Wichtige Voraussetzung:
Bei der Gothaer Kleinflottenlösung können Sie einen Fuhrpark von mindestens drei und maximal fünfzehn Fahrzeugen versichern.
Die Gothaer Kleinflottenlösung ist der passende Schutz für Firmen mit mindestens drei und maximal fünfzehn Fahrzeugen und deren Besitzern, Haltern und Fahrern, die für alle Fälle abgesichert sein möchten - egal wodurch der Schaden entstanden ist.
Die Kleinflotte ist je nach Ihrem individuellen Versicherungswunsch versichert, aber mindestens die Kfz-Haftpflicht muss abgeschlossen sein.
Kostenloser Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur |
Hol- und Bringservice, Reinigungsservice |
Drei Jahre Garantie auf alle ausgeführten Arbeiten sowie Eintritt in die Herstellergarantie |
Reduzierung einer vereinbarten Selbstbeteiligung |
Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung |
Vollkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung |
Vollkaskoversicherung mit 300 Euro Selbstbeteiligung |
Vollkaskoversicherung mit 500 Euro Selbstbeteiligung |
Vollkaskoversicherung mit 1.000 Euro Selbstbeteiligung |
und |
Teilkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung |
Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung |
Teilkaskoversicherung mit 500 Euro Selbstbeteiligung |
Der Versicherungsschutz gilt europaweit.
In der Kraftfahrt-Haftpflicht: - Wenn die Fahrzeuganzahl zwischen drei und 15 Fahrzeugen liegt und es sich dabei um Pkw und/oder Lieferwagen (leichte LKW) handelt. |
In der Kraftfahrt-Haftpflicht und Vollkasko, nicht aber in der Teilkasko: - Wenn eine Gothaer Multirisk-Police (GMP) vorhanden ist. - Wenn es sich um fabrikneue Fahrzeuge handelt. |
Die Kleinflottensondereinstufung:
Für Bestandskunden kann unter besonderen Voraussetzungen für neu hinzukommende Fahrzeuge ohne vorhandene Schadenfreiheitsrabatte eine verbesserte Einstufung vorgenommen werden.