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Informationen zur Abgeltungsteuer

Geldscheine und Münzen

Seit dem 1. Januar 2009 müssen Sie auf Ihre privaten Kapitalerträge, wie z.B. Zinsen, Dividenden und Kursgewinne, pauschal 25 Prozent Abgeltungsteuer zahlen. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Abgeführt wird die Steuer direkt von den Finanzinstituten bzw. Kapitalanlagegesellschaften an das Finanzamt. Damit haben Sie als Anleger Ihre Einkommensteuerschuld auf private Kapitaleinkünfte grundsätzlich komplett abgegolten. Daher der Name Abgeltungsteuer.

Die Fakten:

Egal ob Zinsen, Dividenden oder auch realisierte Kursgewinne: Zukünftig gilt grundsätzlich ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent auf alle privaten Kapitalerträge (Kapitalertragsteuer mit abgeltender Wirkung).
Vor dem 31.12.2008 erworbene Fondsanteile und andere Wertpapiere genießen Bestandsschutz! Dies bedeutet, dass realisierte Kursgewinne aus diesen Papieren bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerfrei bleiben.
Statt der Besteuerung von Dividenden zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz sind Dividenden künftig komplett mit 25 Prozent steuerpflichtig.
Mit dem neuen Sparer-Pauschbetrag können Ledige bis zu 801 Euro, Eheleute bis zu 1.602 Euro pro Jahr steuerfrei einnehmen. Oberhalb des Sparer-Pauschbetrages werden 25 Prozent Abgeltungsteuer fällig.
Umschichtungen innerhalb eines Dachfonds bzw. einer fondgebundenen Versicherung sind nicht von der Abgeltungsteuer betroffen.

Mehr Informationen:

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Gothaer Magazin März 2013

Gothaer Magazin März 2013: Titelbild: Judith Rakers