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Leichtkraftrad-Versicherung

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Moped- und Kradversicherungen: die Vorderräder von zwei Mopeds

Wir versichern Leichtkrafträder und -roller mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm bis einschließlich 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW.

Die Vorteile der Leichtkraftrad-Versicherung auf einen Blick:

Berücksichtigung des Fahreralters bei Maschinen mit mehr als 80 km/h
Besonders günstige Beiträge für Fahrer ab 23 Jahren oder Fahrer mit einem Führerschein der alten Klasse 3 (Ausstellungsdatum vor dem 01.04.1980)
Kasko: Serienmäßige Fahrzeug-/Zubehörteile sind unbegrenzt mitversichert
Haftpflicht und Kasko: Nachlass, wenn zum Beispiel noch Hausrat und private Haftpflicht bei der Gothaer versichert sind

Fahrvoraussetzung

Fahrvoraussetzung ist der Führerschein A1, früher 1b. Ab dem 19.01.2013 ist für 16- und 17-Jährige mit Führerschein A1 zusätzlich zu den Regelungen zu Hubraum und Motorleistung ein maximales Leistungsgewicht von 0,1 kW pro kg Motorradgewicht vorgeschrieben. Die bisherige Regelung zur Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h ist entfallen. Als Autofahrer dürfen Sie Leichtkrafträder und -roller ohne zusätzlichen Motorradführerschein fahren, wenn Sie vor dem 01.04.1980 den Führerschein Klasse 3 erworben haben.

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