
Der Bauherr braucht Versicherungsschutz vom ersten Spatenstich bis zur Bezugsfertigkeit seines Hauses. Bis ein Bau unter Dach und Fach ist, kann einiges passieren. Die unvorhergesehenen Schäden am Bau deckt die Bauleistungsversicherung.
Ersetzt werden alle Kosten, die aufgewendet werden müssen, um den ursprünglichen Zustand des Gebäudes wiederherzustellen. Dies gilt sowohl für Schäden, für die der Bauherr aufkommen muss als auch für solche, für die der Bauunternehmer und die Handwerker das Risiko tragen.
Wiederherstellung des Zustandes vor Schadeneintritt |
Erstattung der Aufräumkosten |
Individuelle Wahl der Selbstbeteiligung |