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Der Gothaer Online-Kundenservice

Nutzungsbedingungen

Der Gothaer Online-Kundenservice ist ein Angebot der Gothaer Versicherungsbank VVaG (im folgenden als "Gothaer" bezeichnet) für in Deutschland ansässige Kunden. Die Nutzung des Gothaer Online-Kundenservice unterliegt den nachfolgenden Nutzungsbedingungen. Die Nutzungsbedingungen gelten auch im Verhältnis zu anderen Unternehmen der Gothaer Gruppe mit Sitz in Deutschland, die ihre Online-Dienste im Rahmen des Gothaer Online-Kundenservice anbieten und mit denen der Kunde in einer Vertragsbeziehung steht (nachfolgend insgesamt als "Gothaer Unternehmen" bezeichnet).

1. Angebotene Dienste

Der Gothaer Online-Kundenservice bietet dem Kunden die Möglichkeit, über das Kommunikationsmedium Internet unter der Adresse www.Gothaer.de die im Gothaer Online-Kundenservice angebotenen Dienste der Gothaer und der Gothaer Unternehmen zu nutzen.

2. Nutzungsberechtigung für den Gothaer Online-Kundenservice

2.1 Die Nutzungsberechtigung für den Gothaer Online-Kundenservice setzt die Anerkenntnis dieser Nutzungsbedingungen voraus.
2.2 Die Nutzungsberechtigung für den Gothaer Online-Kundenservice wird nur an natürliche Personen vergeben.
2.3 Für den Fall, dass der Kunde keine natürliche Person ist, muß er eine nutzungsberechtigte natürliche Person schriftlich benennen und bevollmächtigen.
2.4 Die nutzungsberechtigte Person erhält eine eigene Benutzerkennung ( nachfolgend als "Zugang" bezeichnet) sowie ein eigenes Passwort bzw. wählt ein eigenes Passwort ( nachfolgend als "Passwort" bezeichnet).
Die nutzungsberechtigte Person kann ihr Passwort jederzeit ändern. Nach einer Änderung kann das bisherige Passwort nicht mehr verwendet werden.
2.5 Der Kunde kann die Nutzungsberechtigung einer nutzungsberechtigten Person jederzeit gegenüber der Gothaer widerrufen. Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn der Kunde nicht länger möchte, daß die nutzungsberechtigte Person den Gothaer Online-Kundenservice nutzen kann.

3. Umfang der Nutzung des Gothaer Online-Kundenservice durch die nutzungsberechtigte Person, wenn Kunde und nutzungsberechtigte Person nicht identisch sind

Sind Kunde und nutzungsberechtigte Person nicht identisch (z. B. wenn der Kunde einen Bevollmächtigten hat oder wenn ein Mitarbeiter einer juristischen Person den Gothaer Online-Kundenservice im Auftrag seines Arbeitgebers nutzt), unterliegt die Nutzung des Gothaer Online-Kundenservice durch die nutzungsberechtigte Person folgenden Einschränkungen:
3.1 Die nutzungsberechtigte Person darf den Gothaer Online-Kundenservice nur in dem Umfang nutzen, den ihr der Kunde gestattet hat.
3.2 Die nutzungsberechtigte Person und der Kunde müssen mit der Geltung dieser Nutzungsbedingungen für den Gothaer Online-Kundenservice einverstanden sein. Sie erklären dieses Einverständnis durch die ausdrückliche Erklärung, indem der entsprechende Haken im Registrierungsprozess betätigt wird.
3.3 Einseitige Willenserklärungen sind nur wirksam, wenn der Gothaer eine schriftliche Vollmacht des Kunden vorliegt, in der der Kunde die nutzungsberechtigte Person zu solchen Willenserklärungen gegenüber der Gothaer und den Gothaer Unternehmen bevollmächtigt.

4. Registrierung, Nutzungsvereinbarung

Die Nutzung des Gothaer Online-Kundenservice setzt eine Online-Registrierung durch den Kunden voraus. Mit der Zusendung der Zugangsdaten seitens der Gothaer an die nutzungsberechtigte Person kommt die Nutzungsvereinbarung zustande ( siehe 2.1 ).

5. Zugang und Passwort

Um den Gothaer Online-Kundenservice nutzen zu können, gibt die nutzungsberechtigte Person den Zugang und das Passwort ein.

6. Benutzerführung am Bildschirm

Die nutzungsberechtigte Person ist verpflichtet, die Benutzerführung am Bildschirm und die dort gegebenen Hinweise zu beachten. Sie muß die von ihr eingegebenen Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen.

7. Abgabe von Willenserklärungen und Mitteilungen

Willenserklärungen und Mitteilungen sind abgegeben, wenn sie die nutzungsberechtigte Person im Anschluß an die vollständige Eingabe gemäß der Benutzerführung (z. B. durch Drücken des OK-Feldes) übermittelt.

8. Bestätigung von Willenserklärungen und Mitteilungen, Prüfpflicht

Die Gothaer und die Gothaer Unternehmen behalten es sich vor, einzelne Willenserklärungen und Mitteilungen schriftlich gegenüber dem Kunden zu bestätigen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die bestätigten Willenserklärungen und Mitteilungen zu prüfen, insbesondere ob sie vollständig und richtig sind. Bei Unstimmigkeiten ist der Kunde verpflichtet, die Gothaer und das Gothaer Unternehmen, von dem die Bestätigung stammt, unverzüglich zu informieren.

