Weitere Elementarschäden sind Schäden, die durch folgende Ereignisse entstehen:

Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch:
a) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern
b) Witterungsniederschläge
c) Austritt von Grundwasser an die Oberfläche infolge von a) oder b).
Witterungsbedingter Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Die Hochwasserereignisse Überschwemmung und witterungsbedingter Rückstau verursachen immer häufiger große Schäden, die das Hab und Gut vieler Menschen in großem Umfang stark beschädigen oder sogar unbrauchbar machen. Dabei müssen es nicht immer spektakuläre Ereignisse sein wie das Elbehochwasser im Jahr 2002, die Lebens- und Wirtschaftsräume erheblich gefährden. Jederzeit können zum Beispiel extrem starke Regenfälle sturzflutartige Überschwemmungen verursachen, deren Ausmaße die allgemeine Vorstellungskraft übersteigen.
Vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) wurde ein System (kurz: ZÜRS) entwickelt, das durch die Anwendung eines Höhenmodells, die Anreicherung historischer Überflutungsereignisse und die Integration von Hochwasserschutzmaßnahmen die Fläche Deutschlands in vier Gefährdungsklassen hinsichtlich Überschwemmung und witterungsbedingtem Rückstau einteilt.
Auch wir, die Gothaer, wenden dieses System an, um für die einzelnen Versicherungsobjekte eine möglichst objektive Risikoeinschätzung vornehmen zu können und dem individuellen Gefährdungspotenzial in der Beitragsfindung gerecht zu werden.
Wenn Sie wissen möchten, welchem Risiko Ihr Grundstück und/oder Ihr Gebäude ausgesetzt ist und für welchen Beitrag Sie bei uns die Weiteren Elementarschäden versichern können, wenden Sie sich bitte einfach an unseren
Experten in Ihrer Nähe.
Mittlerweile setzen sich Bestrebungen einzelner Bundesländer durch, in Katastrophenfällen staatliche finanzielle Unterstützung nur noch für Objekte zu gewähren, die aufgrund ihres individuellen Gefährdungspotenzials nicht gegen die Folgen von Hochwasserereignissen privat versichert werden können. Dies betrifft ca. 1,4 Prozent der Fläche der Bundesrepublik Deutschland. Für die verbleibenden 98,6 Prozent der Fläche von Deutschland wird auf die private Vorsorge gesetzt, d.h. die Eigentümer dieser Objekte sollten selbst für eine Versicherung der Weiteren Elementarschäden sorgen, siehe
Elementarschadenkampagne Bayern
Elementarschadenkampagne Niedersachsen
Elementarschadenkampagne Sachsen
Elementarschadenkampagne Rheinland-Pfalz
.
Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.
Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen. Nicht versichert sind Schäden durch Trockenheit oder Austrocknung.
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.
Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen einschließlich der bei ihrem Abgang verursachten Druckwelle.
Ein Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und Gasen.