Schadenersatz-Rechtsschutz Für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, zum Beispiel Schmerzensgeld nach einem Unfall. |
Bedarfsgerechter Arbeits-Rechtsschutz für Ruheständler Für geringfügige Beschäftigung und Streitigkeiten aus der betrieblichen Altersversorgung bzw. Beihilfesachen. |
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Beispielsweise Reklamation einer gebuchten Reise oder Reklamation nach Möbelkauf. |
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Im Privatbereich: zum Beispiel, weil das Finanzamt die Werbungskosten nicht anerkannt hat. Im Verkehrsbereich: zum Beispiel, weil die KFZ-Steuer falsch berechnet wurde. Im Immobilienbereich: zum Beispiel, weil die Grundsteuer falsch erhoben wurde. |
Sozialgerichts-Rechtsschutz Im Privatbereich: zum Beispiel wegen Kürzung der Rente aufgrund eines Nebenjobs. Im Verkehrsbereich: zum Beispiel wegen Anerkennung eines Wegeunfalls. |
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen Sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, zum Beispiel, wenn der Führerschein aufgrund des Alters entzogen werden soll. |
Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten Im privaten Bereich für Streitigkeiten vor Verwaltungsgerichten, zum Beispiel, weil der Jagdschein entzogen werden soll. |
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren, zum Beispiel wegen eines Dienstvergehens der mitversicherten Person. |
Straf-Rechtsschutz Für die Verteidigung bei fahrlässig begangenen Straftaten, zum Beispiel fahrlässige Körperverletzung im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall. |
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Für die Verteidigung in Bußgeldverfahren: Im Privatbereich: zum Beispiel, wenn man sich nach einem Umzug nicht rechtzeitig ummeldet. Im Verkehrsbereich: zum Beispiel wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, bei Parkverstößen oder weil der Personalausweis abgelaufen ist. |
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Anwaltes in Angelegenheiten des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts nach einer geänderten Rechtslage, zum Beispiel Nachlassstreitigkeiten. Bei Beauftragung eines ROLAND-Partneranwaltes wird eine vereinbarte Selbstbeteiligung nicht abgezogen. |
Opfer-Rechtsschutz Versicherungsschutz besteht für die aktive Nebenklage gegen den Täter bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die persönliche Freiheit und gegen das Leben, zum Beispiel, wenn der Kunde ausgeraubt und schwer verletzt wird. Versicherungsschutz besteht auch in Zusammenhang mit der Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift. |
JurLine - telefonische Rechtsberatung im privaten Lebensbereich (nicht im Zusammenhang mit einer selbständigen Tätigkeit) Für einen ersten telefonischen Rat oder eine erste telefonische Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in privaten Rechtsangelegenheiten, auf die deutsches Recht anwendbar ist. Voraussetzung dafür ist, dass diese Rechtsberatung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängt. |
JurWay - Ihr Weg zum Recht (versichert, wenn mit beantragt) Neben der bekannten Leistung JurLine können Sie noch bequemer zu Ihrem Recht kommen: Im Beratungsportal www.jurway.de . Hier können Sie im Rahmen von JurOnline Ihre Beratungsanfrage im Internet stellen und Dokumente zum Fall anhängen. Außerdem ist es im Rahmen von JurCheck möglich, Verträge präventiv von einem ROLAND-Partneranwalt prüfen zu lassen. Im Rahmen von JurLoad können Sie Mustervorlagen im Beratungsportal herunterladen. |
Kosten für Mediation (für Verträge ab Allgemeine Rechtsschutzbedingungen 2010) Kosten für Mediation (2.000 Euro je Mediation, maximal 4.000 Euro im Jahr) wird nun in allen Produkten ohne Berücksichtigung folgender Ausschlüsse versichert - Baurisiko nach § 3 Absatz 1 d) ARB (Allgemeine Rechtsschutzbedingungen) - Auseinandersetzungen in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten nach § 3 Absatz 3 d) ARB (Allgemeine Rechtsschutzbedingungen) - Streitigkeiten mit Lebenspartner nach § 3 Absatz 4 b) ARB (Allgemeine Rechtsschutzbedingungen) |
Vorsorge-Versicherung (für Verträge ab Allgemeine Rechtsschutzbedingungen 2008) Wenn erstmalig für den Versicherungsnehmer ein neues, bei ROLAND versicherbares Risiko entsteht, kann der seit einem Jahr bestehende Vertrag rückwirkend ab dessen Entstehung angepasst werden. Dafür muss die Anpassung innerhalb von sechs Monaten nach Entstehung des neuen Risikos verlangt werden. In diesen Fällen besteht keine neue Wartezeit. Später kann der Versicherungsnehmer die Anpassung des Vertrages nur noch mit Wirkung für die Zukunft verlangen. In diesem Fall gelten die Wartezeiten gemäß § 4 Absatz 1 c) ARB (Allgemeine Rechtsschutzbedingungen). Weitere Informationen zu den Voraussetzungen der Vorsorge-Versicherung finden Sie im Besonderen Teil der Bedingungen. |
Bonus-Rechtsberatung als Service-Leistung (für Verträge ab Allgemeine Rechtsschutzbedingungen 2000) Versicherungsnehmern, deren ROLAND Rechtsschutz-Vertrag seit mindestens drei Jahren schadenfrei verläuft, vermitteln wir auf Wunsch einmal im Jahr ein kostenfreies erstes Rechtsberatungsgespräch mit einem ROLAND-Partneranwalt, zum Beispiel bei Problemen mit dem Sozialamt in Fragen der Unterhaltspflicht. |