9. Form von Willenserklärungen und Mitteilungen

Die Gothaer und die Gothaer Unternehmen werden sich nicht deshalb auf die Unwirksamkeit von Willenserklärungen und Mitteilungen, für die vertraglich die Schriftform vereinbart ist, berufen, weil der Benutzer diese Willenserklärungen und Mitteilungen im Rahmen des Gothaer Online-Kundenservice abgibt. Soweit die nutzungsberechtigte Person Willenserklärungen und Mitteilungen, für die vertraglich die Schriftform vereinbart ist, im Rahmen des Gothaer Online-Kundenservice abgibt, verzichtet der Kunde damit seinerseits auf das vertragliche Schriftformerfordernis.

10. Keine Beratung, Verantwortung für die Willenserklärungen und Mitteilungen

Im Rahmen des Gothaer Online-Kundenservice findet keine Beratung statt. Die Entscheidungen trifft der Kunde bzw. die nutzungsberechtigte Person eigenverantwortlich aufgrund seiner bzw. ihrer eigenen Informationen und Kenntnisse. Das Risiko und die Verantwortung für seine Entscheidungen trägt der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst.

11. Besondere Sorgfalts- und Sicherheitspflichten bei der Geheimhaltung von Zugang und Passwort

Mit Hilfe von Zugang und Passwort identifiziert und legitimiert sich die nutzungsberechtigte Person gegenüber dem Gothaer Online-Kundenservice. Die nutzungsberechtigte Person hat dafür Sorge zu tragen, daß kein Dritter Kenntnis vom Zugang oder dem Passwort erhält. Ansonsten besteht die Gefahr, daß ein Dritter den Gothaer Online-Kundenservice mißbräuchlich nutzt. insbesondere darf die nutzungsberechtigte Person weder Zugang noch Passwort notieren oder elektronisch speichern. Mitarbeiter der Gothaer, von Gothaer Unternehmen oder sonstige Personen sind nicht berechtigt, nach dem Passwort zu fragen.

12. Zugangssperre

12.1 Liegen dem Kunden oder der nutzungsberechtigten Person Anhaltspunkte für eine unbefugte Kenntnis oder Verwendung ihres Zugangs oder Passwortes durch Dritte oder die mißbräuchliche Nutzung vor, so hat sie unverzüglich ihren Zugang und das Passwort zu ändern. Sofern ihr dies nicht möglich ist, hat sie die Gothaer unverzüglich zu unterrichten. In diesem Fall wird die Gothaer den Zugang zum Gothaer Online-Kundenservice sperren.
12.2 Die Gothaer wird aus Sicherheitsgründen automatisch den Zugang zum Gothaer Online-Kundenservice sperren, wenn dreimal nacheinander ein falscher Zugang oder ein falsches Passwort eingegeben wird.
12.3 Die Gothaer wird den Zugang zum Gothaer Online-Kundenservice auch sperren, wenn der Verdacht einer mißbräuchlichen Nutzung besteht.

13. Haftung

13.1 Hat die nutzungsberechtigte Person durch ein schuldhaftes Verhalten, insbesondere durch eine Verletzung der besonderen Sorgfalts- und Sicherheitspflichten bei der Geheimhaltung von Zugang und Paßwort zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt es sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die Gothaer und/oder der Kunde den Schaden zu tragen haben.
13.2 Die Gothaer übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mit Drittanbietern entstanden sind, zu denen der Benutzer über einen Link auf dieser Seite gekommen ist. Die Gothaer fungiert hier ausschließlich als Kontaktvermittler.

14. Änderungen der Nutzungsbedingungen

Die Gothaer kann Änderungen dieser Nutzungsbedingungen auch elektronisch im Gothaer Online-Kundenservice bekannt geben, wenn sie darauf ausdrücklich auf der Startseite des Gothaer Online-Kundenservice hinweist. Sind nutzungsberechtigte Person und Kunde nicht identisch, ist die nutzungsberechtigte Person verpflichtet, den Kunden unverzüglich auf die Änderungen hinzuweisen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn die nutzungsberechtigte Person nicht innerhalb von sechs Wochen ab ihrem ersten Aufruf der Startseite seit der Änderung der Nutzungsbedingungen Widerspruch erhebt. Die Gothaer wird auf diese Folge besonders hinweisen. Zur Wahrung der Frist reicht es, wenn die nutzungsberechtigte Person den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen ab ihrem Aufruf der Startseite seit der Änderung durch Ausfüllen und Abschicken des entsprechenden Formulars abgibt.

15. Kündigung

Der Kunde ist berechtigt, die Nutzungsvereinbarung für den Gothaer Online-Kundenservice jederzeit zu kündigen. Die nutzungsberechtigte Person kann die Nutzungsvereinbarung für den Gothaer Online-Kundenservice ebenfalls jederzeit mit der Folge kündigen, daß sie nicht länger nutzungsberechtigt ist. Die Gothaer kann die Nutzungsvereinbarung für den Gothaer Online-Kundenservice mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Sie braucht die Kündigung nur gegenüber dem Kunden zu erklären. Mit Wirksamkeit der Kündigung erlischt automatisch auch die Nutzungsberechtigung der nutzungsberechtigten Person.

16. Anwendbarkeit deutschen Rechts

Die Nutzungsvereinbarung für den Gothaer Online-Kundenservice unterliegt deutschem Recht.

17. Vertragsbedingungen der Gothaer und der Gothaer Unternehmen

Diese Nutzungsbedingungen gelten ergänzend zu den Vertragsbedingungen der Gothaer und der Gothaer Unternehmen, mit denen der Kunde in einem Vertragsverhältnis steht.

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