In der Nahrungsmittelbranche ist Ihr Unternehmen unvermeidlich der Gefahr einer behördlichen Betriebsschließung ausgesetzt. Sollte es tatsächlich einmal soweit kommen, empfehlen wir Ihnen die Gothaer Betriebsschließungsversicherung. Sie ersetzt Ihnen in diesem Fall den entgangenen Gewinn und die fortlaufenden Kosten.
Warenschäden bei behördlich angeordneter Entseuchung oder Vernichtung |
Schäden durch Tätigkeitsverbote, die gegen im Betrieb tätige Personen verhängt wurden (zum Beispiel Personalaufwand) |