Schadenersatz-Rechtsschutz Für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, zum Beispiel Schmerzensgeld nach einem Unfall. |
Arbeits-Rechtsschutz zum Beispiel wegen der Notwendigkeit einer Kündigungsschutzklage. Mit Beratung zu schriftlichen Aufhebungsverträgen durch einen ROLAND-Partneranwalt. Kostenübernahme bis zu 1.000 Euro. |
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht zum Beispiel Reklamation nach Möbelkauf, auch im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Kauf und Einbau einer Küche in neu errichtete selbst bewohnte Wohneinheiten. Streitigkeiten aus Kapitalanlagegeschäften sind bis zu einem Anlagebetrag von 50.000 Euro versichert. Bei einem höheren Betrag übernehmen wir die Kosten anteilig. |
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Im Privatbereich: zum Beispiel, weil das Finanzamt die Werbungskosten nicht anerkannt hat. Im Verkehrsbereich: zum Beispiel, weil die KFZ-Steuer falsch berechnet wurde. Im Immobilienbereich: zum Beispiel, weil die Grundsteuer falsch erhoben wurde. - mit Erschließungs- und Anliegerabgaben - mit vorgerichtlichem Widerspruchsverfahren |
Sozialgerichts-Rechtsschutz Im Privatbereich: zum Beispiel zur Durchsetzung einer Berufsunfähigkeitsrente. Im Verkehrsbereich: zum Beispiel wegen Anerkennung eines Wegeunfalls. - mit vorgerichtlichem Widerspruchsverfahren |
Rechtsschutz für Betreuungsverfahren Wenn eine Betreuung angeordnet wird und Sie damit nicht einverstanden sind. |
Sozial-Rechtsschutz zum Beispiel für das vorgerichtliche Widerspruchsverfahren bei Beantragung einer Rente. |
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen Sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, zum Beispiel, wenn der Führerschein nicht wieder ausgehändigt werden soll. |
Verwaltungs-Rechtsschutz Für Streitigkeiten vor Verwaltungsgerichten, zum Beispiel, wenn Sie gegen die Schulnoten Ihrer Kinder vorgehen möchten. - mit vorgerichtlichem Widerspruchsverfahren |
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren, zum Beispiel wegen eines Dienstvergehens. |
Straf-Rechtsschutz Für die Verteidigung bei fahrlässig begangenen Straftaten, zum Beispiel fahrlässige Körperverletzung nach einem Verkehrsunfall. |
Erweiterter Straf-Rechtsschutz Für die Verteidigung gegen den Vorwurf fahrlässig und vorsätzlich begehbarer Straftaten aus dem privaten, ehrenamtlichen und beruflichen, nicht selbständigen Lebensbereich, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes erfolgt. |
Beratungs-Rechtsschutz in privaten Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren Versicherungsschutz besteht für eine Beratung durch einen ROLAND-Partneranwalt in privaten Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren; Kostenübernahme bis zu 500 Euro; eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht abgezogen. |
Beratungs-Rechtsschutz bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers Droht durch ein beantragtes Insolvenzverfahren des Arbeitgebers einer versicherten Person in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer eine Kündigung des Arbeitsvertrages, übernehmen wir eine Beratung durch einen ROLAND-Partneranwalt. Kostenübernahme bis zu 500 Euro. |
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Für die Verteidigung in Bußgeldverfahren Im Privatbereich: zum Beispiel, wenn Sie sich nach einem Umzug nicht rechtzeitig umgemeldet haben. Im Verkehrsbereich: zum Beispiel wegen Geschwindigkeitsüberschreitung oder bei Parkverstößen. |
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Anwalts in Angelegenheiten des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts nach einer geänderten Rechtslage, zum Beispiel Nachlassstreitigkeiten. Über die Beratung hinaus werden für weitergehende außergerichtliche Tätigkeiten des Rechtsanwalts (mit Ausnahme von Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen) Kosten bis zu 2.500 Euro übernommen. Bei Beauftragung eines ROLAND-Partneranwaltes wird eine vereinbarte Selbstbeteiligung nicht abgezogen. |
