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Versicherungskennzeichen für Moped, Krad, Mofa, Mokick, Krankenfahrstuhl, Quad, Segway und Minicar

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Von der gesetzlichen Pflicht, ein Versicherungskennzeichen zu führen, sind unter anderem die folgenden Fahrzeuge betroffen:

Mofas

Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h (Leichtmofas) bzw. bis 25 km/h (Mofas).

Mopeds

Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h.
Bei älteren Fahrzeugen lautet die Regelung zur Höchstgeschwindigkeit:

Mokick/Roller

Kleinkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h.
Bei älteren Fahrzeugen lautet die Regelung zur Höchstgeschwindigkeit:

Motorisierte Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 15 km/h

Für ältere Krankenfahrstühle lautet die Regelung zur Höchstgeschwindigkeit:

Dreirädrige Kleinkrafträder

Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.

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