
Ihre Freizeit auf dem Wasser sollte unbeschwert Ihrer Erholung dienen. Wenn Sie einen Unfall - insbesondere mit Personenschaden - verursachen, können die finanziellen Folgen schnell Ihre Existenz bedrohen. Die Bootshaftpflicht hilft Ihnen, wenn Dritte Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend machen, die aus dem Besitz, Führen, Halten und Gebrauch des versicherten Bootes herrühren.
Die Bootshaftpflicht deckt auch Ansprüche der mitversicherten Personen - zum Beispiel der Crew - ab |
Erfüllt die Auflagen des im europäischen Ausland oft gesetzlich vorgeschriebenen Wassersport-Haftpflichtschutzes |
Die Deckungssumme für Personenschäden steht in voller Höhe zur Verfügung, auch wenn nur eine Person geschädigt wird |
Serviceteam Wassersport
Tel: 0551 701-54288
Fax: 0551 701-964288