Die Geschäfts- und Betriebsversicherung bietet kleinen und mittelständischen Gewerbebetrieben, Selbständigen und Freiberuflern einen umfangreichen Versicherungsschutz.
Die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung und der gesamte Warenbestand. |
Sachen, die dem Versicherungsnehmer gehören, unter Eigentumsvorbehalt erworben oder sicherungshalber übereignet sind |
Fremdes Eigentum |
Wir versichern - soweit mit Ihnen vereinbart - Schäden durch:
Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) |
Einbruchdiebstahl mit Vandalismus und Raub |
Leitungswasser |
Sturm und Hagel |
Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch und Lawinen |
Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben und Vorsatz des Versicherungsnehmers. Ferner sind u.a. nicht versichert:
im Baustein Feuerversicherung: Nutzwärmeschäden, Sengschäden |
im Baustein Leitungswasserversicherung: Plansch- oder Reinigungswasser, Flüssigkeiten aus ortsfesten Wasserlöschanlagen, Schwamm |
im Baustein Sturmversicherung: Schäden durch Sturmflut, Lawinen, Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen |
im Baustein Elementarschadenversicherung: Schäden durch Sturmflut |
Versicherungsschutz für bewegliche Sachen besteht nur innerhalb des Versicherungsortes. Diese Beschränkung gilt nicht für Sachen, die infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen.
Darüber hinaus gilt eine Außenversicherung bei Schäden innerhalb der EU und der Schweiz. In der Einbruchdiebstahlversicherung besteht auch Versicherungsschutz für Schäden durch Raub auf Transportwegen innerhalb der EU und der Schweiz.
Die Versicherungssumme für bewegliche Sachen hat grundsätzlich dem Neuwert zu entsprechen. Lediglich bei Sachen, deren Zustand insbesondere durch Abnutzung weniger als 40 Prozent des Neuwertes beträgt, ist der Zeitwert anzusetzen. Soweit Sachen für ihren Zweck allgemein oder im Betrieb nicht mehr zu verwenden sind, gilt nur noch der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis für die Sache oder für das Altmaterial. Für Vorräte ist der Wiederbeschaffungspreis oder der Betrag für die Neuherstellung zu berücksichtigen. Als zusätzliche Leistung bieten wir Ihnen die Möglichkeit der automatischen Summenanpassung oder Indexierung der Versicherungssumme durch die sogenannte Wertzuschlagsklausel. Darüber hinaus bieten wir die Möglichkeit zur Vereinbarung einer Vorsorgeversicherungssumme, um eine Unterversicherung zu verhindern.
Sie erhalten im Schadensfall schnell und unkompliziert den Neuwert, d. h. den Wert, um die Sachen in gleicher Art und Güte wieder zu beschaffen oder sie neu herzustellen. |
Sofern der Wert durch Abnutzung weniger als 40 Prozent des Neuwertes beträgt, ersetzen wir den Zeitwert. |
Bei Sachen, die für ihren Zweck allgemein oder im Betrieb nicht mehr zu verwenden sind, wird der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis für die Sache oder für das Altmaterial entschädigt. |
Im Reparaturschadensfall übernehmen wir die angefallenen Aufwendungen. |