Der Versicherungsnehmer |
Der Halter |
Der Eigentümer |
Der Fahrer |
Personenschäden |
Sachschäden |
Vermögensschäden |
Die Gothaer Motorrad-Versicherungen gelten europaweit. |
Der Versicherungsschutz wird jeweils für ein Jahr abgeschlossen. |
Sie können Ihre Beiträge monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich entrichten. |
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist für jedes zugelassene Kraftrad oder jeden Kraftroller gesetzliche Pflicht. Sie schützt gegen berechtigte und unberechtigte Haftpflichtansprüche Dritter.
Sie umfasst die Erfüllung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die durch den Gebrauch des Kraftrades/-rollers entstehen.
Wenn mit uns nichts anderes vereinbart wurde, ersetzen wir im Schadensfall Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis zu 100 Millionen Euro und im Rahmen dieser Versicherungssumme Personenschäden bis zu zwölf Millionen Euro je geschädigte Person. Öffentliche Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz sind bis zu fünf Millionen Euro je Versicherungsfall mitversichert.
Schäden am eigenen Fahrzeug. Hier hilft die Gothaer Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung für Krafträder/-roller.
Bei Schäden mit selbstgenutzten Mietfahrzeugen (Pkw, Motorrädern oder Campingfahrzeugen) im europäischen Ausland garantieren wir Ihnen eine beitragsfreie Zusatzdeckung bis zur Höhe der vereinbarten Haftpflicht-Deckungssumme ("Mallorca-Deckung") |
Langjährige Schadenfreiheit zahlt sich aus. Ab SF 15 haben Sie mit unserem Rabattretter einen Schaden "frei" und zahlen keinen Mehrbeitrag im Folgejahr. |
In Verbindung mit Ihrer Gothaer Motorrad-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen unser
Schutzbrief
für gerade mal sieben Euro im Jahr ein sehr umfassendes Leistungspaket! Über unser mehrsprachiges Service-Team erhalten Sie rund um die Uhr und an allen Tagen schnelle und unbürokratische Hilfe im In- und Ausland. |
Die Gothaer Teilkaskoversicherung für Motorräder ersetzt Ihnen Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, für die Sie in der Regel niemanden haftbar machen können. Dazu gehören Diebstahl, unbefugter Gebrauch, Elementarschäden und Zusammenstoß mit Haarwild.
Unwetter, wie etwa die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitz oder Überschwemmung |
Brand, Explosion oder Kabelkurzschluss |
Zusammenstoß mit Haarwild |
Marderbiss |
Glasbruch (z.B. Blinker, Lampen) |
Diebstahl (auch von Fahrzeugteilen wie etwa Gepäckkoffer) |
Unbefugter Gebrauch |
Motorrad-Teilkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung |
Motorrad-Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung |
Für Versicherungsnehmer, die ihr Motorrad (Kraftrad/Kraftroller) umfassend versichern wollen.
Alle in der Teilkasko enthaltenen Sachverhalte |
Selbstverschuldete Unfälle |
Vandalismus, d.h. Beschädigung oder Zerstörung des Fahrzeuges durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter |
Bei Leasingfahrzeugen oder auch kreditfinanzierten Fahrzeugen kommt es oft vor, dass der Entschädigungsbetrag nach einem Diebstahl oder Totalschaden nicht ausreicht, um die Restforderung des Leasing- bzw. Kreditgebers auszugleichen. Diese Lücke (GAP, engl. gap = Lücke) kann im Rahmen der Vollkaskoversicherung mit der GAP-Deckung geschlossen werden.
Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung |
Vollkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung |
Vollkaskoversicherung mit 300 Euro Selbstbeteiligung |
Vollkaskoversicherung mit 500 Euro Selbstbeteiligung |
Vollkaskoversicherung mit 1.000 Euro Selbstbeteiligung |