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz zum Beispiel für Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter wegen Mieterhöhung. Mit Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsangelegenheiten sowie im Baugesetzbuch geregelte Angelegenheiten bis 50.000 Euro. Versicherungsschutz besteht auch bei gerichtlichen Streitigkeiten wegen der Heranziehung von Erschließungs- und Anliegerabgaben. Für die Durchsetzung gesetzlicher Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung dinglicher Rechte besteht keine Wartezeit mehr. Versichert sind alle selbstgenutzten Gebäude, Gebäudeteile und Grundstücke sowie eine vermietete Einliegerwohnung. Die Wartezeit beträgt hier drei Monate. |
Opfer-Rechtsschutz Versicherungsschutz besteht für die aktive Nebenklage gegen den Täter bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die persönliche Freiheit und gegen das Leben. Versicherungsschutz besteht auch im Zusammenhang mit der Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift. |
JurLine - telefonische Rechtsberatung im privaten Lebensbereich (nicht im Zusammenhang mit einer selbständigen Tätigkeit) Für einen ersten telefonischen Rat oder eine erste telefonische Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in privaten Rechtsangelegenheiten, auf die deutsches Recht anwendbar ist. Voraussetzung dafür ist, dass diese Rechtsberatung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängt. |
JurWay - Ihr Weg zum Recht Neben der bekannten Leistung JurLine können Sie noch bequemer zu Ihrem Recht kommen: Im Beratungsportal www.jurway.de . Hier können Sie im Rahmen von JurOnline Ihre Beratungsanfrage im Internet stellen und Dokumente zum Fall anhängen. Außerdem ist es möglich, im Rahmen von JurCheck Verträge präventiv von einem ROLAND-Partneranwalt prüfen zu lassen. Im Rahmen von JurLoad können Sie Mustervorlagen im Beratungsportal herunterladen. |
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz zum Beispiel für Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter wegen Mieterhöhung oder bei Streitigkeiten als Eigentümer mit den Nachbarn wegen Lärmbelästigung. Mit Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsangelegenheiten sowie im Baugesetzbuch geregelte Angelegenheiten bis 50.000 Euro. Es besteht auch Versicherungsschutz für Streitigkeiten mit Energieversorgungsunternehmen aus der entgeltlichen Stromeinspeisung aus privaten Anlagen zur umweltfreundlichen Energiegewinnung. |
Kosten für Mediation (für Verträge ab Allgemeine Rechtsschutzbedingungen 2010) Kosten für Mediation (2.000 Euro je Mediation, maximal 4.000 Euro im Jahr) wird nun in allen Produkten ohne Berücksichtigung folgender Ausschlüsse versichert - Baurisiko nach § 3 Absatz 1 d) ARB (Allgemeine Rechtsschutzbedingungen) - Auseinandersetzungen in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten nach § 3 Absatz 3 d) ARB (Allgemeine Rechtsschutzbedingungen) - Streitigkeiten mit Lebenspartner nach § 3 Absatz 4 b) ARB (Allgemeine Rechtsschutzbedingungen) |
Vorsorge-Versicherung (für Verträge ab Allgemeine Rechtsschutzbedingungen 2008) Wenn erstmalig für den Versicherungsnehmer ein neues, bei ROLAND versicherbares Risiko entsteht, kann der seit einem Jahr bestehende Vertrag rückwirkend ab dessen Entstehung angepasst werden. Dafür muss die Anpassung innerhalb von sechs Monaten nach Entstehung des neuen Risikos verlangt werden. In diesen Fällen besteht keine neue Wartezeit. Später kann der Versicherungsnehmer die Anpassung des Vertrages nur noch mit Wirkung für die Zukunft verlangen. In diesem Fall gelten die Wartezeiten gemäß § 4 Absatz 1 c) ARB (Allgemeine Rechtsschutzbedingungen). Weitere Informationen zu den Voraussetzungen der Vorsorge-Versicherung finden Sie im Besonderen Teil der Bedingungen. |
