Alle privaten Krankenversicherer sind verpflichtet, einem unabhängigen Treuhänder jährlich nachzuweisen, dass die Beiträge noch angemessen sind. Angemessen bedeutet, dass die Höhe der Beiträge ausreichen muss, um die vertraglich zugesagten Versicherungsleistungen dauerhaft erfüllen zu können. Weichen die erforderlichen Versicherungsleistungen von den im Voraus kalkulierten Versicherungsleistungen erheblich ab, so muss ab einem bestimmten Ausmaß der Abweichung eine Beitragsanpassung (BAP) vorgenommen werden.
Eine Beitragsanpassung ist also notwendig, um das Gleichgewicht zwischen den zukünftigen zu erwartenden Leistungen und den Beitragszahlungen zu erhalten.
Stetig steigende Gesundheitskosten Stetig steigende Gesundheitskosten als Folge der speziellen Preisveränderungen im Gesundheitswesen (zum Beispiel Arzneimittelverteuerung), der höheren und häufigeren Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen sowie des medizinischen Fortschritts (zum Beispiel neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, Transplantationen usw.). |
Medizinische Inflation Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, die sogenannte medizinische Inflation, die sogar noch über der Teuerungsrate der allgemeinen Lebenshaltungskosten liegt, und steigende Leistungsausgaben durch häufigere Arztbesuche führen dazu, dass es zu Abweichungen zwischen den kalkulierten und den tatsächlichen Ausgaben kommt. |
Steigende Lebenserwartung in Deutschland Die steigende Lebenserwartung führt insofern zu einer Anpassung der Beiträge, da die Versicherungsleistungen kalkulatorisch für einen längeren Zeitraum erbracht werden müssen, wobei gerade im hohen Lebensalter hohe Versicherungsleistungen anfallen. |
Auswirkungen von Gesetzesänderungen |