
Wir versichern Leichtkrafträder und -roller mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm bis einschließlich 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW.
Berücksichtigung des Fahreralters bei Maschinen mit mehr als 80 km/h |
Besonders günstige Beiträge für Fahrer ab 23 Jahren oder Fahrer mit einem Führerschein der alten Klasse 3 (Ausstellungsdatum vor dem 01.04.1980) |
Kasko: Serienmäßige Fahrzeug-/Zubehörteile sind unbegrenzt mitversichert |
Haftpflicht und Kasko: Nachlass, wenn zum Beispiel noch Hausrat und private Haftpflicht bei der Gothaer versichert sind |
Fahrvoraussetzung ist der Führerschein A1, früher 1b. Ab dem 19.01.2013 ist für 16- und 17-Jährige mit Führerschein A1 zusätzlich zu den Regelungen zu Hubraum und Motorleistung ein maximales Leistungsgewicht von 0,1 kW pro kg Motorradgewicht vorgeschrieben. Die bisherige Regelung zur Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h ist entfallen. Als Autofahrer dürfen Sie Leichtkrafträder und -roller ohne zusätzlichen Motorradführerschein fahren, wenn Sie vor dem 01.04.1980 den Führerschein Klasse 3 erworben haben.