Die Gothaer Kunstausstellungsversicherung ist sowohl auf Museen und Galerien als auch auf Einzel- bzw. Wanderausstellungen sowie alle sonstigen gewerblichen Kunstausstellungen optimal zugeschnitten.
Versichert sind neben Kunst- und Kulturgütern auch Antiquitäten sowie ähnliche Sammlungsgegenstände.
Grundsätzlich sind Objekte, die im Freien ausgestellt sind, nicht im Versicherungsumfang enthalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können nach Vereinbarung derartige Gegenstände in den Versicherungsumfang mit aufgenommen werden.
Die Gothaer trägt alle Gefahren, denen die Güter während der Ausstellung sowie der Hin- und Rücktransporte ausgesetzt sind.
Nicht versichert sind Schäden durch politische Gefahren, Kernenergie, Diebstahl und Abhandenkommen wertvollerer Gegenstände kleineren Formats, die nicht in Vitrinen aufbewahrt werden. Auch sind Diebstahl und Unterschlagung durch Angestellte, Schäden durch inneren Verderb oder die natürliche Beschaffenheit nicht versichert. Das Fehlen oder die Mängel einer im Kunsthandel üblichen Verpackung, Nichteinhalten von Lieferfristen, Verzögerungen der Reise sowie Schäden durch klimatische Beanspruchungen und Benutzung oder Vorführung sind ebenfalls nicht abgedeckt.
Die Versicherung gilt für den Zeitraum der Ausstellung und während der Transporte zur und von der Ausstellung, von Wand zu Wand bzw. von Nagel zu Nagel. Aufenthalte beim Restauratoren, Fotografen etc. können nach Vereinbarung mitversichert werden.
Die zur Versicherung angemeldeten Werte gelten in der Regel als feste Taxe (gemäß § 57 VVG), soweit sie von öffentlichen Institutionen, Museen oder namhaften Kunstexperten festgesetzt wurden.
Bei Verlust oder Totalschaden erhalten Sie den Versicherungswert. Bei Beschädigungen erhalten Sie die gesamten Restaurierungskosten zuzüglich einer evtl. Wertminderung bis zur Höhe des Versicherungswertes. Bei Beschädigungen von künstlerischen plastischen Darstellungen kompositioneller Art, wie zum Beispiel Collagen, Materialbildern und Kompositionen etwa aus Metall, Kunststoff, Stein, Glas oder ähnlichem werden die Kosten der fachgerechten Restaurierung ersetzt.
Für die Ausstellung von Gütern, die nicht als Kunst, Antiquitäten u.ä. zu bezeichnen sind, empfehlen wir die: