Die gewerblichen Glasversicherungen sind für Sie als Eigentümer oder Pächter eines Geschäfts oder Handwerksbetriebs.
Ob ein Stein oder eine Windböe, mit unseren gewerblichen Glasversicherungen sind Sie vor allem sicher. Die Allgefahrendeckung schließt fast alle denkbaren Bruch-Ursachen ein: Unwetter, Einbruch und mutwillige Zerstörung ebenso wie Vandalismus und Landfriedensbruch. Sogar Schäden, die Sie versehentlich selbst verursacht haben, sind mit unserer Glasversicherung abgedeckt. Wir bieten Ihnen umfassenden Schutz für alle mit dem Gebäude fest verbundenen Verglasungen sowie die Verglasungen der Einrichtung und des Lagers. Versichert sind:
Schaufenster, Stabilisierungsstreifen, Fenster, Türen, Oberlichter, Tür- und Windfanganlagen, Außenvitrinen und Schaukästen, Dächer, Überdachungen, Dachfenster, Lichtkuppeln, Lichtbänder, Brüstungen, Wetterschutzvorbauten, Wand-, Decken- und Säulenverkleidungen und Innentrennwände. |
Vitrinen, Theken, Schränke, Tisch- und Dekorationsplatten, Stand- und abnehmbare Wandspiegel, Bilderverglasungen, Schaufensterabschlüsse. |
Kosten für Gerüste und Kräne |
Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Bauteilen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern |
Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacke und Folien |
Umrahmungen, Beschläge, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen |
Waren und Dekorationsmittel |
Künstlerisch be- oder verarbeitete Verglasungen sind je Schaden auf 1.000 Euro begrenzt.
Verglasungen von Beleuchtungskörpern aller Art |
Glasmöbel |
Optische Gläser |
Photovoltaikmodule |
Hohlgläser |
Nicht versichert bei den gewerblichen Glasversicherungen sind Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben und Vorsatz des Versicherungsnehmers.
Wenn Sie beispielsweise besonders hochwertige und kunstvolle Bleiverglasungen besitzen, deren Wert im Falle eines Schadens 1.000 Euro überschreitet, können Sie die Summe individuell erhöhen. Gleiches gilt für Kunststoffe, Gerüste etc.