Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist ein Bundesgesetz, das in Deutschland die Rechte und Pflichten von Versicherern und Versicherungsnehmern regelt. Das VVG wurde durch das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts grundlegend geändert (VVG-Reform).
Durch eine Reihe von Verbesserungen soll für mehr Transparenz gesorgt und der Verbraucherschutz gestärkt werden.
Für alle ab dem 1. Januar 2008 abgeschlossenen Neuverträge gelten die neuen Regelungen sofort. |
Für bestehende Verträge, die vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossen wurden, gelten die neuen Regelungen ab dem 1. Januar 2009. |
Insbesondere wurde das Recht der gesetzlichen und vertraglichen Verhaltenspflichten wie zum Beispiel Anzeige- und Aufklärungspflicht, Aufbewahrungs- und Verschlussvorschriften usw. verbraucherfreundlicher ausgestaltet. Die grob fahrlässige Verletzung einer solchen Pflicht führt ebenso wie die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Sachversicherung nicht mehr zwangsläufig zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes, sondern nur noch zu einer Kürzung der Versicherungsleistung, die sich nach der Schwere des Verschuldens bemisst. |
Wichtig: Vorsätzliches Verhalten führt nach wie vor zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes. |
Als Versicherungsnehmer werden Sie zukünftig an den so genannten "stillen Reserven" beteiligt. Das sind diejenigen Gelder, die der Versicherer zur Erfüllung zukünftiger, mitunter erst in Jahrzehnten fällig werdender Ansprüche anlegt. Die Beteiligung erfolgt üblicherweise zusammen mit der Auszahlung Ihrer Leistung oder zum Zeitpunkt des Rentenübergangs. Diese Regelung gilt auch für Bestandsverträge bereits seit dem 1. Januar 2008.
Wichtig: Die Regelung gilt nicht für fondsgebundene Versicherungen.
Über die Änderungen, die sich für die Krankenversicherung ergeben, werden die Versicherten Ende des Jahres ausführlich informiert.
Selbstverständlich wendet die Gothaer die neuen gesetzlichen Regelungen auf Ihre bereits bestehenden Verträge an, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen.
Weitere Informationen können Sie in der
Broschüre "Das neue Versicherungsvertragsgesetz"
des Bundesministeriums der Justiz nachlesen.