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Generation AktivPlus: Detaillierte Informationen

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Verschaffen Sie sich detaillierte Einblicke in diese Rechtschutz Versicherung:

Versicherte Rechtsschutzleistungen

Schadenersatz-Rechtsschutz
Für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, zum Beispiel Schmerzensgeld nach einem Unfall.
Bedarfsgerechter Arbeits-Rechtsschutz für Ruheständler
Nur für geringfügige Beschäftigung und Streitigkeiten aus der betrieblichen Altersversorgung bzw. Beihilfesachen.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Zum Beispiel Reklamation einer gebuchten Reise oder Reklamation nach Möbelkauf, ebenfalls im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Kauf und Einbau einer Küche auch in neu errichtete selbst bewohnte Wohneinheiten. Streitigkeiten aus Kapitalanlagegeschäften sind bis zu einem Anlagebetrag von 50.000 Euro versichert. Bei einem höheren Betrag übernehmen wir die Kosten anteilig.
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Im Privatbereich: zum Beispiel, weil das Finanzamt die Werbungskosten nicht anerkannt hat.
Im Verkehrsbereich: zum Beispiel, weil die KFZ-Steuer falsch berechnet wurde.
Im Immobilienbereich: zum Beispiel, weil die Grundsteuer falsch erhoben wurde.
- mit Erschließungs- und Anliegerabgaben
- mit vorgerichtlichem Widerspruchsverfahren
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Im Privatbereich: zum Beispiel zur Durchsetzung einer Berufsunfähigkeitsrente.
Im Verkehrsbereich: zum Beispiel wegen Anerkennung eines Wegeunfalls.
- mit vorgerichtlichem Widerspruchsverfahren
Rechtsschutz für Betreuungsverfahren
Wenn eine Betreuung angeordnet wird und Sie damit nicht einverstanden sind.
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, zum Beispiel, wenn der Führerschein aufgrund des Alters entzogen werden soll.
Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten
Im privaten Bereich für Streitigkeiten vor Verwaltungsgerichten, zum Beispiel, weil der Jagdschein entzogen werden soll.
- mit vorgerichtlichem Widerspruchsverfahren
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren, zum Beispiel wegen eines Dienstvergehens der mitversicherten Person.
Straf-Rechtsschutz
Für die Verteidigung bei fahrlässig begangenen Straftaten, zum Beispiel fahrlässige Körperverletzung in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall.
Erweiterter Straf-Rechtsschutz
Für die Verteidigung gegen den Vorwurf fahrlässig und vorsätzlich begehbarer Straftaten aus dem privaten, ehrenamtlichen und beruflichen, nicht selbständigen Lebensbereich, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes erfolgt.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Für die Verteidigung in Bußgeldverfahren:
Im Privatbereich: zum Beispiel, wenn Sie sich nach einem Umzug nicht rechtzeitig ummelden.
Im Verkehrsbereich: zum Beispiel wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, bei Parkverstößen oder weil der Personalausweis abgelaufen ist.
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Anwaltes in Angelegenheiten des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes nach einer geänderten Rechtslage, zum Beispiel Nachlassstreitigkeiten.
Über die Beratung hinaus werden für weitergehende außergerichtliche Tätigkeiten des Rechtsanwaltes (mit Ausnahme von Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen) Kosten bis zu 2.500 Euro übernommen.
Bei Beauftragung eines ROLAND-Partneranwaltes wird eine vereinbarte Selbstbeteiligung nicht abgezogen.
Opfer-Rechtsschutz
Versicherungsschutz besteht für die aktive Nebenklage gegen den Täter bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die persönliche Freiheit und gegen das Leben, zum Beispiel wenn Sie ausgeraubt und schwer verletzt worden sind. Versicherungsschutz besteht auch in Zusammenhang mit der Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift.
Beratungs-Rechtsschutz in privaten Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren
Versicherungsschutz besteht für eine Beratung durch einen ROLAND-Partneranwalt in privaten Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren; Kostenübernahme bis zu 500 Euro; eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht abgezogen.
Beratungs-Rechtsschutz für Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht
Wir übernehmen die Kosten für eine Beratung in Betreuungsfragen bis zu 250 Euro, wenn Sie oder eine mitversicherte Person eine Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht aufsetzen möchte(n).
JurLine - telefonische Rechtsberatung im privaten Lebensbereich
(nicht in Zusammenhang mit einer selbständigen Tätigkeit)
Für einen ersten telefonischen Rat oder eine erste telefonische Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in privaten Rechtsangelegenheiten, auf die deutsches Recht anwendbar ist. Voraussetzung dafür ist, dass diese Rechtsberatung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängt.
JurWay - Ihr Weg zum Recht
Neben der bekannten Leistung JurLine können Sie noch bequemer zu Ihrem Recht kommen: Im Beratungsportal www.jurway.de . Hier können Sie im Rahmen von JurOnline Ihre Beratungsanfrage im Internet stellen und Dokumente zum Fall anhängen. Außerdem ist es im Rahmen von JurCheck möglich, Verträge präventiv von einem ROLAND-Partneranwalt prüfen zu lassen. Im Rahmen von JurLoad können Sie Mustervorlagen im Beratungsportal herunterladen.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Zum Beispiel für Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter wegen Mieterhöhung oder als Eigentümer mit den Nachbarn wegen Lärmbelästigung.
Versicherungsschutz besteht auch für Streitigkeiten aus Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsangelegenheiten sowie im Baugesetzbuch geregelte Angelegenheiten. Für Anwalts- und Gerichtskosten zahlen wir bis zu 50.000 Euro.
Es besteht auch Versicherungsschutz für Streitigkeiten mit Energieversorgungsunternehmen aus der entgeltlichen Stromeinspeisung aus privaten Anlagen zur umweltfreundlichen Energiegewinnung.

