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Unfälle in Deutschland

Ansprechpartner für alle, die in Deutschland in einen Unfall mit im Ausland zugelassenen Fahrzeugen verwickelt worden sind und die Ansprüche stellen wollen, ist grundsätzlich das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. in Hamburg.

Voraussetzung: Das Fahrzeug des Schädigers besitzt entweder ein amtliches Kennzeichen eines Staates des europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz. Für alle anderen Länder sollte eine gültige Grüne Versicherungskarte vorgelegt werden können.

Das Deutsche Büro beauftragt dann einen inländischen Versicherer oder ein sogenanntes Schadenregulierungsbüro als Korrespondenzversicherung mit der Regulierung der Ansprüche für das ausländische Unternehmen. Da entsprechende Vereinbarungen auf europäischer Ebene bestehen, werden immer die gleichen Unternehmen für die gleichen ausländischen Versicherer tätig.


Wichtig zu wissen:

Auf der Homepage des Deutschen Büro Grüne Karte finden Sie ein Schadenmeldeformular, mit dem Sie den Schaden melden können. Dort bekommen Sie auch weitere wichtige Hinweise.
Bei Streitigkeiten kann allerdings nicht der Korrespondenzversicherer verklagt werden, sondern nur das Deutsche Büro Grüne Karte.

Die Schadenabwicklung erfolgt auf Basis deutschen Rechts. Sie können die gleichen Ansprüche stellen wie bei einem Schaden zwischen nur deutschen Beteiligten. Als Anspruchsteller haben Sie aber auch die gleichen Pflichten.

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Gothaer Magazin März 2013

Gothaer Magazin März 2013: Titelbild: Judith Rakers