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Verhaltensregeln

Zwischen den Vertretern der Datenschutzbehörden, der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und der Versicherungswirtschaft wurden zur Förderung des Datenschutzniveaus die sogenannten "Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft" verhandelt. Die finale Fassung wurde Ende 2012 verabschiedet. Gemeinhin werden diese Verhaltensregeln auch als "Code of Conduct" bezeichnet.

Die Versicherer des Gothaer Konzerns sind dem Code of Conduct mit Wirkung zum 01.01.2014 beigetreten.

Was bedeutet das für Sie?

Mit den neuen Regelungen wird das Datenschutzniveau gefördert und weiter verbessert. Sie müssen dabei nichts weiter tun!

Die Regelungen des Code of Conduct können Sie hier nachlesen.

Bis Ende 2013 behalten die bisherigen Regelungen ihre Gültigkeit.

Hier finden Sie die bis Ende 2013 noch gültigen Regelungen.

Der KonzernDatenschutz und rechtliche Hinweise > Verhaltensregeln
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