Alle als Personenkraftwagen oder Kombis zugelassene Kraftfahrzeuge zur Eigenverwendung mit bis zu neun Plätzen.
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Bei Zulassung ab dem 23.02.1996 alle Krafträder/-roller mit mehr als 125 ccm Hubraum oder mehr als 15 PS Motorleistung.
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Am 01. März beginnt wieder das neue Versicherungsjahr für Mofas, Mopeds und Mokicks. Holen Sie sich das neue grüne Mopedschild für 2010!
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Leichtkrafträder/-roller
Alle Krafträder/-roller über 50 und bis 125 ccm Hubraum und mit maximal 15 PS. Für 16- und 17-Jährige muss die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h begrenzt sein. |
Mofas, Mopeds, Mokicks
Zweiräder, für die ein Versicherungskennzeichen (Mopedschild) vorgeschrieben ist. |
Oldtimer
Personenkraftwagen, die mindestens 25 Jahre alt sind und Krafträder mit einem Mindestalter von 30 Jahren. |
Mit den Gothaer Kfz-Versicherungen können Sie folgende Fahrzeuge optimal absichern: Pkw, Motorrad, Leichtkraftrad, Roller, Mofa, Moped, Mokick und Oldtimer.