Produkteigenschaften |
Aufgrund der attraktiven Förderung ist die Riester-Rente grundsätzlich für alle Förderberechtigten interessant. In den Genuss der Förderung kommen Sie unter anderem, wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder Beamter sind. Ihr Ehepartner hat dann ebenfalls einen Anspruch auf einen geförderten Betrag. Für Ihre Kinder erhalten Sie zusätzliche Förderung in Form einer hohen staatlichen Kinderzulage.
Die Gothaer bietet Ihnen mit der Gothaer ErgänzungsVorsorge staatlich zertifizierte und vom unabhängigen Analyseunternehmen Franke & Bornberg top-bewertete Produktlösungen. Dabei können Sie Ihre Beiträge sowohl konventionell als auch fondsgebunden anlegen.
Wir garantieren Ihnen eine lebenslange monatliche Rentenzahlung. Ab dem 62. Lebensjahr kann die Leistung abgerufen werden, spätestens zu Beginn der gesetzlichen Altersversorgung.
Zum Rentenbeginn können Sie anstelle eines Teils der Rente auch eine einmalige Kapitalzahlung beantragen. Möglich ist eine Auszahlung von bis zu 30 Prozent des bei Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Kapitals.
Im Rahmen der Regelungen zum so genannten "Wohn-Riester" kann die volle Höhe (100 Prozent) oder bis zu 75 Prozent des angesammelten Kapitals aus einem Riester-Vertrag steuerfrei entnommen werden; es erfolgt auch in diesem Fall eine nachgelagerte Besteuerung.
Todesfallleistung vor Rentenbeginn
Zum einen leisten wir den Rückkaufswert. Bei der konventionellen Gothaer ErgänzungsVorsorge zahlen wir zudem das Guthaben aus der Überschussbeteiligung.
Bei der fondsgebundenen Gothaer ErgänzungsVorsorge wird neben dem Rückkaufswert auch das Fondsvermögen ausgezahlt.
Da es sich um eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge handelt, kann der Staat die geleistete Förderung im Todesfall zurückverlangen. Zur Vermeidung der Rückzahlung haben Sie folgende Optionen:
Die Leistung im Todesfall wird für eine Hinterbliebenenversicherung für den Ehegatten verwendet. Aus dieser wird eine lebenslange Hinterbliebenenrente für den Ehegatten gezahlt. |
Die Leistung im Todesfall wird auf einen auf den Namen des Ehegatten lautenden Altersvorsorgevertrag übertragen. |
Die Leistung im Todesfall wird für eine Waisenrentenversicherung verwendet. Aus dieser wird eine Hinterbliebenenrente für in Ihrem Haushalt lebende Kinder, für die Sie Kindergeld erhalten, gezahlt. In diesem Fall endet die Rentenzahlung für das Kind mit Vollendung des 18. Lebensjahres. |
Todesfallleistung nach Rentenbeginn
Sowohl die Rentenzahlung als auch der Vertrag werden beendet. Bei vereinbarter Rentengarantiezeit leisten wir bei Tod innerhalb dieser Zeit die bis zum Ende der Rentengarantiezeit verbleibenden Renten in einem Betrag.
Bei Ausübung einer der oben genannten Optionen entfällt auch in diesem Fall die Pflicht der Rückzahlung der erhaltenen Förderung an die zuständige staatliche Stelle.
Die Gothaer ErgänzungsVorsorge sichert Ihnen lebenslange Rentenleistungen. Über Ihren Tod hinaus können Sie Ihre Angehörigen durch eine Rentengarantiezeit absichern. Diese beträgt maximal 23 Jahre (bei Rentenbeginnalter 62) und ist ansonsten frei wählbar.
Bei der Gothaer ErgänzungsVorsorge werden Sie durch Zulagen sowie gegebenenfalls durch zusätzliche steuerliche Begünstigungen in Form eines Sonderausgabenabzuges gefördert.
Die maximale Zulagenförderung besteht zum einen aus einer Grundzulage in Höhe von 154 Euro, zum anderen aus einer Kinderzulage (pro Kind 185 Euro, für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren sind, 300 Euro). Die Grundzulage erhöht sich für Zulageberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einmalig um 200 Euro (Berufseinsteiger-Bonus).
Die steuerliche Förderung besteht darin, dass der gesamte Altersvorsorgeaufwand im Rahmen eines zusätzlich eingeführten Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend gemacht werden kann. Ist die Steuerersparnis größer als die Zulage, wird Ihnen die Differenz im Rahmen der Einkommensteuererklärung ausgezahlt.
Der Aufbau der Altersvorsorge erfolgt also aus nicht versteuertem Einkommen. Daher unterliegen die späteren Rentenzahlungen und Leistungen in voller Höhe der Steuerpflicht (allerdings bei meist deutlich niedrigerem Steuersatz). Hier kommt also nicht - wie bei den rein privaten Rentenversicherungen - die Besteuerung des Ertragsanteils zum Zuge.
Alle Personen, die Pflichtbeiträge zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung zahlen |
Versicherungspflichtige Selbstständige (zum Beispiel Handwerker) sowie Landwirte |
Wehr- und Zivildienstleistende |
Eltern während der Elternzeit |
Bezieher von Lohnersatzleistungen wie Kranken- und Arbeitslosengeld I und II |
Bezieher einer Rente/Versorgung wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbs- bzw. Dienstunfähigkeit |
Auszubildende |
Freiwillig Pflichtversicherte, die nicht in einem berufsständischen Versorgungswerk sind |
Beamte und ihnen rechtlich gleichgestellte Personen |
Geringfügig Beschäftigte, die auf Versicherungsfreiheit verzichtet haben |
Falls Sie sich hier nicht wiederfinden, überprüfen wir gern, ob Sie ebenfalls in den Genuss der staatlichen Förderung kommen können.
Neben der monatlichen ist auch eine viertel-, halb- sowie jährliche Zahlungsweise möglich. Zudem können Sie auf Wunsch Ihre Beiträge jederzeit erhöhen oder auch Zuzahlungen leisten, um die staatliche Förderung optimal zu nutzen und die spätere Absicherung mit Ihren finanziellen Möglichkeiten optimal abzustimmen.
Sicherung der staatlichen Zulagen |
Nutzung der Steuervergünstigungen in Form des hohen Sonderausgabenabzugs |
Sicherheit durch lebenslange Rentenzahlung |
Übertragbarkeit im Falle des Todes |
Variable Beitragsgestaltung |
Flexibler Rentenbeginn |