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Jagdhaftpflicht: Detaillierte Informationen

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Für wen ist unser Jagdhaftpflicht-Angebot gedacht?

Die Jagdhaftpflicht bietet Versicherungsschutz für:

Jäger
Jagdpächter und Jagdherren
Förster
Forstbeamter
Forstaufseher
Berufsjäger
Jagdaufseher
Falkner, soweit es sich um eine unmittelbar oder mittelbar mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit oder Unterlassung handelt
Ausländische Jagdgäste

Wer ist bei der Jagdhaftpflicht versichert?

Die Jagdhaftpflicht schützt nicht nur Sie als unseren Vertragspartner, sondern auch:

Personen, die Sie zur Leitung des Jagdbetriebes eingestellt haben (ausgenommen Jagdscheininhaber bei Tätigkeiten, für die der Besitz eines Jagdscheines vorgeschrieben ist)
Treiber und sonstige Jagdgehilfen im Revier, bei Tätigkeiten, für die kein Jagdschein vorgeschrieben ist
nicht gewerbsmäßige Hüter Ihres Jagdhundes (z. B. Ihre Ehefrau oder Kinder)

Wie hoch ist die Deckungssumme?

Bei der Jagdhaftpflichtversicherung können Sie zwischen verschiedenen Deckungssummen pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden wählen:

3.000.000 Euro
6.000.000 Euro
15.000.000 Euro

Was ist bei der Jagdhaftpflicht versichert?

Bei der Jagdhaftpflicht ist Ihre gesetzliche Haftpflicht versichert, z. B. als:

Jäger/Forstbeamter
Hundehalter/Falkner
Jagdpächter/Jagdveranstalter
Berufsjäger/Jagdaufseher
Waffenbesitzer
Dienstherr der im Jagdbetrieb beschäftigten Personen
Halter/Besitzer/Führer eines nicht zulassungs-und versicherungspflichtigen Fahrzeuges im Revier

Dabei ersetzen wir den Schaden, den Sie einem anderen zugefügt haben, z. B. wenn ein baufälliger Hochsitz einstürzt, Ihr Jagdhund oder Ihr Beizvogel ein anderes Tier verletzt oder tötet, Sie durch den Gebrauch Ihrer Schusswaffe einen Schaden herbeiführen oder Ihr Jagdhund einen Verkehrsunfall verursacht.

Welche Risiken sind versichert?

Wir bieten Ihnen ein kapitales Deckungskonzept als Ergebnis unserer persönlichen jagdlichen Erfahrungen für eine zeitgemäße Absicherung Ihres Jagdrisikos, zum Beispiel für die Haftung, aus:

unmittelbarem und mittelbarem Zusammenhang mit der Jagdausübung
Halten und Gebrauch von Jagdhunden und Beizvögeln
Betrieb von jagdlichen Einrichtungen
Durchführung von Gesellschaftsjagden
erlaubtem Bejagen und Erlegen von Gatterwild, Rabenvögeln und Kormoranen sowie von Kaninchen, Tauben und anderem Wild in befriedeten Bezirken
nichtgewerbsmäßigem Wiederladen

Weiterhin mitversichert sind:

Schmerzensgeldansprüche Angehöriger bei Schussverletzungen
weltweiter Versicherungsschutz, innerhalb Europas jetzt mit Kautionsklausel (bis 30.000 Euro)
Beschädigung und Abhandenkommen fremder Sachen
Personen- und Sachschäden aus dem Verkauf und Weitergabe von Wild bzw. Wildbret (Produktrisiko)
Versicherungsschutz für Forderungsausfälle
Verzicht auf Haftungseinwand

Wofür wird geleistet?

Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, Sie vor Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie erhoben werden, zu schützen.

Wir prüfen die Frage, ob und in welcher Höhe Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind.
Wenn ja, leisten wir die Wiedergutmachung des Schadens in Geld.
Wenn nein, wehren wir unberechtigte Schadenersatzansprüche ab. Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führen wir den Prozess und tragen die Kosten.

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Jedoch verlangen einige Jägerreiseländer den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung vor Ort. Dennoch ist Ihr Versicherungsschutz bei der Gothaer auch in einem solchen Fall von erheblicher Bedeutung, da er Sie bis zur Höhe der Deckungssumme immer dann schützt, wenn der eingetretene Schaden die ausländischen Deckungssummen übersteigt.

Weitere versicherbare Risiken

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Versicherungsschutz für Unfallschäden, die der eigene Jagdhund während der Jagdausübung erleidet, zu vereinbaren.

Für Ihre ausländischen Jagdgäste stellen wir Ihnen gern die Haftpflichtversicherung für den "Tagesjagdschein" (gültig für 14 aufeinanderfolgende Tage) zur Verfügung.

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