Nicht nur Herbstzeit ist Sturmzeit. Auch zu anderen Jahreszeiten kann es vorkommen, dass Gebäude oder Betriebseinrichtung durch Sturmschäden in Mitleidenschaft gezogen werden. Oft sind es außen angebrachte Sachen wie Beleuchtungsanlagen, Markisen oder Firmenschilder, die beschädigt werden. Auch die Abdeckung ganzer Dächer ist leider nicht nur die Ausnahme. Gegen diese Schäden können Sie sich mit einer Gothaer Sturmversicherung schützen.
Absicherung von Gebäude und Betriebseinrichtung nach einem Sturmschaden |
Mitversicherung von Hagelschäden |
Mitversicherung von außen angebrachten Sachen wie Firmenschilder, Transparente, Beleuchtungsanlagen etc. |