Informieren Sie sich über die Einzelheiten der Gothaer Haftpflichtversicherung.
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht je nach Art der Versicherung z.B. als Gewerbetreibender oder Betriebsinhaber.
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie als
Versicherungsnehmer und Ihre gesetzlichen Vertreter.
Mitversichert sind in der Betriebshaftpflichtversicherung
die Betriebsangehörigen. Der Kreis der mitversicherten
Personen richtet sich nach dem versicherten Risiko und ist
in den Risikobeschreibungen genau aufgeführt.
Bitte beachten Sie aber, dass in der
Haftpflichtversicherung Schäden nicht mitversichert sind,
die Sie oder mitversicherte Personen selbst erleiden.
Der Leistungsumfang der Haftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Haftpflichtversicherung dem Geschädigten Entschädigungszahlungen bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen.
Die Höhe der zu wählenden Deckungssummen richtet sich nach
Ihrem speziellen Risiko. Dabei sollte jedoch bei der
Personenschadendeckungssumme insbesondere berücksichtigt
werden, dass sich die Schadenersatzansprüche nicht nur auf
Schmerzensgelder beschränken. Viel höhere Beträge fallen an
für Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Pflegekosten
sowie sonstige vermehrte Bedürfnisse.
Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung kann eine heute zu
niedrig gewählte Deckungssumme dazu führen, dass diese bei
einem z.B. in fünf Jahren gemeldeten Schaden nicht mehr
ausreicht.
Bei der Sachschadendeckungssumme sollten die Nachbarschaft
hinsichtlich der Möglichkeit von übergreifenden Feuerschäden
und mögliche angemietete Räume/ Gebäude in die Überlegungen
zur Festlegung der Höhe einfließen.
Die Haftpflichtversicherung gilt in Deutschland. In einigen Versicherungsarten ist der Geltungsbereich weltweit eingeschlossen. Bei anderen Verträgen kann der Versicherungsschutz auf Antrag auf andere Länder ausgedehnt werden.
Eine Haftpflichtversicherung, die für alles aufkommt, kann
es nicht geben. Jede Haftpflichtversicherung enthält
Ausschlüsse.
Nicht versichert sind z.B. Schäden, die man selbst erleidet, oder Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt.