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Die Tilgungsmöglichkeiten

Bei der Gothaer haben Sie die Wahl zwischen den verschiedensten Tilgungsvarianten. Dabei berücksichtigen wir Ihre Wünsche und finanziellen Möglichkeiten.

Die Bartilgung (Annuitätendarlehen)

Der Klassiker unter den Tilgungsmöglichkeiten ist die laufende Bartilgung (Annuitätendarlehen). Bei dieser Möglichkeit tilgen Sie Ihr Darlehen mit laufenden Zahlungen. Die Kombination verschiedener Tilgungsvarianten ist ebenfalls möglich.
Informieren Sie sich über die Einzelheiten der Bartilgung.

Wie hoch ist die Mindesttilgung?

Die Mindesttilgung für Ihr Darlehen beträgt ein Prozent pro Jahr.

Wie setzt sich die monatliche Belastung zusammen?

Ihre monatliche Belastung setzt sich aus Zins und Tilgung zusammen. Sie zahlen jeden Monat einen gleichen Betrag. In diesem Betrag ist zum einen die Zinszahlung auf das Restkapital enthalten und zum anderen die Tilgung. Da sich das Restkapital von Monat zu Monat verringert, erhöht sich automatisch die Tilgungsleistung. Zu der vereinbarten Tilgung werden die ersparten Zinsen auf das Ursprungskapital gerechnet.

Wie lange ist die maximale Laufzeit einer Finanzierung bei Bartilgung?

Da die Mindesttilgung ein Prozent pro Jahr auf die Darlehenssumme beträgt, errechnet sich daraus in Abhängigkeit zum Zinssatz eine Laufzeit des Darlehens von ca. 30 Jahren.

Können Sondertilgungen geleistet werden?

Unsere Finanzierungspartner bieten die verschiedensten Möglichkeiten der Sondertilgung während der Zinsfestschreibungszeit an.

Wie hoch kann die maximale Tilgung sein?

Die laufende anfängliche Regeltilgung beträgt maximal fünf Prozent pro Jahr. Es muss dabei sichergestellt sein, dass das Darlehen nicht vor Ablauf der Zinsfestschreibungszeit zurückgezahlt ist.

Für wen eignet sich die Bartilgung?

Für den Eigennutzer ist die Bartilgung die gängigste Variante, ein Darlehen zurückzuzahlen. In diesem Fall empfiehlt es sich, zur Absicherung der Familie für den Todesfall eine Risiko-Lebensversicherung abzuschließen. Wenn Sie bereits über eine Risiko-Lebensversicherung oder eine kapitalbildende Lebensversicherung verfügen, sollten Sie prüfen, ob die Versicherungssumme ausreicht.

Bei der Finanzierung einer vermieteten Immobilie können die Darlehenszinsen als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Hier empfehlen wir den Einsatz einer Lebensversicherung, da die Schuldzinsen während der gesamten Darlehenslaufzeit konstant bleiben.

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