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Der AutoMobil-Schutzbrief im Detail

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Schutzbrief

In Verbindung mit Ihrer Gothaer AutoMobil-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen unser Schutzbrief für gerade mal sieben Euro im Jahr ein sehr umfassendes Leistungspaket!
Über unser mehrsprachiges Service-Team erhalten Sie rund um die Uhr und an allen Tagen schnelle und unbürokratische Hilfe: im Inland unter 0800 4464000 (gebührenfrei) und aus dem Ausland unter 0049 221 8277 555.

Für wen ist der Gothaer AutoMobil Schutzbrief geeignet?

Der Gothaer AutoMobil Schutzbrief ist für alle Kunden der Gothaer Kfz-Versicherungen geeignet. Dies gilt insbesondere, wenn Sie auf Ihr Fahrzeug täglich angewiesen sind oder weite Strecken zurücklegen müssen.
Wenn Sie bereits eine Haftpflichtversicherung für einen Pkw, ein Kraftrad oder ein Wohnmobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als vier Tonnen bei uns abgeschlossen haben oder abschließen möchten, steht Ihnen unser umfassender Schutz für unterwegs für nur sieben Euro im Jahr zur Verfügung.

Wer ist versichert?

Der Gothaer AutoMobil Schutzbrief ist fahrzeugbezogen. Die Leistungen können bei Benutzung des versicherten Fahrzeugs durch den Versicherungsnehmer, den Halter, den Eigentümer und den Fahrer des Fahrzeugs in Anspruch genommen werden.

Welchen Service bieten wir Ihnen mit dem Gothaer Schutzbrief?

Schadenservice und Service bei Kfz-Ausfall

Mehrsprachiger 24-Stunden-Dienst an 365 Tagen im Jahr
Aufnahme und Weiterleitung von Schadensmeldungen
Auskunft und Beratung bei Versicherungs-/Schadensfällen
Benennung und Vermittlung von Pannenhilfs-, Abschlepp- und Bergungsdiensten
Benennung von Kfz-Werkstätten
Organisation und Abwicklung des Ersatzteilversands
Abwicklung von Kfz-Rücktransporten
Bei Totalschaden im Ausland: Hilfe bei Behördenformalitäten und Veranlassen der erforderlichen Schritte wie zum Beispiel Verzollung oder Verschrottung
"Pick-up-Service": Organisation des Kfz-Transportes zu einer anderen Werkstatt und des Rücktransportes des Versicherungsnehmers und der mitreisenden Familienangehörigen zum Wohnsitz (Schadensort in Deutschland)

Service bei Verlust von (Wert-)Gegenständen

Finanzielle Hilfe in Notfallsituationen: Bargeldvorlage bis zu 1.022 Euro bei Geldverlust im Ausland
Geldversand zum Urlaubsort
Kontaktaufnahme mit Geldinstituten oder Kreditunternehmen
Dokumentenservice: Hilfe bei der Ersatzbeschaffung von Pässen, Führerschein etc.

Allgemeiner Notfall-Service

Kostenübernahmeerklärung gegenüber Ärzten, Krankenhäusern, Kfz-Werkstätten etc.
Telefonische Dolmetscherdienste im Umgang mit Behörden, Ärzten, Kfz-Werkstätten etc.
Vermittlung von Dolmetschern und Rechtsanwälten
Reisenot-/rückruf
Vermittlung von Tierpensionen
Übermittlung von dringenden Nachrichten zum Beispiel an Familienangehörige, Geschäftspartner, Arbeitgeber
Nennung und/oder Einschaltung von Botschaften und Konsulaten bei Notfällen im Ausland

Service bei Unfall oder Krankheit

Nennung von Ärzten und Krankenhäusern im In- und Ausland; Vermittlung von Gesprächen zwischen behandelndem Arzt und Hausarzt
Einleitung, Organisation und Überwachung von Krankenrücktransporten
Besorgung und Versendung von lebenswichtigen Medikamenten, Brillen und anderen medizinischen Hilfsmitteln
Organisation von Ersatzfahrern und Begleitpersonen sowie die Rückholung von Kindern durch Begleitpersonen
Organisation von Überführungen und Bestattungen (inklusive der Abwicklung aller Formalitäten im Ausland).