Weiteres

Kosten für Mediation (für Verträge ab Allgemeine Rechtsschutzbedingungen 2010)
Kosten für Mediation (2.000 Euro je Mediation, maximal 4.000 Euro im Jahr) wird nun in allen Produkten ohne Berücksichtigung folgender Ausschlüsse versichert
- Baurisiko nach § 3 Absatz 1 d) ARB (Allgemeine Rechtsschutzbedingungen)
- Auseinandersetzungen in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten nach § 3 Absatz 3 d) ARB (Allgemeine Rechtsschutzbedingungen)
- Streitigkeiten mit Lebenspartner nach § 3 Absatz 4 b) ARB (Allgemeine Rechtsschutzbedingungen)
Vorsorge-Versicherung (für Verträge ab Allgemeine Rechtsschutzbedingungen 2008)
Wenn erstmalig für den Versicherungsnehmer ein neues, bei ROLAND versicherbares Risiko entsteht, kann der seit einem Jahr bestehende Vertrag rückwirkend ab dessen Entstehung angepasst werden. Dafür muss die Anpassung innerhalb von sechs Monaten nach Entstehung des neuen Risikos verlangt werden. In diesen Fällen besteht keine neue Wartezeit.
Später kann der Versicherungsnehmer die Anpassung des Vertrages nur noch mit Wirkung für die Zukunft verlangen. In diesem Fall gelten die Wartezeiten gemäß § 4 Absatz 1 c) ARB (Allgemeine Rechtsschutzbedingungen).
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen der Vorsorge-Versicherung finden Sie im Besonderen Teil der Bedingungen.
Bonus-Rechtsberatung als Service-Leistung (für Verträge ab Allgemeine Rechtsschutzbedingungen 2000)
Versicherungsnehmern, deren ROLAND Rechtsschutz-Vertrag seit mindestens drei Jahren schadenfrei verläuft, vermitteln wir auf Wunsch einmal im Jahr ein kostenfreies erstes Rechtsberatungsgespräch mit einem ROLAND-Partneranwalt, zum Beispiel bei Problemen mit dem Sozialamt in Fragen der Unterhaltspflicht.

Schutzbrief-Leistungen (mit Kostenübernahme)

