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Gewerbliche Mietverlustversicherung: Detaillierte Informationen

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Für wen ist die gewerbliche Mietverlustversicherung?

Die gewerbliche Mietverlustversicherung ist für Eigentümer von gewerblich genutzten Gebäuden, die vermietet oder selbst genutzt werden.

Was ist bei der gewerblichen Mietverlustversicherung versichert?

Bei der gewerblichen Mietverlustversicherung sind der Mietausfall oder Nutzungsausfall in Höhe des ortsüblichen Mietwertes (bei Selbstnutzung) und die fortlaufenden Nebenkosten (zum Beispiel Grundsteuer, Müllabfuhr) versichert.

Welche Gefahren und Schäden sind abgedeckt?

Wir versichern - soweit mit Ihnen vereinbart - Mietausfall verursacht durch Sachschäden am Gebäude durch:

Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
Leitungswasser
Sturm und Hagel
Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch und Lawinen

Welche Gefahren und Schäden sind nicht abgedeckt?

Nicht versichert bei der gewerblichen Mietverlustversicherung sind Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben und Vorsatz des Versicherungsnehmers. Ferner sind u. a. nicht versichert:

im Baustein Feuerversicherung: Nutzwärmeschäden, Sengschäden
im Baustein Leitungswasserversicherung: Plansch- oder Reinigungswasser, Flüssigkeiten aus ortsfesten Wasserlöschanlagen, Schwamm
im Baustein Sturmversicherung: Schäden durch Sturmflut, Lawinen, Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen
im Baustein Elementarschadenversicherung: Schäden durch Sturmflut

Wo gilt die gewerbliche Mietverlustversicherung?

Versicherungsort sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Versicherungswert ist:

für vermietete Räume der Bruttojahresmietwert
für selbstgenutzte Räume der ortsübliche Jahresmietwert

Was erhalten Sie im Schadensfall?

Sie erhalten im Schadensfall schnell und unkompliziert den entstandenen Mietverlust bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens für die Dauer von zwölf Monaten (Verlängerung auf 24 Monate möglich).

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