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Informationen zum Kfz-Zulassungsverfahren mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)

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Informationen zum Zulassungsverfahren

Allgemeines

Für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges benötigen Sie eine Versicherungsbestätigung. Diese erhalten Sie seit dem 01. März 2008 nicht mehr in Papierform mit der sogenannten "Doppelkarte", sondern als elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) . Dieses elektronische Verfahren ermöglicht es, dass alle zur An- und Ummeldung erforderlichen Daten zwischen Versicherungsunternehmen und regionalen Zulassungsbehörden papierlos ausgetauscht werden.

Wie funktioniert das Verfahren...
... wenn der Halter oder ein Bevollmächtigter persönlich auf der Zulassungsstelle erscheinen muss?

Das ist immer dann der Fall, wenn ein Fahrzeug neu zugelassen oder umgemeldet oder nach einer Abmeldung wieder zugelassen wird.

Das Verfahren funktioniert dann wie folgt: Für Sie wird eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) zusammen mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift in einer zentralen Datenbank hinterlegt, auf die die Zulassungsbehörden Zugriff haben. Sie erhalten von uns eine 7-stellige Zahlen- und Buchstabenkombination, die so genannte VB-Nummer (Versicherungsbestätigungsnummer). Zur Anmeldung Ihres Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde genügt diese Nummer, denn die Zulassungsbehörde kann damit die hinterlegte elektronische Versicherungsbestätigung mit Namen und Anschrift des Halters abrufen.

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