Schlüsseldienst-Service
Hilfe bei der Ersatzbeschaffung eines verlorenen Hausschlüssels oder Kostenübernahme für einen Notdienst bis 260 Euro im Jahr (nicht für Ersatzschlüssel).
Karten- und Dokumenten-Service
Wir helfen bei der Ersatzbeschaffung für im Ausland abhanden gekommene Ausweise und Dokumente. Wir übernehmen die hierbei anfallenden amtlichen Gebühren der Ausstellungsbehörde im Ausland bis zu 260 Euro. Wir helfen bei der Sperrung von EC- bzw. Kreditkarten.
Verlegungstransport innerhalb Deutschlands
Müssen Sie sich länger als zehn Tage im Krankenhaus aufhalten, organisieren wir nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt die Verlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus. Für die Transportkosten zahlen wir bis zu 1.100 Euro je Leistungsfall.
Krankentransport aus dem Ausland
Bei einem Krankenhausaufenthalt im Ausland zahlen wir für einen medizinisch notwendigen Rücktransport bis zu 1.100 Euro je Leistungsfall.
Krankenbesuchs-Service
Müssen Sie im Ausland ungeplant länger als zwei Wochen im Krankenhaus bleiben, zahlen wir für Fahrt- und Übernachtungskosten für den Besucher bis zu 1.100 Euro je Leistungsfall.
Kinderrückhol-Service
Können mitreisende, minderjährige Kinder nicht mehr betreut werden, zahlen wir für die Abholung die Fahrtkosten der Bahn 2. Klasse, ab 1.200 Bahnkilometern 1. Klasse oder Liegewagen.
Hilfe im Todesfall
Bei einem Todesfall im Ausland zahlen wir die Überführungskosten an den Wohnsitz in Deutschland oder die Bestattungskosten im Ausland.
Rückholung von Haustieren
Können mitreisende Tiere nicht mehr von Ihnen betreut werden, zahlen wir den Rücktransport.
Haus- und Tierhüter-Service
Sollten Sie unerwartet ins Krankenhaus kommen, organisieren wir einen Haus- und/oder Tierhüter und zahlen hierfür die Kosten maximal für die Dauer von sieben Tagen.
Reiseabbruch-Service
Müssen Sie aus bestimmten Gründen früher die Heimreise antreten, zahlen wir die zusätzlichen Fahrtkosten bis zu 2.600 Euro je Leistungsfall.
Hilfe bei verspätetem Reiseantritt
Können Sie die planmäßige Abreise aus bestimmten Gründen nicht antreten, zahlen wir für zusätzliche Fahrtkosten bis zu 1.100 Euro je Leistungsfall.
Service bei Flugverspätung und Gepäckverlust
Wir übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen nach Flugverspätung oder Gepäckverlust für nachgewiesene Aufwendungen Kosten bis zu 520 Euro je Leistungsfall.
Hilfe bei Verlust von medizinischen Hilfsmitteln
Wir organisieren den Ersatz von bestimmten Hilfsmitteln, wenn diese im Ausland verloren gehen, und übernehmen die Versandkosten.
Ersatz von Zahlungsmitteln
Bei Verlust von Zahlungsmitteln im Ausland stellen wir ein zinsloses Darlehen bis zu 1.600 Euro je Leistungsfall zur Verfügung.
Hilfe in besonderen Notfällen
In bestimmten Notfällen auf einer Auslandsreise übernehmen wir für Hilfsmaßnahmen bis zu 500 Euro je Leistungsfall.

Service-Leistungen (ohne Kostenübernahme)

Beratung zu Überwachungsanlagen
Wir helfen beim Kauf von Sicherheits- und Überwachungsanlagen. Sie erhalten einen Nachlass von zehn Prozent, wenn Sie ein System über das ROLAND Alarm Center kaufen und dort aufschalten lassen.
Handwerker-Service
Wir vermitteln für die selbst genutzte Wohnung bzw. das selbst genutzte Haus Hilfeleistungen von bestimmten Handwerkern.
Hilfe bei Unbenutzbarkeit der Wohnung
Wird durch Feuer-, Elementar- oder Wasserschaden bzw. Einbruchdiebstahl Ihre selbst genutzte Wohnung bzw. Ihr selbst genutztes Haus unbenutzbar, organisieren wir eine angemessene Ersatzwohnung.
Vermittlung von Begleitpersonen
Benötigen Sie zur Erledigung von Arzt- oder Behördengängen eine Begleitperson, sind wir Ihnen auf Anfrage bei der Vermittlung behilflich.
Informations-Service
Auf Anfrage können wir Ihnen Anschriften für Notare, Rentenberater, Anlaufstellen für altersgerechtes Wohnen, Schlüsselnachsendedienste bzw. Zweitschlüsseldepotanbieter nennen.
MediLine
Wir bieten einen medizinischen Beratungs-Service, zum Beispiel zum Thema Ernährung.
Betreuungs-Service in Notfällen
Wir organisieren einen Ersatzpflegedienst, wenn Sie durch einen Familienangehörigen gepflegt werden und dieser unvorhergesehen ausfällt.
Reiseinformationen
Wir informieren Sie auf Wunsch über die medizinische Versorgung am Urlaubsort und geben nützliche Tipps.
Benachrichtigungs-Service in Notfällen
Bei Notlagen im Ausland benachrichtigen wir auf Wunsch nahestehende Personen.

