Die GoArt Kunstgalerieversicherung ist auf die heutigen Bedürfnisse von Betreibern moderner Kunstgalerien ausgerichtet.
Versichert sind im Rahmen einer Allgefahrendeckung sämtliche in den Geschäfts- oder Privaträumen ausgestellten Kunstgüter und Antiquitäten, die kaufmännische und technische Betriebseinrichtung, alle betriebsbedingten Transporte, Kunstgegenstände und Antiquitäten, die Sie Ihren Kunden zur Ansicht überlassen haben, sowie Kassenbestände und Verkaufsmaterialien (Bücher, Kataloge etc.)
Der Versicherungsschutz kann durch einfache Bausteine um Betriebsunterbrechungsschäden (Übernahme der weiterlaufenden Kosten und Gewinnausfälle), Betriebshaftpflichtschäden (Abwehr von unbegründeten und Übernahme von gerechtfertigten Ansprüchen) sowie Glasschäden (Ersatz zerbrochener Scheiben bei sämtlichen Fenstern, Türen, Vitrinen und Rahmen Ihres Geschäftsbetriebes) erweitert werden.
Grundsätzlich sind Objekte, die im Freien ausgestellt sind, nicht im Versicherungsumfang enthalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können nach Vereinbarung derartige Gegenstände in den Versicherungsumfang mit aufgenommen werden.
Die Gothaer trägt alle Gefahren, denen die Kunstgüter und Antiquitäten innerhalb Ihres Geschäftsbetriebes ausgesetzt sind. Das gilt gleichermaßen für Bestands-, Kommissions- oder Obhutsware sowie für die Betriebseinrichtung, einschließlich betriebsbedingter Transportschäden. Der Versicherungsschutz kann im Rahmen von Bausteinen erweitert werden.
Nicht versichert sind Schäden durch politische Gefahren, Kernenergie, Diebstahl und Abhandenkommen wertvoller Gegenstände kleineren Formats, die nicht in Vitrinen aufbewahrt werden. Auch sind Diebstahl und Unterschlagung durch Angestellte, Schäden durch inneren Verderb oder die natürliche Beschaffenheit nicht versichert. Das Fehlen oder die Mängel einer im Kunsthandel üblichen Verpackung, Nichteinhalten von Lieferfristen, Verzögerungen der Reise sowie Schäden durch klimatische Beanspruchungen und Benutzung oder Vorführung sind ebenfalls nicht abgedeckt.
Die Versicherung gilt in Ihren Geschäfts- und Privaträumen, bei Kunden, sofern Sie ihnen Kunstgegenstände oder Antiquitäten zur Ansicht überlassen haben, während Aufenthalten bei Restauratoren, Gutachtern und Fotografen sowie auf weltweiten Messen und Ausstellungen, einschließlich der Hin- und Rücktransporte. Von Wand zu Wand bzw. von Nagel zu Nagel.
Der Versicherungswert des Galeriebestandes errechnet sich aus dem Einkaufspreis der Exponate zuzüglich eines vereinbarten Aufpreises. Für Kommissionsgüter gilt der vereinbarte Kommissionswert. Veräußerte Exponate orientieren sich am Verkaufspreis. Andere zur Versicherung angemeldeten Werte gelten in der Regel als feste Taxe (gemäß § 57 VVG), soweit sie von öffentlichen Institutionen, Museen oder namhaften Kunstexperten festgesetzt wurden. Der Entschädigungswert für andere Kunstgüter und Antiquitäten wird nach Anfrage ermittelt.
Bei Verlust oder Totalschaden erhalten Sie den Versicherungswert. Bei Beschädigungen erhalten Sie die gesamten Restaurierungskosten zuzüglich einer evtl. Wertminderung bis zur Höhe des Versicherungswertes. Bei Beschädigungen von künstlerischen plastischen Darstellungen kompositioneller Art, wie zum Beispiel Collagen, Materialbildern und Kompositionen etwa aus Metall, Kunststoff, Stein, Glas oder Ähnlichem, werden die Kosten der fachgerechten Restaurierung ersetzt.
Sie können durch die Auswahl von drei weiteren Bausteinen Ihren Versicherungsschutz auf die Gefahren von Betriebshaftpflicht, Betriebsunterbrechung und Glasbruch einfach und unkompliziert erweitern.