An dieser Stelle finden Sie aktuelle Meldungen und allerhand Wissenswertes allgemein zum Thema Ausland, aber auch zu Unfällen im Ausland oder im Inland mit Ausländerbeteiligung.
Prüfen Sie bei Fahrten ins Ausland bitte immer, ob Ihre Grüne Karte noch gültig ist. Fordern Sie gegebenenfalls bei Ihrem Versicherer eine neue an. Auch wenn die Grüne Karte nicht mehr in allen Ländern verlangt wird, sicher ist sicher.
Wenn Sie sich zum Beispiel fürs Studium oder aus beruflichen/privaten Gründen über einen längeren Zeitraum im Ausland aufhalten, so müssen Sie Ihr Fahrzeug gemäß den ausländischen Vorschriften im jeweiligen Land zulassen. Leider können wir Ihnen keinen Versicherungsschutz für Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen gewähren. Wir helfen Ihnen jedoch gerne mit unseren Kooperationspartnern im Ausland weiter. Rufen Sie uns an unter Tel. +49 221 308-33250.
Beachten Sie bitte, dass die bisherigen Auslandsreisekrankenscheine (Formular E 111) nach und nach durch die so genannte "European Health Insurance Card" ersetzt werden.
Fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenversicherung nach.
Am besten ist natürlich ein ergänzender Schutz über die
Auslandsreisekrankenversicherung
.
Gerade bei langen Auslandsreisen gilt für Kinder: Die Fahrt wird schnell langweilig. Machen Sie deshalb mindestens alle zwei Stunden eine Pause, damit die Kinder sich einmal ordentlich bewegen können. Das gilt natürlich auch für Erwachsene.