logoprintversion sloganprintversion

Leichtkraftrad-Versicherung: Detaillierte Infos

» Übersicht
» Details
» Beratung
» Angebot

Wer ist versichert?

Der Versicherungsnehmer
Der Halter
Der Eigentümer
Der Fahrer

Was ist versichert?

Personenschäden
Sachschäden
Vermögensschäden

Welche Modalitäten gelten im Bezug auf Geltung, Laufzeit und Zahlungsweise?

Die Gothaer Leichtkraftrad-Versicherungen gelten europaweit.
Der Versicherungsschutz wird jeweils für ein Jahr abgeschlossen.
Sie können Ihre Beiträge monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich entrichten.

Die Gothaer Leichtkraftrad-Versicherungen im Einzelnen

Die Haftpflichtversicherung für Leichtkrafträder und -roller

Für wen ist die Gothaer Leichtkraftrad-Haftpflicht geeignet?

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist für jedes zugelassene Leichtkraftrad und -roller gesetzliche Pflicht. Sie schützt gegen berechtigte und unberechtigte Haftpflichtansprüche Dritter.

Welche Leistungen erbringt die Leichtkraftrad-Haftpflicht?

Sie umfasst die Erfüllung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die durch den Gebrauch des Leichtkraftrades oder -rollers entstehen.
Wenn mit uns nichts anderes vereinbart wurde, ersetzen wir im Schadensfall Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis zu 100 Millionen Euro und im Rahmen dieser Versicherungssumme Personenschäden bis zu zwölf Millionen Euro je geschädigte Person. Öffentliche Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz sind bis zu fünf Millionen Euro je Versicherungsfall beitragsfrei mitversichert.

Was ist nicht versichert?

Schäden am eigenen Fahrzeug. Hier hilft die Gothaer Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung für Leichtkrafträder und -roller.

Zum Seitenanfang zum Seitenanfang

Die Gothaer Teilkaskoversicherung für Leichtkrafträder und -roller

Für wen ist die Gothaer Leichtkraftrad-Teilkasko geeignet?

Die Gothaer Teilkaskoversicherung für Leichtkrafträder ersetzt Ihnen Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, für die Sie in der Regel niemanden haftbar machen können. Dazu gehören Diebstahl, unbefugter Gebrauch, Elementarschäden und Zusammenstoß mit Haarwild.

Was ist in der Gothaer Leichtkraftrad-Teilkasko versichert?

Unwetter, wie etwa die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitz oder Überschwemmung
Brand, Explosion oder Kabelkurzschluss
Zusammenstoß mit Haarwild
Marderbiss
Glasbruch (zum Beispiel Blinker, Lampen)
Diebstahl (auch von Fahrzeugteilen wie etwa Gepäckkoffer)
Unbefugter Gebrauch

Welche Varianten der Selbstbeteiligung bietet die Gothaer Leichtkraftrad-Teilkasko?

Leichtkraftrad-Teilkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung
Leichtkraftrad-Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung

Die Gothaer Vollkaskoversicherung für Leichtkrafträder und -roller

Für wen ist die Gothaer Leichtkraftrad-Vollkasko geeignet?

Für Versicherungsnehmer, die ihr Leichtkraftrad oder ihren -roller umfassend versichern wollen.

Was ist in der Gothaer Leichtkraftrad-Vollkasko versichert?

Alle in der Teilkasko enthaltenen Sachverhalte
Selbstverschuldete Unfälle
Vandalismus, d.h. Beschädigung oder Zerstörung des Fahrzeuges durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter

Welche Varianten der Selbstbeteiligung bietet die Gothaer Leichtkraftrad-Vollkasko?

Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung
Vollkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung
Vollkaskoversicherung mit 300 Euro Selbstbeteiligung
Vollkaskoversicherung mit 500 Euro Selbstbeteiligung
Vollkaskoversicherung mit 1.000 Euro Selbstbeteiligung
Zum Seitenanfang zum Seitenanfang
PrivatkundenVersicherungen von A bis ZKfz-Versicherungen > Leichtkraftrad / Roller
Persönlich beraten lassen

Finden Sie Ihren
Gothaer Experten vor Ort:


Bedarfsanalyse
Gothaer Navigator
Online-Kundenservice
Was tun im Schadensfall?