Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz zum Beispiel für Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter wegen Mieterhöhung oder bei Streitigkeiten als Eigentümer mit den Nachbarn wegen Lärmbelästigung. Es besteht Versicherungsschutz für Streitigkeiten mit Energieversorgungsunternehmen aus der entgeltlichen Stromeinspeisung aus privaten Anlagen zur umweltfreundlichen Energiegewinnung. Für die Geltendmachung gesetzlicher Schadenersatzansprüche aus der Verletzung dinglicher Rechte (zum Beispiel Risse im Mauerwerk durch Straßenbauarbeiten) besteht keine Wartezeit. |
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten zum Beispiel, weil die Grundsteuer falsch erhoben wurde. |
Kosten für Mediation (für Verträge ab Allgemeine Rechtsschutzbedingungen 2010) Kosten für Mediation (2.000 Euro je Mediation, maximal 4.000 Euro im Jahr) wird nun in allen Produkten ohne Berücksichtigung folgender Ausschlüsse versichert - Baurisiko nach § 3 Absatz 1 d) ARB (Allgemeine Rechtsschutzbedingungen) - Auseinandersetzungen in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten nach § 3 Absatz 3 d) ARB (Allgemeine Rechtsschutzbedingungen) - Streitigkeiten mit Lebenspartner nach § 3 Absatz 4 b) ARB (Allgemeine Rechtsschutzbedingungen) |
Bonus-Rechtsberatung als Service-Leistung (für Verträge ab Allgemeine Rechtsschutzbedingungen 2000) Versicherungsnehmern, deren ROLAND Rechtsschutz-Vertrag seit mindestens drei Jahren schadenfrei verläuft, vermitteln wir auf Wunsch einmal im Jahr ein kostenfreies erstes Rechtsberatungsgespräch mit einem ROLAND-Partneranwalt, zum Beispiel bei Problemen mit dem Sozialamt in Fragen der Unterhaltspflicht. |
privat genutzte Einfamilienhäuser und Wohnungen |
gewerblich genutzte Objekte |
land- und forstwirtschaftliche Grundstücke |
Garagen und Kfz-Abstellplätze |
unbebaute Grundstücke |
Versicherungsnehmer jeweils in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter des im Antrag zu benennenden Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles.
Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die teilweise gewerblich genutzt werden, gelten als gewerblich genutzte Einheiten. Der Eigentümer/Vermieter mehrerer Eigentumswohnungen innerhalb eines Gebäudes muss alle ihm gehörenden Einheiten
versichern.
Der Versicherungsnehmer als Eigentümer und Vermieter oder Verpächter kann ab sofort entscheiden, ob er alle oder nur alle gleichartig genutzten Einheiten eines Objektes versichern will. Der Eigentumsrechtsschutz (etwa bei Schäden am Haus oder Lärmbelästigung durch Nachbarn etc.) besteht aber nur dann, wenn alle Einheiten des Gebäudes mitversichert
sind.
Im KompaktPlus-Rechtsschutz ist eine vermietete Einliegerwohnung beitragsfrei mitversichert. Ansonsten können vermietete Einliegerwohnungen wie auch im
Kompakt-Rechtsschutz
zum günstigen Preis einer selbst genutzten Wohneinheit mitversichert werden.
Rechtsfragen begleiten unser Leben. In vielen Situationen geht es darum, die eigenen Interessen, notfalls auch gerichtlich zu wahren. Doch der Rechtsweg ist steinig. Wie ist mein Rechtsproblem zu beurteilen? Wo finde ich einen passenden Anwalt? Hier bietet ROLAND fachkundigen Rat.
Für alle Rechtsfragen im Schadensfall erreichen Sie die qualifizierten ROLAND Ansprechpartner unter der Service-Nummer 0221 8277-500.
Unsere Leistungen im Einzelnen:
Telefonische Schadenaufnahme |
Erste Orientierung im Rechtsschutz-Fall |
Anwaltsempfehlung |
Bei einigen Produkten auch telefonische Rechtstipps durch einen qualifizierten Anwalt bei Rechtsfragen rund um Ihren privaten und beruflichen Lebensbereich |
Persönliche ROLAND Rechtsschutz-Service-Karte für unterwegs |