Die Kosten für die im Rahmen des Servicepakets vermittelten Leistungen wie zum Beispiel Bahnfahrkarten, Autobahnvignetten, Medikamente etc. werden nicht übernommen.

Welche finanzielle Absicherung haben Sie mit dem Gothaer Schutzbrief?

Pannen- und Unfallhilfe an der Schadenstelle: Bis zu 103 Euro (inklusive Kleinteile)
Abschleppen: Bis zu 154 Euro (Anrechnung der Pannen- und Unfallhilfe)
Bergen: Unbegrenzte Kostenübernahme
Übernachtung: Übernahme der Kosten bis zu 77 Euro je Übernachtung und berechtigte Person, höchstens drei Nächte
Bahnfahrt: 2. Klasse inklusive Zuschläge (für alle berechtigten Insassen) und bis zu 26 Euro für Taxifahrten
Mietwagen: Bis zu 52 Euro pro Tag für höchstens sieben Tage (Wohnort mehr als 50 km vom Schadensort entfernt) und bis zu 52 Euro für höchstens fünf Tage (Unfall, Wohnort weniger als 50 km vom Schadensort entfernt); bei Schadensfällen im Ausland Pauschale von bis zu 358 Euro
Ersatzteilversand (außerhalb Deutschlands, aber innerhalb Europas): unbegrenzte Transportkostenübernahme
Fahrzeugrücktransport (aus dem europäischen Ausland bis zur Werkstatt am Ort des Versicherungsnehmers): unbegrenzte Transportkostenübernahme
Fahrzeugunterstellung: Kostenerstattung für maximal zwei Wochen
Fahrzeugverzollung/-verschrottung (im europäischen Ausland): Erstattung der Verfahrensgebühren und der Verschrottungskosten
Ersatzfahrer für Rückfahrt: Bei Fahrerausfall von mehr als drei Tagen werden Leistungen im Wert von bis zu 0,30 Euro pro Kilometer zwischen Schadensort und Wohnsitz des Versicherungsnehmers erbracht.
Kinderrückholung: Fahrt, Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson, die die Kinder abholt sowie Rückfahrt der Begleitperson und der Kinder an deren Wohnsitz mit öffentlichen Verkehrsmitteln (vgl. Bahnfahrt)
Krankenbesuch: Bei mehr als 14-tägigem Krankenhausaufenthalt des Versicherungsnehmers oder eines berechtigten Insassen auf der Reise mit dem versicherten Fahrzeug werden Leistungen für Fahrt und Übernachtung bis 512 Euro für Besuche des Erkrankten durch eine ihm nahestehende Person erbracht.

Bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer Urlaubsreise mit dem versicherten Fahrzeug erbringen wir darüber hinaus für Sie, für Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe- oder Lebenspartner und für Ihre bzw. deren minderjährige Kinder folgende Leistungen:

Krankenrücktransport: Organisation und Kostenübernahme für den medizinisch notwendigen Krankenrücktransport
Hilfe im Todesfall: Auf Wunsch der Angehörigen Organisation und Kostenübernahme der Bestattung im Ausland oder der Überführung nach Deutschland an den ständigen Wohnsitz vor Beginn der Reise

Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppen und Bergen können bei Panne oder Unfall unabhängig von der Entfernung zwischen Schadenort und Wohnort beansprucht werden. Dies gilt auch für den Anspruch auf einen Mietwagen nach einem Unfall.
Für alle anderen Leistungen gilt als Voraussetzung unter anderem, dass Schadenort und Wohnort mindestens 50 km Luftlinie voneinander entfernt sind bzw. dass sie im europäischen Ausland benötigt werden.

Wo gilt der Gothaer Schutzbrief?

Der Gothaer Schutzbrief gilt europaweit.

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