variante bieten wir zu erheblich günstigeren Beiträgen an als die lebenslange Rente. |