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Gewässerschaden-Haftpflicht

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Gewässerschaden-Haftpflicht: Ein Boot liegt am Ufer eines kleinen Sees.

Als Hauseigentümer tragen Sie eine große Verantwortung für Ihr Grundstück und das Gebäude. Besonders wenn Sie für die Heizung des Gebäudes Heizöl nutzen, sollten Sie die Gefahr einer möglichen Gewässerverschmutzung absichern.

Denn Sie haften nach dem Wasserhaushaltsgesetz als Inhaber einer gewässerschädlichen Anlage in voller Höhe für den entstandenen Schaden - auch ohne eigenes Verschulden (so genannte Gefährdungshaftung). Bedenken Sie, ein Liter Öl kann bis zu eine Million Liter Trinkwasser verschmutzen.

Die Gothaer Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen hierzu günstigen und optimalen Schutz im Falle eines Gewässerschadens verursacht durch Ihren Heizöltank.

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