Der Versicherungsnehmer |
Der Halter |
Der Eigentümer |
Der Fahrer |
Personenschäden |
Sachschäden |
Vermögensschäden |
Die Gothaer Leichtkraftrad-Versicherungen gelten europaweit. |
Der Versicherungsschutz wird jeweils für ein Jahr abgeschlossen. |
Sie können Ihre Beiträge monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich entrichten. |
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist für jedes zugelassene Leichtkraftrad und -roller gesetzliche Pflicht. Sie schützt gegen berechtigte und unberechtigte Haftpflichtansprüche Dritter.
Sie umfasst die Erfüllung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die durch den Gebrauch des Leichtkraftrades oder -rollers entstehen.
Wenn mit uns nichts anderes vereinbart wurde, ersetzen wir im Schadensfall Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis zu 100 Millionen Euro und im Rahmen dieser Versicherungssumme Personenschäden bis zu zwölf Millionen Euro je geschädigte Person. Öffentliche Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz sind bis zu fünf Millionen Euro je Versicherungsfall beitragsfrei mitversichert.
Schäden am eigenen Fahrzeug. Hier hilft die Gothaer Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung für Leichtkrafträder und -roller.
Die Gothaer Teilkaskoversicherung für Leichtkrafträder ersetzt Ihnen Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, für die Sie in der Regel niemanden haftbar machen können. Dazu gehören Diebstahl, unbefugter Gebrauch, Elementarschäden und Zusammenstoß mit Haarwild.
Unwetter, wie etwa die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitz oder Überschwemmung |
Brand, Explosion oder Kabelkurzschluss |
Zusammenstoß mit Haarwild |
Marderbiss |
Glasbruch (zum Beispiel Blinker, Lampen) |
Diebstahl (auch von Fahrzeugteilen wie etwa Gepäckkoffer) |
Unbefugter Gebrauch |
Leichtkraftrad-Teilkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung |
Leichtkraftrad-Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung |
Für Versicherungsnehmer, die ihr Leichtkraftrad oder ihren -roller umfassend versichern wollen.
Alle in der Teilkasko enthaltenen Sachverhalte |
Selbstverschuldete Unfälle |
Vandalismus, d.h. Beschädigung oder Zerstörung des Fahrzeuges durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter |
Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung |
Vollkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung |
Vollkaskoversicherung mit 300 Euro Selbstbeteiligung |
Vollkaskoversicherung mit 500 Euro Selbstbeteiligung |
Vollkaskoversicherung mit 1.000 Euro Selbstbeteiligung |