Versicherte Aufwendungen und Kosten

Versicherungssumme
Im ROLAND Generation AktivPlus-Rechtsschutz ist die Versicherungssumme unbegrenzt, sieht aber für bestimmte Leistungen darunter liegende Begrenzungen vor.
Rechtsanwalt und Gericht
Wir zahlen die gesetzlichen Gebühren Ihres Rechtsanwalts und die von Ihnen zu übernehmenden Gerichtskosten. Reisekosten des Rechtsanwalts im Zivilverfahren werden bis zur Höhe der Kosten eines Korrespondenzanwalts ebenfalls übernommen.
Sachverständige und Zeugen
Die Entschädigung für vom Gericht herangezogene Zeugen und Sachverständige ist mitversichert.
Technische Gutachten
Die Kosten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen zur Verteidigung in Verkehrs-Strafverfahren und bei Streitigkeiten aus Kauf- oder Reparaturverträgen Ihres Fahrzeugs werden übernommen.
Nebenkläger und Gegenseite
Wir zahlen die Kosten der Gegenseite und von Nebenklägern, soweit Sie diese aus rechtlichen Gründen erstatten müssen.
Strafkaution
Falls zur Haftverschonung notwendig, stellen wir Ihnen zur Vermeidung einstweiliger Strafvollzugsmaßnahmen wie zum Beispiel Untersuchungshaft zusätzlich zur Versicherungssumme darlehensweise eine Strafkaution von bis zu 300.000 Euro zur Verfügung.
Auslandsreise
Reisekosten zu ausländischen Gerichten zahlen wir, wenn Ihr Erscheinen dort angeordnet wird.
Geltungsbereich
Für Europa, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira und die Mittelmeeranliegerstaaten ist die Versicherungssumme unbegrenzt. Bei weltweiten Aufenthalten bis zu sechs Monaten werden für dort eintretende Rechtsschutzfälle Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro übernommen. Für Streitigkeiten aus Verträgen, die über das Internet abgeschlossen wurden, besteht weltweit Versicherungsschutz mit einer Höchstentschädigungsgrenze von 100.000 Euro.

Versicherte Personen

  Versicherungs-
nehmer
Ehe-/im Versicherungs-
schein genannter Lebenspartner
Minderjährige Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder)

Volljährige, unverheiratete und nicht in eingetragener Partnerschaft lebende Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder)*
Im privaten Bereich x x x x
Im beruflichen Bereich x x x x
Als Eigentümer und Halter von Motorfahrzeugen sowie Anhängern** x x x x
Als Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer von Motor-
fahrzeugen**
x x x x
Als Fahrer oder Insasse von fremden Fahrzeugen*** x x x x
Als Fußgänger, Radfahrer bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr x x x x

*solange sie noch keine erstmalig auf Dauer angelegte Berufstätigkeit ausüben.
**Als Motorfahrzeuge gelten alle motorgetriebenen Fahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft.
***Zudem sind auch berechtigte Fahrer und Insassen der Motorfahrzeuge des Versicherungsnehmers, Ehe-/Lebenspartners und der Kinder versichert.

ROLAND Rechtsschutz-ServicePlus

Rechtsfragen begleiten unser Leben. In vielen Situationen geht es darum, die eigenen Interessen, notfalls auch gerichtlich zu wahren. Doch der Rechtsweg ist steinig. Wie ist mein Rechtsproblem zu beurteilen? Wo finde ich einen passenden Anwalt? Hier bietet ROLAND fachkundigen Rat.

Für alle Rechtsfragen im Schadensfall erreichen Sie die qualifizierten ROLAND Ansprechpartner unter der Service-Nummer 0221 8277-500.

Unsere Leistungen im Einzelnen:

Telefonische Schadenaufnahme
Erste Orientierung im Rechtsschutz-Fall
Anwaltsempfehlung
Bei einigen Produkten auch telefonische Rechtstipps durch einen qualifizierten Anwalt bei Rechtsfragen rund um Ihren privaten und beruflichen Lebensbereich
Persönliche ROLAND Rechtsschutz-Service-Karte für unterwegs
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