Schlüsseldienst-Service Hilfe bei der Ersatzbeschaffung eines verlorenen Hausschlüssels oder Kostenübernahme für einen Notdienst bis 260 Euro im Jahr (nicht für Ersatzschlüssel). |
Karten- und Dokumenten-Service Wir helfen bei der Ersatzbeschaffung für im Ausland abhanden gekommene Ausweise und Dokumente. Wir übernehmen die hierbei anfallenden amtlichen Gebühren der Ausstellungsbehörde im Ausland bis zu 260 Euro. Wir helfen bei der Sperrung von EC- und Kreditkarten. |
Beratung zu Überwachungsanlagen Wir helfen beim Kauf von Sicherheits- und Überwachungsanlagen. Sie erhalten einen Nachlass von zehn Prozent, wenn Sie ein System über das ROLAND Alarm Center kaufen und dort aufschalten lassen. |
Handwerker-Service Wir vermitteln für die selbst genutzte Wohnung bzw. das selbst genutzte Haus Hilfeleistungen von bestimmten Handwerkern. |
Hilfe bei Unbenutzbarkeit der Wohnung Wird durch Feuer-, Elementar- oder Wasserschaden bzw. Einbruchdiebstahl die selbst genutzte Wohnung bzw. das selbst genutzte Haus des Kunden unbenutzbar, organisieren wir eine angemessene Ersatzwohnung. |
Vermittlung von Begleitpersonen Benötigen Sie zur Erledigung von Arzt- oder Behördengängen eine Begleitperson, sind wir Ihnen auf Anfrage bei der Vermittlung behilflich. |
Informations-Service Auf Anfrage können wir Ihnen Anschriften für Notare, Rentenberater, Anlaufstellen für altersgerechtes Wohnen, Schlüsselnachsendedienste bzw. Zweitschlüsseldepotanbieter nennen. |
Versicherungssumme Die Versicherungssumme beträgt eine Million Euro je Rechtsschutzfall. |
Rechtsanwalt und Gericht Wir zahlen die gesetzlichen Gebühren Ihres Rechtsanwalts und die von Ihnen zu übernehmenden Gerichtskosten. Reisekosten des Rechtsanwalts im Zivilverfahren werden bis zur Höhe der Kosten eines Korrespondenzanwalts ebenfalls übernommen. |
Sachverständige und Zeugen Die Entschädigung für vom Gericht herangezogene Zeugen und Sachverständige ist mitversichert. |
Technische Gutachten Die Kosten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen zur Verteidigung in Verkehrs-Strafverfahren und bei Streitigkeiten aus Kauf- oder Reparaturverträgen Ihres Fahrzeugs werden übernommen. |
Nebenkläger und Gegenseite Wir zahlen die Kosten der Gegenseite und von Nebenklägern, soweit Sie diese aus rechtlichen Gründen erstatten müssen. |
Strafkaution Falls zur Haftverschonung notwendig, stellen wir Ihnen zur Vermeidung einstweiliger Strafvollzugsmaßnahmen wie zum Beispiel Untersuchungshaft zusätzlich zur Versicherungssumme darlehensweise eine Strafkaution von bis zu 200.000 Euro zur Verfügung. |
Auslandsreise Reisekosten zu ausländischen Gerichten zahlen wir, wenn Ihr Erscheinen dort angeordnet wird. |
Geltungsbereich Für Europa, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira und die Mittelmeeranliegerstaaten beträgt die Versicherungssumme eine Million Euro je Rechtsschutzfall. Bei weltweiten Aufenthalten bis zu sechs Monaten werden für dort eintretende Rechtsschutzfälle Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 Euro übernommen. Für Streitigkeiten aus Verträgen, die über das Internet abgeschlossen wurden, besteht weltweit Versicherungsschutz mit einer Höchstentschädigungsgrenze von 50.000 Euro. |
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Versicherungs- nehmer |
Ehe-/im Versicherungs- schein genannter Lebenspartner |
Minderjährige Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) |
Volljährige, unverheiratete und nicht in eingetragener Partnerschaft lebende Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder)* | |
| Im privaten Bereich | x | x | x | x |
| Im beruflichen Bereich | x | x | x | x |
| Als Eigentümer und Halter von Motorfahrzeugen sowie Anhängern** | x | x | x | x |
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Als Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer von Motor- fahrzeugen** |
x | x | x | x |
| Als Fahrer oder Insasse von fremden Fahrzeugen*** | x | x | x | x |
| Als Fußgänger, Radfahrer bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr | x | x | x | x |
*solange sie noch keine erstmalig auf Dauer angelegte Berufstätigkeit ausüben.
**Als Motorfahrzeuge gelten alle motorgetriebenen Fahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft.
***Zudem sind auch berechtigte Fahrer und Insassen der Motorfahrzeuge des Versicherungsnehmers, Ehe-/Lebenspartners und der Kinder versichert.
Rechtsfragen begleiten unser Leben. In vielen Situationen geht es darum, die eigenen Interessen, notfalls auch gerichtlich zu wahren. Doch der Rechtsweg ist steinig. Wie ist mein Rechtsproblem zu beurteilen? Wo finde ich einen passenden Anwalt? Hier bietet ROLAND fachkundigen Rat.
Für alle Rechtsfragen im Schadensfall erreichen Sie die qualifizierten ROLAND Ansprechpartner unter der Service-Nummer 0221 8277-500.
Unsere Leistungen im Einzelnen:
Telefonische Schadenaufnahme |
Erste Orientierung im Rechtschutz-Fall |
Anwaltsempfehlung |
Bei einigen Produkten auch telefonische Rechtstipps durch einen qualifizierten Anwalt bei Rechtsfragen rund um Ihren privaten und beruflichen Lebensbereich |
Persönliche ROLAND Rechtsschutz-Service-Karte für unterwegs |