Gerade für Jugendliche ist diese Anlageform mit Sparzinsen von bis zu vier Prozent sehr interessant. Ab 16 Jahren steht ihnen die Wohnungsbauprämie zu. Und als Zusatznutzen erwirbt der Bausparer einen Anspruch auf ein günstiges Bauspardarlehen.
Aber auch Rentner können mit Renditesparen nochmals richtig Schwung in ihren Vermögensaufbau bringen. Da die Altersbezüge meistens geringer ausfallen als die Einkünfte zur aktiven Beschäftigungszeit, bekommen viele Rentner (wieder) Wohnungsbauprämie.
Für eigene Sparleistungen auf Ihr Bausparkonto (keine Anlage Ihrer Vermögenswirksamen Leistungen durch Ihren Arbeitgeber; siehe hierzu Arbeitnehmer-Sparzulage) können Sie 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie erhalten.
Voraussetzungen:
Sie sind oder werden im ersten Sparjahr mindestens 16 Jahre alt. |
Als Alleinstehender beträgt Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 25.600 Euro. |
Bei Verheirateten darf das zu versteuernde Jahreseinkommen bei maximal 51.200 Euro liegen. |
Die Wohnungsbauprämie in konkreten Zahlen
| Familienstand | Jährlicher Förderhöchstbetrag | Monatlicher Förderhöchstbetrag | Jährliche Förderung |
| Alleinstehend | 512,00 | 42,66 | 45,06 |
| Verheiratet | 1.024,00 | 85,33 | 90,11 |
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Tarifbezeichnung |
N 1 |
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Guthabenszinsen |
1,5 Prozent pro Jahr + Zinsbonus von 2,5 Prozent (bei Zuteilung und Auszahlung nach einer Sparzeit von mindestens sieben Jahren und Darlehensverzicht) |
| Gebundener Sollzinssatz p.a. fürs Bauspardarlehen | 2,25 / 3,50 / 4,75 Prozent (je nach erreichter BWZ bei Zuteilung; Zinsbonus entfällt) |
| Effektiver Jahreszins fürs Bauspardarlehen | 2,71 Prozent bis 8,04 Prozent (je nach Höhe der Bausparsumme des Tilgungsbeitrages gemäß ABB. Der Tilgungsbeitrag beträgt je nach Höhe der bei Zuteilung erreichten BWZ und des gewählten Darlehenszinssatzes 3,00 bis 6,00 Promille der Bausparsumme.) |