Schadenersatz-Rechtsschutz Für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, zum Beispiel Verdienstausfallforderung nach Stromausfall oder Schmerzensgeld nach einem Unfall |
Arbeits-Rechtsschutz Zum Beispiel wegen der Notwendigkeit einer Kündigung mit Beratung durch einen ROLAND-Partneranwalt zu schriftlichen Aufhebungsverträgen für versicherte Personen als Arbeitnehmer; Kostenübernahme bis zu 500 €. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht in Abzug gebracht |
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Nur für den Privat- und Verkehrs-Bereich, zum Beispiel Reklamationen nach einem Möbel- oder Fahrzeugkauf |
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Im Verkehrsbereich zum Beispiel, weil die Kfz-Steuer falsch berechnet wurde; im Berufsbereich zum Beispiel, weil die Gewerbesteuer falsch berechnet wurde; im Privatbereich zum Beispiel, weil das Finanzamt die Werbungskosten nicht anerkannt hat; im Immobilienbereich zum Beispiel, weil die Grundsteuer falsch erhoben wurde; mit Erschließungs- und Anliegerabgaben |
Sozialgerichts-Rechtsschutz Im Verkehrsbereich zum Beispiel wegen Anerkennung eines Wegeunfalles; im Berufsbereich zum Beispiel bei Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft; im Privatbereich zum Beispiel zur Durchsetzung einer Berufsunfähigkeitsrente |
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen Zum Beispiel, wenn der Führerschein nicht wieder ausgehändigt werden soll |
Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten Im Berufsbereich zum Beispiel die Anerkennung ausländischer Qualifikationen; im Privatbereich zum Beispiel, wenn gegen einen Schulverweis geklagt werden soll |
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren, zum Beispiel wegen eines Dienstvergehens |
Straf-Rechtsschutz mit Daten-Rechtsschutz Für die Verteidigung bei fahrlässig begangenen Straftaten, zum Beispiel fahrlässige Körperverletzung oder Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen |
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Für die Verteidigung in Bußgeldverfahren: im Privatbereich zum Beispiel, wenn man sich nach einem Umzug nicht rechtzeitig ummeldet; im Verkehrsbereich zum Beispiel wegen Geschwindigkeitsüberschreitung oder bei Parkverstößen |
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Anwalts in Angelegenheiten des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts nach einer geänderten Rechtslage; zum Beispiel Nachlassstreitigkeiten nach dem Erbfall. Bei Beauftragung eines ROLAND-Partneranwaltes wird eine vereinbarte Selbstbeteiligung nicht abgezogen |
Opfer-Rechtsschutz Versicherungsschutz besteht für die aktive Nebenklage gegen den Täter bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die persönliche Freiheit und gegen das Leben. Versicherungsschutz besteht auch im Zusammenhang mit der Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift |
JurLine - telefonische Rechtsberatung im privaten Lebensbereich (nicht in Zusammenhang mit einer selbständigen Tätigkeit) Für einen ersten telefonischen Rat oder eine erste telefonische Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in privaten Rechtsangelegenheiten, auf die deutsches Recht anwendbar ist, wenn diese Rechtsberatung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängt |
JurMoneyPlus Versicherungsschutz besteht für die Inkassodienstleistung über den Servicepartner SWBS Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH bei vertraglichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit, wenn - die Forderung unstreitig und fällig ist, - die Forderung 100.000 € nicht übersteigt, - der Schuldner die Forderung im laufenden Inkassoverfahren nicht bestreitet, - die Bonitätsprüfung positiv ausfällt, - das Inkassounternehmen SWBS die Abwicklung übernimmt Unter www.swbs-jurmoneyplus.de können Sie Inkasso-Anfragen online stellen |
