
Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen gegen Ansprüche aus Verkehrsverträgen mit der Gothaer Verkehrshaftungsversicherung.
Als Frachtführer im Straßengüterverkehr befassen Sie sich mit der Beförderung von Gütern aller Art. Diese Güter sind vielfältigen Risiken ausgesetzt. Gemäß den Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes sind Sie als Unternehmer verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die die gesetzliche Haftung wegen Güterschäden und Verspätungsschäden während Beförderungen, bei denen der Be- und Entladeort im Inland liegt, beinhaltet.
Befriedigung begründeter und Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche aus Frachtverträgen |
Erweiterung auf internationale Transporte nach Maßgabe der CMR (zwingende Haftungsnorm) möglich |
Deckungsschutz für Ansprüche aus grobem Organisationsverschulden bis max. 0,6 Mio Euro je Schadensfall |
Aktives Schadenmanagement durch professionelle Regressierungsmaßnahmen zur Optimierung Ihrer Schadenquote |