Grundsatz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist, dass jeder Versicherungsnehmer Anspruch auf die medizinisch notwendige Grundversorgung hat.
Eine private Krankenversicherung (PKV) können Sie individuell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen. Wir bieten Ihnen einen modernen und zeitgemäßen Versicherungsschutz unter Berücksichtigung Ihres persönlichen Bedarfs und Ihrer finanziellen Möglichkeiten. Ihr Beitrag berechnet sich nicht - wie in der gesetzlichen Krankenversicherung - nach Einkommen und Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse, sondern richtet sich u.a. nach den von Ihnen gewählten Versicherungsleistungen und dem Eintrittsalter.
| Arbeitnehmer | Selbständige |
| 1. Vollkostenversicherung | |
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Privat versichern können Sie sich, wenn Sie nicht versicherungspflichtig sind. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitsentgeld oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen muss. Wenn Sie für den Zeitraum eines Jahres die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, dürfen Sie die gesetzliche Krankenversicherung verlassen und sich privat versichern. |
Als Selbständiger haben Sie unabhängig von Ihrem Einkommen die Möglichkeit zu einer privaten Krankenversicherung. Dies bedeutet nicht nur, dass Sie Geld sparen, sondern Sie erhalten auch höhere Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung. |
| 2. Ergänzungsversicherung | |
| Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie nicht auf die guten Leistungen der privaten Krankenversicherung verzichten! Unsere Produktpalette bietet Ihnen unterschiedliche Zusatzversicherungen zur Ergänzung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. |
Als Selbständiger haben Sie die Möglichkeit der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch in diesem Fall müssen Sie nicht auf die guten Leistungen der privaten Krankenversicherung verzichten. Unsere Produktpalette bietet Ihnen eine optimale Ergänzung zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. |
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Kassenpatient = feste Leistungen mit festem Eigenanteil |
Privatpatient = mögliche Leistungen, je nach Tarif |
| Beim Arzt | |
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Die Behandlung erfolgt durch Vertragsärzte. Inanspruchnahme eines Facharztes nur nach Überweisung durch den Hausarzt. Für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel gelten Festbeträge oder Höchstpreise. Zuzüglich gelten folgende Eigenbeteiligungen: Arznei- und Verbandmittel Je Medikament / Verbandsmaterialien 10 Prozent der Kosten - mind. 5 Euro, max. 10 Euro Heilmittel 10 Prozent der Kosten für jedes Mittel zuzüglich 10 Euro pro Verordnung Hilfsmittel Zuzahlung von 10 Prozent für jedes Hilfsmittel - mind. 5 Euro, max. 10 Euro Krankenfahrten (Kostenübernahme nur nach Genehmigung) 10 Prozent Eigenanteil des Preises - mind. 5 Euro, max. 10 Euro Keine Leistung für Brillen und Kontaktlinsen Keine Übernahme von Behandlungen durch Heilpraktiker. |
Die Behandlung erfolgt durch den Arzt Ihrer Wahl. Inanspruchnahme eines Facharztes auch ohne Überweisung. Leistungsstarke Kostenerstattung für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel ohne Eigenanteil. - Krankenfahrten ohne Eigenanteil. - Kostenerstattung von Brillen und Kontaktlinsen. Übernahme der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen. |
| Im Krankenhaus | |
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Verpflichtung, das in der Einweisung genannte Krankenhaus zu nutzen. Bei Wahl eines anderen Krankenhauses sind die Mehrkosten selber zu tragen. Die Behandlung erfolgt durch den diensthabenden Arzt (keine Einflussnahme möglich, keine Chefarztbehandlung). Kostenübernahme für allgemeine Krankenhausleistungen. Das bedeutet zum Beispiel Unterbringung im Mehrbettzimmer. Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag für die ersten 28 Tage je Kalenderjahr. |
Freie Krankenhauswahl. Die Behandlung erfolgt durch den Chefarzt. Kostenübernahme für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Keine Zuzahlung zu den Krankenhausaufenthalten. |
| Beim Zahnarzt | |
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Anerkennung von Pauschalen (= Festzuschüssen) für Zahnersatz. Die Höhe der Festzuschüsse hängt vom jeweiligen Befund ab und orientiert sich an den Durchschnittskosten einer einfachen Versorgung (= Regelversorgung). Der Festzuschuss beträgt 50 Prozent der Regelversorgung. Bei regelmäßiger Vorsorge kann sich der Festzuschuss erhöhen (60 Prozent bei regelmäßiger 5-jähriger bzw. 65 Prozent bei regelmäßiger 10-jähriger Vorsorge). Keine Übernahme von hochwertigeren Versorgungen bzw. maximal Erstattung des Festzuschusses der Regelversorgung. |
Übernahme sämtlicher zahnärztlicher Leistungen für Prophylaxe, Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie inkl. der Material- und Laborkosten - je nach Tarif. |
| Bei Arbeitsunfähigkeit | |
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Die ersten sechs Wochen zahlt Ihr Arbeitgeber weiterhin Ihren Lohn bzw. Ihr Gehalt. Ab Beginn der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit wird Krankengeld gezahlt. Es beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt und darf 90 Prozent des Nettogehaltes nicht übersteigen. Krankengeld wird für max. 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt. Anspruch auf Krankengeld besteht auch dann, wenn Sie wegen der Betreuung Ihres kranken Kindes nicht am Arbeitsplatz erscheinen können und keine andere zu Hause lebende Person sich um das Kind kümmern kann. Kürzung des Krankengeldes um folgenden Versichertenanteil: - Rentenversicherung - Arbeitslosenversicherung - Pflegepflichtversicherung |
Versicherungsschutz besteht nur nach Abschluss einer Krankentagegeldversicherung. Krankentagegeld ist bis zur Höhe des monatlichen Nettoeinkommens - ohne 78-Wochen-Begrenzung - frei wählbar. |
| Im Ausland | |
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Versicherungsschutz gilt nur in Ländern der EU bzw. in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen. Keine Erstattung von Kosten für Rücktransporte. |
Versicherungsschutz gilt in Europa, weltweiter Versicherungsschutz ist möglich. Kostenübernahme von medizinisch notwendigen Rücktransporten. |