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Gewerbliche Glasversicherungen: Detaillierte Infos

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Für wen sind die gewerblichen Glasversicherungen?

Die gewerblichen Glasversicherungen sind für Sie als Eigentümer oder Pächter eines Geschäfts oder Handwerksbetriebs.

Was ist bei den gewerblichen Glasversicherungen versichert?

Ob ein Stein oder eine Windböe, mit unseren gewerblichen Glasversicherungen sind Sie vor allem sicher. Die Allgefahrendeckung schließt fast alle denkbaren Bruch-Ursachen ein: Unwetter, Einbruch und mutwillige Zerstörung ebenso wie Vandalismus und Landfriedensbruch. Sogar Schäden, die Sie versehentlich selbst verursacht haben, sind mit unserer Glasversicherung abgedeckt. Wir bieten Ihnen umfassenden Schutz für alle mit dem Gebäude fest verbundenen Verglasungen sowie die Verglasungen der Einrichtung und des Lagers. Versichert sind:

Gebäudeverglasungen:

Schaufenster, Stabilisierungsstreifen, Fenster, Türen, Oberlichter, Tür- und Windfanganlagen, Außenvitrinen und Schaukästen, Dächer, Überdachungen, Dachfenster, Lichtkuppeln, Lichtbänder, Brüstungen, Wetterschutzvorbauten, Wand-, Decken- und Säulenverkleidungen und Innentrennwände.

Geschäfts- und Lagereinrichtung:

Vitrinen, Theken, Schränke, Tisch- und Dekorationsplatten, Stand- und abnehmbare Wandspiegel, Bilderverglasungen, Schaufensterabschlüsse.

Bis 2.000 Euro sind außerdem je Schaden mitversichert:

Kosten für Gerüste und Kräne
Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Bauteilen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern
Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacke und Folien
Umrahmungen, Beschläge, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen
Waren und Dekorationsmittel

Künstlerisch be- oder verarbeitete Verglasungen sind je Schaden auf 1.000 Euro begrenzt.

Was ist nicht versichert?

Verglasungen von Beleuchtungskörpern aller Art
Glasmöbel
Optische Gläser
Photovoltaikmodule
Hohlgläser

Welche Gefahren und Schäden sind nicht abgedeckt?

Nicht versichert bei den gewerblichen Glasversicherungen sind Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben und Vorsatz des Versicherungsnehmers.

Was ist, wenn die Deckungssumme nicht ausreicht?

Wenn Sie beispielsweise besonders hochwertige und kunstvolle Bleiverglasungen besitzen, deren Wert im Falle eines Schadens 1.000 Euro überschreitet, können Sie die Summe individuell erhöhen. Gleiches gilt für Kunststoffe, Gerüste etc.

Sinnvolle Ergänzungen zu den gewerblichen Glasversicherungen

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