Bonus-Rechtsberatung als Service-Leistung (für Verträge ab Allgemeine Rechtsschutzbedingungen 2000) Versicherungsnehmern, deren ROLAND Rechtsschutz-Vertrag seit mindestens drei Jahren schadenfrei verläuft, vermitteln wir auf Wunsch einmal im Jahr ein kostenfreies erstes Rechtsberatungsgespräch mit einem ROLAND-Partneranwalt, zum Beispiel bei Problemen mit dem Sozialamt in Fragen der Unterhaltspflicht. |
Versicherungssumme Die Versicherungssumme ist je Rechtsschutzfall unbegrenzt. |
Rechtsanwalt und Gericht Wir zahlen die gesetzlichen Gebühren Ihres Rechtsanwalts und die von Ihnen zu übernehmenden Gerichtskosten. Reisekosten des Rechtsanwalts im Zivilverfahren werden bis zur Höhe der Kosten eines Korrespondenzanwalts ebenfalls übernommen. |
Sachverständige und Zeugen Die Entschädigung für vom Gericht herangezogene Zeugen und Sachverständige ist mitversichert. |
Technische Gutachten Die Kosten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen zur Verteidigung in Verkehrs-Strafverfahren und bei Streitigkeiten aus Kauf- oder Reparaturverträgen Ihres Fahrzeugs werden übernommen. |
Nebenkläger und Gegenseite Wir zahlen die Kosten der Gegenseite und von Nebenklägern, soweit Sie diese aus rechtlichen Gründen erstatten müssen. |
Strafkaution Falls zur Haftverschonung notwendig, stellen wir Ihnen zur Vermeidung einstweiliger Strafvollzugsmaßnahmen wie zum Beispiel Untersuchungshaft zusätzlich zur Versicherungssumme darlehensweise eine Strafkaution von bis zu 300.000 Euro zur Verfügung. |
Auslandsreise Reisekosten zu ausländischen Gerichten zahlen wir, wenn Ihr Erscheinen dort angeordnet wird. |
Geltungsbereich Für Europa, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira und die Mittelmeeranliegerstaaten ist die Versicherungssumme unbegrenzt. Bei weltweiten Aufenthalten bis zu einem Jahr werden für dort eintretende Rechtsschutzfälle Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro übernommen. Für Streitigkeiten aus Verträgen, die über das Internet abgeschlossen wurden, besteht weltweit Versicherungsschutz mit einer Höchstentschädigungsgrenze von 100.000 Euro. |
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Versicherungs- nehmer |
Ehe-/im Versicherungs- schein genannter Lebenspartner |
Minderjährige Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) |
Volljährige, unverheiratete und nicht in eingetragener Partnerschaft lebende Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder)* | |
| Im privaten Bereich | x | x | x | x |
| Im beruflichen Bereich | x | x | x | x |
| Als Eigentümer und Halter von Motorfahrzeugen sowie Anhängern** | x | x | x | x |
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Als Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer von Motor- fahrzeugen** |
x | x | x | x |
| Als Fahrer oder Insasse von fremden Fahrzeugen*** | x | x | x | x |
| Als Fußgänger, Radfahrer bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr | x | x | x | x |
*solange sie noch keine erstmalig auf Dauer angelegte Berufstätigkeit ausüben.
**Als Motorfahrzeuge gelten alle motorgetriebenen Fahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft.
***Zudem sind auch berechtigte Fahrer und Insassen der Motorfahrzeuge des Versicherungsnehmers, Ehe-/Lebenspartners und der Kinder versichert.
Rechtsfragen begleiten unser Leben. In vielen Situationen geht es darum, die eigenen Interessen, notfalls auch gerichtlich zu wahren. Doch der Rechtsweg ist steinig. Wie ist mein Rechtsproblem zu beurteilen? Wo finde ich einen passenden Anwalt? Hier bietet ROLAND fachkundigen Rat.
Für alle Rechtsfragen im Schadensfall erreichen Sie die qualifizierten ROLAND Ansprechpartner unter der Service-Nummer 0221 8277-500.
Unsere Leistungen im Einzelnen:
Telefonische Schadenaufnahme |
Erste Orientierung im Rechtsschutz-Fall |
Anwaltsempfehlung |
Bei einigen Produkten auch telefonische Rechtstipps durch einen qualifizierten Anwalt bei Rechtsfragen rund um Ihren privaten und beruflichen Lebensbereich |
Persönliche ROLAND Rechtsschutz-Service-Karte für unterwegs |