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Gothaer Privathaftpflicht: Detaillierte Informationen

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Informieren Sie sich über die Einzelheiten der Gothaer Privathaftpflicht bzw. der Gothaer PrivathaftpflichtTop:

Wer ist versichert?

Versichert sind Sie als unser Versicherungsnehmer. Die Haftpflichtversicherung schützt aber nicht nur Sie, sondern auch:

Ihren Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft*
Ihre Kinder*, sofern sie
- unverheiratet und minderjährig sind - auch bei Deliktunfähigkeit (bis 500 Euro/bei der PrivathaftpflichtTop bis 10.000 Euro)
- volljährig, unverheiratet und noch in Ausbildung (Schul-/Berufserstausbildung) befindlich sind oder nach dieser Ausbildung arbeitslos (bis zu einem Jahr)
Ihre Eltern, die gemeinsam mit Ihnen im Haushalt leben
Personen, die jeweils vorübergehend in den Familienverbund eingegliedert werden (zum Beispiel Austauschschüler, minderjährige Enkel in Obhut)
im Haushalt beschäftigte Personen während der Ausübung ihrer Tätigkeit - mitversichert sind Ansprüche dieser Personen auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bis 30.000 Euro
Bei der PrivathaftpflichtTop sind zusätzlich versichert: Pflegebedürftige Personen (im Haushalt)

* gilt nicht für Versicherungsform Single

Was ist versichert?

Grundsätzlich versichern wir im Rahmen der Gothaer Privathaftpflicht bzw. der PrivathaftpflichtTop die gesetzlichen Haftpflichtansprüche als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens. Damit Sie sich ein Bild machen können, wie umfangreich diese Gefahren sein können und wo die Grenzen liegen, zeigen wir Ihnen nachfolgend Beispiele auf:

Versichert ist die Haftung als

Familien- und Haushaltungsvorstand, Dienstherr von im Haushalt tätigen Personen
Inhaber einer oder mehrerer Wohnungen, inkl. Ferienwohnungen, Ferienhaus, Wochenendhaus innerhalb Europas sowie eines Ein- (oder Zweifamilienhauses beim Topschutz) in Deutschland
Vermieter einer Einliegerwohnung des selbstgenutzten Einfamilienhauses sowie von im Inland gelegenen Eigentumswohnungen, Ferienwohnungen, eines Ferienhauses bzw. Wochenendhauses
Bei der PrivathaftpflichtTop:
Vermieter einer Wohnung im selbstbewohnten Zweifamilienhaus sowie von im Inland und europäischen Ausland gelegenen Eigentumswohnungen, Ferienwohnungen
Bauherr für Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von 50.000 Euro (100.000 Euro beim Topschutz)
Radfahrer (auch private Teilnahme an Radrennen)
Sportler
Reiter fremder Pferde
Hüter fremder Hunde
Halter oder Hüter von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren (nicht Hunde, Pferde, wilde Tiere)
Halter, Eigentümer, Besitzer oder Führer von nur auf nicht öffentlichen Wegen verkehrenden Kfz und Anhängern ohne Rücksicht auf Höchstgeschwindigkeit; Kfz mit nicht mehr als sechs km/h; Arbeitsmaschinen bis 20 km/h
Halter, Eigentümer, Besitzer oder Führer von Wassersportfahrzeugen inklusive Windsurfbrettern, eigene Segelboote bis 15 qm Segelfläche, eigene Wassersportfahrzeuge bis fünf PS / 3,7 kw, fremde Motorboote bis 80 PS / 59 kw (kurzfristig gemietet oder benutzt)
Halter, Eigentümer, Besitzer oder Führer von ferngelenkten Modellfahrzeugen (zu Land und zu Wasser)
Nur bei der PrivathaftpflichtTop:
Besitzer von Tankanlagen für Heizöl ohne Literbegrenzung auf den versicherten Grundstücken

Welche weiteren Leistungen bieten wir?

Die Leistungen der Gothaer Privathaftpflicht und der Gothaer PrivathaftpflichtTop reichen über das sonst Übliche hinaus. So beinhaltet der Versicherungsschutz auch

Schäden von Kindern trotz Deliktunfähigkeit bis 500 Euro (bis 10.000 Euro beim Topschutz)
Gefälligkeitsschäden bis 250 Euro (bis 2.500 Euro beim Topschutz)
Verlust fremder Schlüssel (privat) bis 25.000 Euro (bis 50.000 Euro beim Topschutz)
Schäden an fremden, gemieteten, geliehenen Sachen bis 5.000 Euro (nur beim Topschutz)
Abhandenkommen fremder Sachen bis 5.000 Euro (nur beim Topschutz)
Mietsachschäden an Immobilien im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme
Mietsachschäden in Hotels und Ferienwohnungen bis 1.000 Euro (beim Topschutz bis 5.000 Euro)
Vorsorgeversicherung im Rahmen der Deckungssumme
Berufshaftpflicht für Lehrer, Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes inklusive Schlüsselverlust (möglich)
Kaution zur Sicherstellung von Leistungen innerhalb Europas bis 50.000 Euro (nur beim Topschutz)
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung bis 500.000 Euro (beim Topschutz bis 2.000.000 Euro )
die Forderungsausfalldeckung (2.500 Euro Selbstbeteiligung) (nur beim Topschutz)

Wie hoch ist die Deckungssumme?

Bei der Gothaer Privathaftpflicht können Sie zwischen drei und sechs Millionen Euro Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden wählen. Diese Deckungssumme steht Ihnen im Schadensfall pro Versicherungsjahr dreimal zur Verfügung.
Bei der Gothaer PrivathaftpflichtTop können Sie zwischen sechs und zehn Millionen Euro Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden wählen. Diese Deckungssumme steht Ihnen im Schadensfall pro Versicherungsjahr viermal zur Verfügung.

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Bei der Privathaftpflicht gilt der Versicherungsschutz weltweit. Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten bis zu einem Jahr.
Bei der PrivathaftpflichtTop gilt der Versicherungsschutz weltweit. Für vorübergehende Auslandsaufenthalte in Europa drei Jahre und für sonstige (weltweite) bis zu zwei Jahren.

Welche Erweiterungsmöglichkeiten bieten wir?

Bei der Gothaer Privathaftpflicht und der Gothaer PrivathaftpflichtTop haben Sie die Möglichkeit, die Berufshaftpflicht für Lehrer, Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes (Verwaltungsdienst) inklusive Schlüsselverlust in den Versicherungsschutz mit einzuschließen.
Bei der Gothaer PrivathaftpflichtTop haben Sie zusätzlich folgende Erweiterungsmöglichkeiten:

Verlust beruflicher Schlüssel
Mallorca-Deckung
(Zusatz-Haftpflichtschutz für das Führen von Miet- und Leihwagen im europäischen Ausland)

Kostenfreie Gothaer Extra-Services

Nutzen Sie unsere zusätzlichen Leistungen: Als Kunde der Gothaer profitieren Sie von zahlreichen Informations- und Soforthilfeleistungen rund um die Themen Auto, Reise sowie Haus und Wohnung.

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