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Zum Beispiel für Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter wegen Mieterhöhung oder bei Streitigkeiten als Eigentümer mit den Nachbarn wegen Lärmbelästigung. Versicherungsschutz besteht auch bei gerichtlichen Streitigkeiten wegen der Heranziehung zu Erschließungs- und Anliegerabgaben. Für die Durchsetzung gesetzlicher Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung dinglicher Rechte besteht keine Wartezeit. Versichert sind alle selbst genutzten Gebäude, Gebäudeteile und Grundstücke |
Antidiskriminierungs-Rechtsschutz Zum Beispiel, wenn ein Bewerber behauptet, wegen seiner Hautfarbe oder Herkunft abgelehnt worden zu sein |
Beratungs-Rechtsschutz bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers für die versicherte Person in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer Droht durch ein beantragtes Insolvenzverfahren des Arbeitgebers einer versicherten Person in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer eine Kündigung des Arbeitsvertrages, übernehmen wir eine Beratung durch einen ROLAND-Partneranwalt. Die Kosten werden bis 250 € übernommen; eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht in Abzug gebracht |
JurWay - Ihr Weg zum Recht Neben der bekannten Leistung JurLine können Sie noch bequemer zu Ihrem Recht kommen - das Beratungsportal www.jurway.de . Sie können im Rahmen von JurOnline eine Beratungsanfrage im Internet stellen und spezifische Dokumente anhängen. Zudem können Sie im Rahmen von JurCheck Verträge präventiv von einem ROLAND-Partneranwalt überprüfen lassen. Mustervorlagen können Sie im Rahmen von JurLoad im Beratungsportal herunterladen |
Kosten für Mediation (für Verträge ab ARB 2010) Kosten für Mediation (2.000 € je Mediation, maximal 4.000 € im Jahr) wird nun in allen Produkten ohne Berücksichtigung folgender Ausschlüsse versichert - Baurisiko nach § 3 Absatz 1 d) ARB - Auseinandersetzungen in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten nach § 3 Absatz 3 d) ARB - Streitigkeiten mit Lebenspartner nach § 3 Absatz 4 b) ARB |
Vorsorge-Versicherung (für Verträge ab ARB 2008) Wenn erstmalig für den Versicherungsnehmer ein neues, bei ROLAND versicherbares Risiko entsteht, kann der seit einem Jahr bestehende Vertrag rückwirkend ab dessen Entstehung angepasst werden. Dafür muss die Anpassung innerhalb von 6 Monaten nach Entstehung des neuen Risikos verlangt werden. In diesen Fällen besteht keine neue Wartezeit. Später kann der Versicherungsnehmer die Anpassung des Vertrages nur noch mit Wirkung für die Zukunft verlangen. In diesem Fall gelten die Wartezeiten gemäß § 4 Absatz 1 c) ARB. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen der Vorsorge-Versicherung finden Sie im Besonderen Teil der Bedingungen. |
Bonus-Rechtsberatung als Service-Leistung (für Verträge ab ARB 2000) Versicherungsnehmern, deren ROLAND Rechtsschutz-Vertrag seit mindestens drei Jahren schadenfrei verläuft, vermitteln wir auf Wunsch einmal im Jahr ein kostenfreies erstes Rechtsberatungsgespräch mit einem ROLAND-Partneranwalt, z. B. bei Problemen mit dem Sozialamt in Fragen der Unterhaltspflicht. |
Versicherungssumme Die Versicherungssumme beträgt eine Million Euro je Rechtsschutzfall |
Rechtsanwalt und Gericht Wir zahlen die gesetzlichen Gebühren Ihres Rechtsanwalts und die von Ihnen zu übernehmenden Gerichtskosten. Reisekosten des Rechtsanwalts im Zivilverfahren werden bis zur Höhe der Kosten für einen Korrespondenzanwalt ebenfalls übernommen |
Sachverständige und Zeugen Die Entschädigung für vom Gericht herangezogene Zeugen und Sachverständige ist mitversichert |
