Informieren Sie sich über die Einzelheiten der Wohnung&Wert-Versicherung.
Sie sind Wohnungseigentümer, Wohnungsmieter oder Mieter eines Einfamilienhauses mit einer Wohnfläche bis maximal 150 qm? Dann ist unsere Wohnung&Wert-Versicherung der optimale und umfassende Schutz für Sie.
Versicherungsschutz besteht für Sie als Versicherungsnehmer, für Ihren Ehegatten oder Lebensgefährten und für Ihre Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), sofern diese unverheiratet sind. Für volljährige Kinder besteht er allerdings nur, solange diese sich noch in einer Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden. Auch wenn Ihre Kinder unmittelbar nach Beendigung der Ausbildung arbeitslos sind, bleibt der Versicherungsschutz bis zu einem Jahr bestehen. Im Haftpflichtbereich besteht darüber hinaus Versicherungsschutz für:
die in Ihrem Haushalt lebenden Eltern |
eine weitere Person, die vorübergehend in den Familienbund eingegliedert wird (zum Beispiel Au-pair-Mädchen) |
die in Ihrem Haushalt beschäftigten Personen gegenüber Dritten; das gleiche gilt für Personen, die gefälligkeitshalber Wohnung, Haus und Garten betreuen |
Die Gothaer Wohnung&Wert-Versicherung deckt Risiken, die
Ihren Hausrat betreffen, umfassend ab und sichert Sie bei
Schäden an Gebäude- und Mobiliarverglasung. Ferner schützt
diese Versicherung Sie gegen Schadenersatzansprüche
Dritter. In einem solchen Fall prüfen wir zunächst, ob und
in welcher Höhe für Sie eine Verpflichtung zum Schadenersatz
besteht. Wenn ja, leisten wir Entschädigung,
wenn nein, wehren wir unberechtigt an Sie gestellte
Schadenersatzforderungen ab. Kommt es darüber zum
Rechtsstreit, führen wir für Sie den Prozess und tragen die
erforderlichen Kosten.
Schließlich sorgen wir dafür, dass Sie auch in sonstigen
Fällen Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen können und
tragen die erforderlichen Kosten.
Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die zum Beispiel durch:
Brand, Blitz (inkl. Überspannung), Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen oder sonstiger Fahrzeuge (bzw. ihrer Teile oder Ladung) |
Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus |
Leitungswasserschäden |
Sturm, Hagel |
Glasbruch |
zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines
solchen Ereignisses abhanden kommen.
Schutz gegen weitere Elementarschäden (zum Beispiel Überschwemmung inklusive Rückstau, Erdbeben, Lawinen) kann bei Bedarf eingeschlossen werden.
Nähere Informationen zu den Weiteren Elementarschäden
Die Gothaer Wohnung&Wert-Versicherung umfasst eine Vielzahl von Risiken und übernimmt eine Reihe von Kosten. Einige ausgewählte Leistungen der Gothaer Wohnung&Wert:
Unbegrenzte Deckung, zum Beispiel bei Schäden durch Feuer (auch Sengschäden), Blitz (inkl. Überspannung), Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Bei besonderer Vereinbarung auch Schäden durch Überschwemmung inklusive Rückstau, Erdbeben, Lawinen. |
Für Wertsachen gelten folgende Entschädigungsgrenzen: Bargeld bis 1.500 Euro Urkunden und Sparbücher bis 5.000 Euro Schmucksachen, Edelsteine etc. sowie Pelze, Teppiche, Kunstgegenstände bis 25.000 Euro |
Mitversicherung von Aquarien und Wasserbetten |
Verzicht auf Quotelung des Schadens im Fall grober Fahrlässigkeit |
Diebstahl von Wäsche oder Gartenmöbeln bis 2.500 Euro |
Diebstahl aus Kfz bis 500 Euro |
Fahrraddiebstahl bis 1.000 Euro |
Schäden durch Trickdiebstahl bis 500 Euro |
Rückreisekosten aus Ihrem Urlaub nach einem Schadensfall, der voraussichtlich 5.000 Euro übersteigt |
Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas oder transparentem Kunststoff der Wohnungseinrichtung sowie der Gebäudeverglasung (Pergolen, Windfänge, Wintergärten) |
Mitversicherung von Glaskeramik-Kochflächen |
Schäden an geliehenen Sachen bis 5.000 Euro |
Abhandenkommen fremder Sachen bis 5.000 Euro und Schlüsselverlustrisiko bis 50.000 Euro |
Forderungsausfalldeckung |
Mitversichert sind auch in Ihrem Haushalt lebende Eltern und Au-pair-Mädchen |
Schadenersatz-Rechtsschutz |
Arbeits-Rechtsschutz |
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz |
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht |
Steuer-Rechtsschutz |
Sozialgerichts-Rechtsschutz |
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz |
Straf-Rechtsschutz |
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz |
Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht |
Die Höchstentschädigungsgrenzen liegen bei:
| Hausratversicherung | Neuwert der versicherten Sachen ohne Summenbegrenzung |
| Haftpflichtversicherung | 20 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden |
| Rechtsschutzversicherung | 500.000 Euro je Schadensfall |
Ihre bestehenden, noch nicht kündbaren Versicherungen werden auf den Beitrag zur Gothaer Wohnung&Wert angerechnet. Das bedeutet: Beiträge auf alte Versicherungsscheine werden vom Beitrag für Ihre neue Wohnung&Wert-Versicherung abgezogen.
Wir rechnen die folgenden bestehenden Versicherungen bis zu deren Ablauf an: Hausratversicherung, Glasbruchversicherung, Privathaftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung. |
Bei Schäden in der Übergangszeit erfolgt ein Differenzausgleich zum niedrigeren Deckungsumfang der bisherigen Versicherung - das bedeutet maximale Sicherheit von Anfang an. |
Günstiger Beitrag für Sie durch Schadenfreiheitsrabatt und Selbstbeteiligung:
Mehr Versicherungsschutz muss Sie nicht mehr kosten, im
Gegenteil. Wir bieten Ihnen preiswerten Schutz gegenüber
Einzelverträgen. Und durch Schadenfreiheitsrabatt und
Selbstbeteiligung können Sie Ihren Beitrag individuell
gestalten oder sogar senken.
Sie können eine Selbstbeteiligung von 150 Euro vereinbaren. Bis zu diesem Betrag zahlen Sie dann im Schadensfall selbst. Wenn Sie also kleinere Schäden selber zahlen, erhalten Sie sich Ihren Schadenfreiheitsrabatt und damit Ihre günstigen Beiträge. Natürlich bieten wir Ihnen die Gothaer Wohnung&Wert-Versicherung auch ohne jegliche Selbstbeteiligung an.
Wie alles bei der Gothaer Wohnung&Wert ist auch das Rabattsystem leicht verständlich. Je länger Sie schadenfrei bleiben, desto geringer wird Ihr Beitrag. Wenn kein Schaden eingetreten ist, ist eine Ermäßigung Ihres Beitrages um bis zu 30 Prozent möglich. Ihr Schadenfreiheitsrabatt startet, sobald die Anrechnung Ihrer alten Versicherungen abgeschlossen ist. Bei einem Schaden wird der Vertrag in das erste Jahr der nächstniedrigeren Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Sie zahlen jedoch nie mehr als 100 Prozent, unabhängig von der Anzahl der Schäden.
| Vollendete schadenfreie Jahre | Schadenfreiheits-Klasse | Beitragssatz |
| 0-1 | 0 | 100 Prozent |
| 2-3 | 1 | 90 Prozent |
| 4-5 | 2 | 80 Prozent |
| > 5 | 3 | 70 Prozent |