Technische Gutachten Die Kosten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen zur Verteidigung in Verkehrs-Strafverfahren und bei Streitigkeiten aus Kauf- oder Reparaturverträgen Ihres Fahrzeugs werden übernommen |
Nebenkläger und Gegenseite Wir zahlen die Kosten der Gegenseite und von Nebenklägern, soweit Sie diese aus rechtlichen Gründen erstatten müssen |
Strafkaution Falls zur Haftverschonung notwendig, stellen wir Ihnen zur Vermeidung einstweiliger Strafvollzugsmaßnahmen wie zum Beispiel Untersuchungshaft zusätzlich zur Versicherungssumme darlehensweise eine Strafkaution von bis zu 200.000 Euro zur Verfügung |
Auslandsreise Reisekosten zu ausländischen Gerichten gehen zu unseren Lasten, wenn Ihr Erscheinen dort angeordnet wird |
Geltungsbereich Für Europa, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira und die Mittelmeeranliegerstaaten beträgt die Versicherungssumme eine Million Euro je Rechtsschutzfall. Bei weltweiten Aufenthalten bis zu sechs Monaten werden für dort eintretende Rechtsschutzfälle Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 Euro übernommen. Für Streitigkeiten aus Verträgen, die über das Internet abgeschlossen wurden, besteht weltweit Versicherungsschutz mit einer Höchstentschädigungsgrenze von 50.000 Euro. |
Universal-Straf-Rechtsschutz Die Versicherungssumme beträgt 500.000 Euro je Rechtsschutzfall, maximal 300.000 Euro pro Person |
| Firma als Versiche- rungs-nehmer |
Arbeit- nehmer in Ausübung der beruf- lichen Tätigkeit für die Firma |
Inhaber |
Ehe-/im Versiche- rungs- schein genann- ter Lebens- partner |
Minder- jährige Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stief- kinder) | Voll- jährige, unver- heiratete und nicht in einge- tragener Partner- schaft lebende Kinder * | |
| Im privaten Bereich | X | X | X | X | ||
| Im beruflichen Bereich | X | X | X | X | X | X |
| Im Universal-Straf-Rechts-schutz | X | X | X | |||
| Als Eigen- tümer und Halter von Motor- fahrzeugen zu Lande sowie Anhängern | X | X | X | X | X | |
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Als Erwerber, Mieter oder Leasing- nehmer von Motorfahr- zeugen zu Lande |
X | X | X | X | X | |
| Als Fahrer oder Insasse von fremden Fahrzeugen | X | X | X | X | X | |
| Als Fuß- gänger/ Rad- fahrer bei der Teil- nahme am öffentlichen Verkehr | X | X | X | X | X | |
| Als Eigen- tümer und Halter von Motor- fahrzeugen zu Wasser und in der Luft bei privater Nutzung | X | X | X | X |
*(auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) solange sie noch keine erstmalig auf Dauer angelegte Berufstätigkeit ausüben.
- Versichert sind alle auf den Versicherungsnehmer, den Ehe-/Lebenspartner und die versicherten Kinder zugelassenen Fahrzeuge zu Lande sowie privat genutzte und zugelassene Fahrzeuge zu Wasser und in der Luft
- Zudem sind auch die berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Motorfahrzeuge versichert
- Arbeitnehmer der Firma haben auch dann als Fahrer Versicherungsschutz, wenn sie aus beruflichen Gründen mit dem eigenen oder gemieteten Fahrzeug unterwegs sind; nicht jedoch bei Fahrten von und zur Arbeit
Rechtsfragen begleiten unser Leben. In vielen Situationen geht es darum, die eigenen Interessen, notfalls auch gerichtlich zu wahren. Doch der Rechtsweg ist steinig. Wie ist mein Rechtsproblem zu beurteilen? Wo finde ich einen passenden Anwalt? Hier bietet ROLAND fachkundigen Rat.
Für alle Rechtsfragen im Schadensfall erreichen Sie die qualifizierten ROLAND Ansprechpartner unter der Service-Nummer 0221 8277-500.
Unsere Leistungen im Einzelnen:
Telefonische Schadenaufnahme |
Erste Orientierung im Rechtsschutz-Fall |
Anwaltsempfehlung |
Bei einigen Produkten auch telefonische Rechtstipps durch einen qualifizierten Anwalt bei Rechtsfragen rund um Ihren privaten und beruflichen Lebensbereich |
Persönliche ROLAND Rechtsschutz-Service-Karte für unterwegs |